Der preußische Hofstaat war das dienstverrichtende personelle Gefüge im Umfeld der Familie der Hohenzollern. Die allgemein als preußischer Hof, manchmal auch Berliner Hof bezeichnete Institution bestand in der Regel aus knapp 500 bis deutlich über 1000 Personen. Mehrere dutzend Schlossimmobilien samt Gartenanlagen mit diversen Funktionalgebäuden gehörten ebenso zum Hofstaatsgefüge, wie der Marstall, die königliche Hofoper oder das Berliner Schauspielhaus. Auch frühe schriftbasierte Organisationen wie das Kammergericht, die die Keimzelle der preußischen Staatsverwaltung bildeten, waren zunächst höfische Institutionen. Der brandenburgisch-preußische Hofstaat entstand 1415 mit der Übertragung der brandenburgischen Kurfürstenwürde auf die Dynastie der Hohenzollern und wurde im Zuge der Novemberrevolution 1918 als öffentliche Institution aufgelöst.
Allgemeines Das funktionale wie repräsentative Zentrum der Hohenzollernmonarchie war der Hofstaat, der in Preußen aus dem Hof des Königs sowie den Hofstaaten seiner Familienmitglieder bestand. Die Summe der zeitlich parallel existierenden, mitunter mehr als zwanzig Hofstaaten bildet den preußischen Hof. Die Mitglieder der einzelnen Hofstaaten umgaben den Hofinhaber als Bedienstete in deren Alltagsangelegenheiten wie auch an Festtagen. Das Tätigkeitsspektrum der Mitglieder des preußischen Hofstaats deckte alle politischen, repräsentativen und familiären Unternehmungen ab.
Das lokalisierte Zentrum des (brandenburgisch-)preußischen Hofs war seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert das neu errichtete Berliner Stadtschloss, in dem alle vorhandenen Behörden wie das Kammergericht oder die Hofkanzlei untergebracht wurden. Die innenpolitischen Verhältnisse im Spätmittelalter waren noch nicht gefestigt und es gab mehrere Orte in der Mark Brandenburg, die eine Residenzfunktion aufwiesen, so zum Beispiel Tangermünde und Spandau. Den Zuschlag als Hauptresidenz erhielt Berlin-Cölln durch die Herrscher der Hohenzollerndynastie, weil es voll an den Fernhandel angeschlossen war und die Bedürfnisse eines Hofstaates befriedigen konnte, für die es an der Spree auch bereits ein stark spezifiziertes Handwerk gab.Wolfgang Ribbe: Geschichte der Berliner Verwaltungsbezirke, Bd. 6: Spandau, Colloquium Verlag, Berlin 1991, S. 59
Der Hof bestand nicht nur aus der Herrscherfamilie der Hohenzollern, sondern auch aus Personen, die höfischen und administrativen Aufgaben erfüllten. Damit war der preußische Hof eine Kombination aus öffentlicher Behörde und ein Großfamilienhaushalt. Eine Trennung von Amts- und Familienangelegenheiten war im absolutistisch-feudalisitischen Staatswesen der Frühen Neuzeit nicht vorhanden. Der Hof zur Zeit des Absolutismus war mehr als nur die fürstliche Haushaltsführung aus früheren Zeiten. Er umfasste zugleich auch als Sitz die wichtigsten Regierungsbehörden und war damit die politische und herrschaftliche Zentrale eines Fürstentums.Heinz Kathe: Der Soldatenkönig, Akademieverlag, Berlin 1976, S. 40
Eine hervorstechende und immer wieder betonte Eigenart des preußischen Hofes war seine stark militärische Prägung, die das Ritualleben durchdrang und dem Militär die entscheidende repräsentative Rolle am Hof verlieh.Wolfgang Ribbe: Schloss und Schlossbezirk in der Mitte Berlins: Das Zentrum der Stadt als politischer und gesellschaftlicher Ort, Berliner Wissenschafts-Verlag, 2005, S. 78
Organisiert wurde diese bis 1918 existierende staatlich-private Mischinstitution in Preußen über eine fluide und stark gegliederte Ämterstruktur. Am Königshof hatten Hofchargen hochrangige Hofämter inne und besaßen eigene Funktionen. Zusammen mit den hierarchisch niedriger stehenden Hofbeamten bildeten sie Hofbehörden mit eigenen Zuständigkeiten. Die meiste Zeit über befand sich das Gros des preußischen Hofstaats innerhalb des Berliner Residenzraums, eine Zone die im Umkreis von rund 30 Kilometer um das Berliner Stadtschloss reichte. Dazu gehörte neben Berlin vor allem die größeren Residenzen mit Potsdam, Charlottenburg, Köpenick, Schönhausen, Oranienburg. Von diesen Nebenresidenzen gingen weitere Subresidenzstandorte sternenförmig in das weitere Umland hinaus und erzeugten so ein dichtes Netz an Residenzstätten, die je nach Neigung der Herrscherfamilie unterschiedlich dicht frequentiert waren.
