mini|Aspirin-Fläschchen, 1899 Aspirin ist eine Marke, unter der von der Bayer AG verschiedene acetyl­salicyl­säurehaltige Arzneimittel vertrieben werden. Sie zählt als Familienmarke zu den ältesten und weltweit bekanntesten Medikamentenmarken und ist in weiten Teilen der Welt auch Gattungsname für den Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS).

Geschichte Der Markenname Aspirin wurde am 6. März 1899 als pharmazeutisches Produkt (heute Nizza-Klasse 5) in die Warenzeichenrolle des Kaiserlichen Patentamtes in Berlin für die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. unter dem Aktenzeichen F2818 eingetragen. Er setzt sich zusammen aus A für Acetyl und spir für Spiraea ulmaria und einer damals für Medikamente gebräuchlichen Abschlusssilbe in. Eine Patentierung des Wirkstoffs Acetylsalicylsäure, die im selben Jahr ebenfalls beantragt wurde, scheiterte jedoch in Deutschland, weil die Chemische Fabrik v. Heyden bereits ab 1897 die Substanz als Heilmittel vertrieb. Die frühzeitige Markenanmeldung wird in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur als kluge Entscheidung angesehen, weil selbst bei erfolgreichem Patentantrag der Patentschutz nach einer gewissen Zeit ausläuft, wohingegen der Markenschutz regelmäßig verlängert werden kann. Die Bekanntheit und der Ruf der aufzubauenden Marke sind daher für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg von entscheidender Bedeutung.

Auch in den USA wurde Markenrechtsschutz bereits 1899 beantragt und wenig später erteilt, dazu in einer Vielzahl weiterer Länder. Dabei kamen teilweise regionale Abweichungen im Markennamen vor, wie beispielsweise Aspirina oder Aspirine. In Österreich wurde die Marke unter Register-Nr. 12233 am 17. April 1949 eingetragen, wobei die Priorität des deutschen Eintrags vom 1. Februar 1899 genutzt werden konnte. Auskunftsportal des Österreichischen Patentamtes.

mini|Aspirin in Verpackungen für unterschiedliche Länder

Frankreich In Frankreich wurde Aspirin zunächst durch die Laboratoire Vicario (17 Boulevard Haussmann, Paris) importiert. Vicario erhielt das Recht, das Medikament unter dem Namen Aspirine Vicario zu verkaufen, während in einer frühen Form des Co-Marketings das Aspirine Bayer speziell für den französischen Markt in Tablettenform angeboten wurde. 1902 erwarb die Société Chimique des Usines du Rhône (SCUR) das Recht zur Herstellung von Acetylsalicylsäure und nutzt dafür die Marke Rhodine (Nr. 5099 vom 18. September 1902). Nur Bayer und der Geschäftspartner Vicario nutzen die Marke Aspirine, alle anderen Mitbewerber wählten den internationalen Freinamen oder Phantasienamen. 1910 wurde eine reguläre Tochterfirma gegründet, die Laboratoires des Produits Bayer, 52 rue Sedaine in Paris. Vicario produzierte weiterhin unter Lizenz einige Spezialitäten wie Aspirine oder Héroïne.

Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde das Eigentum von Bayer in Frankreich beschlagnahmt. Unter Bezugnahme auf einen Präzedenzfall (Pyramidon) wurde festgestellt, dass Aspirine eine Abkürzung eines wissenschaftlichen Namens sei und ein gemeinfreier Gattungsname. Dies erlaubte der SCUR, am 14. Januar 1915 die Marke Aspirine Usines du Rhône (Nr. 159602) eintragen zu lassen. Mehr als 40 Aspirin-Marken wurden bis Oktober 1915 registriert, darunter Aspirine Bayard, Aspirine Désallié, Aspirine La Française und Aspirine de France. Auch wenn darunter einige Arzneistoffe von schlechter Qualität waren, wurde es als patriotische Pflicht wahrgenommen, kein Aspirin von Bayer mehr einzunehmen. In Spanien warnte Bayer die Verbraucher vor französischen Fälschungen. Nach Kriegsende wurde das seit Beginn des Konflikts beschlagnahmte Vermögen am 2. Mai 1923 versteigert und Bayer kaufte die angebotenen Vermögenswerte zurück. Die Marke Aspirin war als generischer Name hiervon nicht betroffen. Sie blieb allerdings in Belgien, Italien und Portugal – Unterzeichnerstaaten des Versailler Vertrages – nach dem Krieg Eigentum von Bayer.

