mini|Die Meuterei auf der Bounty ist die weltweit berühmteste Meuterei.

Die Meuterei in der Schifffahrt ist die Gehorsamsverweigerung von Schiffsbesatzungsmitgliedern. Sie wurde über Jahrhunderte hinweg fast immer mit dem Tode bestraft.

Situation in Deutschland Im Seemannsgesetz (SeemG) wurde als Meuterei bezeichnet, wenn Truppenteile oder Schiffsbesatzungen gegen einen oder mehrere Vorgesetzte bei der Durchführung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an Bord gemeinschaftlich Widerstand leisten und dabei Gewalt einsetzen oder androhen. Oftmals wurden als Meuterei jedoch alle Vergehen nach und SeemG bezeichnet, also die „Nichtbefolgung dienstlicher Anweisungen“ und „Widerstand“.Meuterei ist ein Straftatbestand Hamburger Abendblatt, 19. Januar 2012.

Seit 2013 bestraft Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 16, Abs. 1 Satz 2 des Seearbeitsgesetzes (SeearbG) die vorsätzliche Nichterfüllung einer vollziehbaren Anordnung, die ein Vorgesetzter in Ausübung seiner Bordgewalt erteilt und die dazu dient, eine drohende Gefahr für Menschen, für das Schiff oder dessen Ladung abzuwehren, schwere Störungen des Schiffsbetriebs zu verhindern oder Vorschriften über die Schiffssicherheit zu erfüllen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe.Prozess um Meuterei bei der Marine Deutsche Welle, 24. September 2013.Meuterei auf Schiff: Marinesoldaten vor Gericht Augsburger Allgemeine, 24. September 2013.

Das rechtswidrige Übernehmen der Herrschaft über ein im zivilen Seeverkehr eingesetztes Schiff bzw. das Einwirken auf dessen Führung wird als Angriff auf den Seeverkehr ( StGB) mit Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren, in minder schweren Fällen von einem bis zu zehn Jahren, bestraft. Nach diesem Tatbestand können nicht nur Besatzungsmitglieder, sondern auch Dritte (z. B. Passagiere, Piraten) bestraft werden.

Situation in Österreich In Österreich wird das gemeinschaftliche Begehen der Straftaten „Nötigung eines Vorgesetzten“ (§ 47 SeeSchFG) und „Misshandlung eines Vorgesetzten“ (§ 48 SeeSchFG) als Meuterei im Schiffsdienst bestraft (§ 49 SeeSchFG).Bundesgesetz über die Seeschifffahrt (Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG) RIS, abgerufen am 3. August 2020.

Situation in der Schweiz Für Schiffe unter Schweizer Flagge gilt das Seeschifffahrtsgesetz. Es bestimmt unter anderem, dass an Bord von Schweizer Schiffen das Schweizer Strafrecht gilt. Der Begriff „Meuterei“ wird dort nur für den öffentlichen Aufruf zum Ungehorsam gegenüber militärischen Vorgesetzten verwendet. Das Seeschifffahrtsgesetz selber spricht in Artikel 140 von „Ungehorsam“. Dieser lautet:

Liste von Meutereien Bekannte Meutereien fanden unter anderem auf folgenden Schiffen statt: 1520: Victoria, San Antonio, Conception auf der ersten Weltumsegelung von Ferdinand MagellanDie Meuterei. 2. April 1520 – 7. April 1520 Stefan Zweig: Magellan: Der Mann und seine Tat, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, 1983, S. 159–177. zeno.org, abgerufen am 3. August 2020. 1628: Batavia 1763: Meuterei auf der Nijenburg 1789: Meuterei auf der Bounty 1797: Meutereien von Spithead und Nore 1842: Somers 1905: Knjas Potjomkin Tawritscheski 1917: Prinzregent Luitpold und Friedrich der Große (Matrosen Reichpietsch und Köbis) 1918: Helgoland und Thüringen, dann auf König und vielen weiteren Schiffen der Hochseeflotte 1931: Invergordon-Meuterei in Großbritannien 1945: M 612, einem Minensuchboot der deutschen Kriegsmarine 1975: Storoschewoi (Сторожевой), Fregatte der Kriwak-Klasse der Sowjetischen Marine – Grundlage für den Film Jagd auf Roter Oktober.

Literatur Leonard F. Guttridge: Meuterei – Rebellionen an Bord. Urbes Verlag, Gräfelfing 1996. ISBN 3-924896-35-6.Seefahrt: Schiff des Grauens. Der Spiegel, 13. Januar 1997.

Weblinks

Peter Blechschmidt: Marine unter Druck: „Meuterei“ auf der „Gorch Fock.“ Süddeutsche Zeitung, 20. Januar 2011. Patrick Schmidt: Seemännischer Ungehorsam in der Frühen Neuzeit – das Beispiel der Royal Navy in den Jahren 1669–1745 Forschungsprojekt der Gerda Henkel Stiftung, 2020.

Einzelnachweise

Kategorie:Recht in der Schifffahrt

Kategorie:Nebenstrafrecht (Deutschland)