Vereinigtes Königreich 1906 wurde in London die Tochterfirma Bayer Products Ltd gegründet. Am 4. Februar 1915 wurde die Marke Aspirin vom Britischen Board of Trade als gemeinfrei erklärt.

Kanada In Kanada wurde im Jahr 1924 ein Rechtsstreit pro Markenbestand entschiedenThe Bayer Co. v. American Druggists Syndicate. Supreme Court of Canada, S.C.R. 558, 8. Juni 1924 – auch wenn der Markeninhaber nicht die deutsche Bayer war, sondern mittelbar Sterling Products, Inc., die Muttergesellschaft der nordamerikanischen Bayer-Firmen. Die kanadische Marke wurde am 28. April 1899 eingetragen und wurde am 12. Juni 1913 von Deutschland auf die US-amerikanische Tochter Bayer Company, Inc. (NY) übertragen. Nach der Gründung einer kanadischen Tochtergesellschaft durch die US-amerikanische Bayer Company wurden die Markenrechte am 30. Mai 1919 auf die kanadische Bayer Company, Limited, transferiert.

Vereinigte Staaten Während die Markenrechte für Deutschland stets bei den Rechtsnachfolgern der Farbenfabriken Bayer verblieben, verlor Bayer die Markenrechte in einigen anderen Ländern. Mit dem Kriegseintritt der USA 1917 wurde die amerikanische Bayer-Tochter beschlagnahmt und das Geschäft inklusive der Markenrechte an Aspirin versteigert. Die Pharmafirma Sterling Products erwarb dabei die Rechte an Aspirin. Allerdings konnte sich schon bald nach dem Kauf durch Sterling der Name Aspirin als Gattungsbegriff für Präparate auf Basis von Acetylsalicylsäure in den USA durchsetzen, so dass die Marke Aspirin keine besondere Abgrenzung mehr von den Produkten anderer Hersteller erzeugen konnte. Erst 1994 kaufte der Bayer-Konzern die Aspirin-vertreibende Sparte für rezeptfreie Medikamente inklusive der Warenzeichen (u. a. das Kreuzlogo) vom inzwischen in Sterling Winthrop umbenannten Unternehmen zurück. Bayer vertreibt die Produkte der Aspirin-Linie heute in den USA unter der Bezeichnung Genuine Bayer Aspirin, wobei der Name Bayer jedoch im Vordergrund steht.

Auch in Großbritannien, Russland und Frankreich verlor Bayer die Markenrechte nach dem Ersten Weltkrieg durch Beschlagnahme der Alliierten und konnte in der Folge gar nicht oder nur über Umwege wieder unter dem Namen Aspirin Geschäfte machen. So hat Bayer in Frankreich die Marke „Aspirine du Rhône“ von Rhône-Poulenc gekauft, um wieder mit dem Namen auf dem französischen Markt präsent sein zu können.

Russland Im Zuge der Russischen Revolution wurde 1918 das Pharmaunternehmen verstaatlicht und die Marke Aspirin aus dem Register gelöscht. In der UdSSR war es möglich, Handelsmarken anzumelden – die UdSSR traten 1965 der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und 1976 dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken bei – aber dazu mussten Marken aus der Zarenzeit noch einmal neu angemeldet werden. Viele ausländische Unternehmen, darunter auch Bayer, verzichteten allerdings darauf. Aspirin wurde erst 1992, nach dem Zerfall der Sowjetunion, durch Bayer neu angemeldet. Allerdings hatten in der Sowjetunion etliche Hersteller von Schmerzmitteln in der Zwischenzeit den Medikamentennamen Aspirin genutzt. Daher stellte die Appellationskammer beim Komitee der Russischen Föderation für Patente und Warenzeichen (Rospatent) nach Einspruch des französischen Konkurrenten UPSA (Union de Pharmacologie Scientifique Appliquée) 1994 fest, dass das Wort Aspirin nicht mehr als unterscheidendes Warenzeichen für das Bayer-Medikament dienen kann.

Markenführung mini|Aspirin-Produkte von Bayer in den USA Seit 1899 wird Aspirin von der Firma Bayer AG breit beworben und gilt heute als eine der wirtschaftlich erfolgreichsten Marken für ein Arzneimittel. Auch die Beschlagnahme der Markenrechte nach dem Ersten Weltkrieg in einigen Ländern führte letztendlich nur dazu, dass Aspirin dort zum Gattungsnamen oder Synonym für den Wirkstoff Acetylsalicylsäure wurde und hat damit Markengeschichte geschrieben. Der Historiker Markus Feiks begründet den Erfolg dahingehend, dass die Markensubstanz den eigentlichen Wert der Marke darstellt und der Verbraucher letztlich nicht an einer Schmerztablette interessiert ist, sondern an einer Lösung, die Kopfschmerzen zu beseitigen.

Im Jahr 2002 war nach einer Umfrage von Reader’s Digest Aspirin das Schmerzmittel, dem europäische Konsumenten 2002 das größte Vertrauen entgegenbrachten, auch wenn günstigere Generika identische Wirkstoffe enthielten. Laut einer Studie von MDR-Werbung und IMK aus dem Jahr 2015 ist Aspirin die Marke für rezeptfreie Medikamente, der Verbraucher in Deutschland am meisten vertrauen.

Seit den Anfängen von Aspirin hat sich die Standarddosierung des Hauptwirkstoffs Acetylsalicylsäure praktisch nicht verändert und beträgt für die Schmerztherapie 500 Milligramm. Erst mit der Erkenntnis, dass der Wirkstoff auch zur Hemmung der Blutgerinnung und der Atherosklerose-Prophylaxe eingesetzt werden kann, wurden von Bayer auch schwächer dosierte Aspirin-Präparate auf den Markt gebracht, üblicherweis mit einer Dosierung von 100 Milligramm pro Tablette.

Hinsichtlich Aussehen, Darreichungsform und Geschmack verfolgt Bayer unter der Marke Aspirin länderspezifische Vermarktungsansätze. So wurde anfänglich Aspirin Apotheken in Fläschchen zu 250 Gramm Pulver angeboten. Der Wiedererkennungswert der Marke war zunächst gering, weil Apotheker das in Pulverform vermarktete Medikament gemäß der Verschreibung abwogen und dann in neutrale Tüten füllten, wobei das Produkt teilweise auch mit Mehl gestreckt oder ganz durch Mehl ersetzt wurde. Als Reaktion darauf begann Bayer bereits im Jahr 1900 mit der Produktion von Tabletten mit der noch heute üblichen Dosis von 500 Milligramm Wirkstoff pro Tablette. Dies ermöglichte es Bayer auch, in jede Tablette das Bayer-Logo einzuprägen und die Tabletten mit einer Verpackung zu versehen, die den Markennamen und die Farb- und Formensprache der neu entwickelten Marke Aspirin für jeden Kunden stets sichtbar hielten.

Aktuell bietet Bayer unter dem Namen Aspirin regional unterschiedlich gestaltete Darreichungsformen und Varianten an. In Spanien zum Beispiel werden Brauseprodukte mit Himbeergeschmack vertrieben, während in Italien Asprin erfolgreich in Zäpfchenform angeboten wird. In Argentinien wird die Nachfrage mit Pulverprodukten bedient, während in den USA Produkte mit glänzenden Pillenüberzügen angeboten werden.

Auch die Wahrnehmung der Marke in unterschiedlichen Ländern divergiert stark: So wird Aspirin in Italien stark als Erkältungsmittel wahrgenommen, in den USA als Pille gegen Kopfschmerzen und zur Infarktvorsorge. In Lateinamerika liegt der Schwerpunkt bei der Behandlung von Kopfschmerzen mit dem belebenden Kombipräparat Cafiaspirina.

Eine Markenverjüngung wurde mit Einführung der Produktlinie Aspirin effect angestrebt. Es ist ein ASS-haltiges Granulat mit Orangengeschmack, das sich im Mund auflöst und ohne Wasser eingenommen werden kann. Die Positionierung erfolgte dabei gezielt als Produkt, das perfekt in ein modernes Leben mit Stress und vielfachen Belastungen passen soll und damit für Zielgruppen interessant wurde, die mit der klassischen Aspirin-Linie nicht mehr erreichbar waren.

Aktuelle Produkte Als (unechte) Rangemarke hat sich Aspirin ursprünglich als Monomarke entwickelt, von der dann im Rahmen der Produktdifferenzierung etliche Varianten abgeleitet worden sind.