Merkmale mini|Berliner Renaissanceschloss der Kurfürstenzeit auf einem Gemälde von A. J. Begeyn, 1690 mini|Das Berliner Stadtschloss 1781 nach der Neugestaltung nach den Plänen von A. Schlüter mini|Das Berliner Stadtschloss um 1900
Dynastisches Repräsentationsverständnis Charakteristisch für die Ausprägung der Repräsentationskultur der Hohenzollern seit ihrer Herrschaftsübernahme 1415 und auch später nach Annahme der Königskrone 1701 war eine selbst wahrgenommene kulturelle und dynastische Unterlegenheit zu den damaligen führenden Geschlechtern der Wettiner, Wittelsbacher und auch die Habsburger. Die Hohenzollern galten innerhalb des hochadeligen Reichsgefüges zunächst als traditionsloses Herrschergeschlecht und nach der eigenen Statusaufwertung 1701 als nicht anspruchsberechtigte Emporkömmlinge (Parvenüs). Diese Vorurteilsbildung von außerhalb wirkte sich auch auf die eigene Repräsentanz und Ausformung höfischer Kultur über die Jahrhunderte aus.Achim Beyer: Die kurbrandenburgische Residenzlandschaft im langen 16. Jahrhundert, Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2014, S. 34 Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts entstand eine preußische Öffentlichkeit mit einer öffentlichen Meinung, deren Vorlieben und Werte die Könige mit ihrem Repräsentationsstil in Übereinstimmung brachten. Dazu gehörte ein Hof, der das Bild eines gerechten und sparsamen Königs als Diener des Staates inszenierte.Christopher Clark: Preußen – Aufstieg und Niedergang 1600–1947. Pantheon Verlag, 2006, S. 112
Die Monarchen Preußens zwischen 1701 und 1918 zerfielen in zwei repräsentative Grundtypen. Der eine Typ stand für den leutseligen, pompösen und verschwenderischen König, der stark auf sein und PR bedacht war und dafür eher wenig Regierungsarbeit tätigte (Friedrich I., Friedrich Wilhelm II., Wilhelm II.). Der andere Typ eines preußischen Monarchen stand auf der entgegengesetzten Seite dieser Typencharakteristik und war asketisch, sparsam und ein Workaholic (Friedrich Wilhelm I., Friedrich II.). Der barocke Grundtypus wie er von Friedrich I. begründet wurde, blieb im kollektiven Gedächtnis der Dynastie stets präsent und wechselte sich mit dem asketischen Soldatentypus ab, wodurch auch die zwischenzeitlich gekürzte Hofführung immer wieder ausgebaut wurde.Christopher Clark: Preußen – Aufstieg und Niedergang 1600–1947. Pantheon Verlag, 2006, S. 111f Bedeutsam war auch die Rolle der Militäruniform, die die Monarchen seit dem zweiten König Friedrich Wilhelm I. stets trugen. Sie symbolisierten die sehr hohe Bedeutung der Armee für die Hohenzollernmonarchie, wenn auch andere Monarchen Europas zeitgleich ebenso dazu neigten, sich militärisch zu kleiden.
Finanzen In der Zeit vor 1806 sind die Ausgaben für Herrscher und Hof in Preußen nicht eindeutig von anderen zivilen Ausgaben abgegrenzt worden, obwohl ein Budget für den Hofstaat existierte. Neben der Hofstaatskasse waren auch zivilstaatliche Kassen sowie die königliche Schatulle direkte Finanzquellen des Hofes. Eine entscheidende Umstrukturierung dieses Systems erfolgte 1820 durch die Einführung einer Krondotation, die jedoch anders als in anderen europäischen Monarchien, die sich durch Zivillisten finanzierten, unmittelbar von den Domäneneinkünften abgezogen wurde und somit nicht als Ausgabe im Staatsbudget erschien. Bis 1918 bildete diese Art der Krondotation die Grundlage des sogenannten Kronfideikommissfonds, aus dem die Unterhaltung des Hofstaats, des Herrschers und der königlichen Familie bestritten wurde. Der ursprüngliche Betrag der Dotation von 2,5 Millionen Rt wurde mit Zustimmung des Preußischen Landtags zwischen 1859 und 1910 viermal erhöht. Zusätzlich konnte der Monarch im Bedarfsfall auf sein in der königlichen Schatulle angesammeltes Privatguthaben sowie die Einkünfte aus dem Familienvermögen zurückgreifen.
Die Größe des preußischen Hofstaatsetats lässt keinen exakten Rückschluss auf die tatsächlichen Ausgaben zu, da in die Gesamtausgaben des Hofes neben dem Hofetat auch andere Finanzquellen einbezogen waren. Außerdem wurden Hofgelder auch für andere Zwecke verwendet.Linda Brüggemann: Herrschaft und Tod in der Frühen Neuzeit: Das Sterbe- und Begräbniszeremoniell preußischer Herrscher vom Großen Kurfürsten bis zu Friedrich Wilhelm II. (1688–1797), Herbert Utz Verlag, München 2012, S. 259
Formale Strukturen im engeren Sinne ohne Regierungsfunktionen Hofämter (Erstrangig: traditionell Marschall später Oberhofmarschall, Kämmerer später Oberkammerherr, Mundschenk später Oberschenk, Zweitrangig: Oberstallmeister, Schlosshauptmann, Oberjägermeister) Kammerherren und Kammerjunker Kammerdiener (z. B. Hofkünstler) und Geheime Kammerdiener Schatullverwalter Hausvogt Leibärzte und Hofärzte Hofapotheker Bibliothekar Haushofmeister Historiograph Hofbaumeister Hofküchenmeister Hofkapelle
Regierungs- und Verwaltungsfunktionen des Hofes Die werdende Staatsbildung Preußens wurde vom Herrscherhof initiiert. Dort befanden sich die ersten gesamtstaatlichen Institutionen. Ab dem 16. Jahrhundert setzte eine Art Ausgliederungsprozess ein. In diesem wurden Verwaltungsbehörden geschaffen, die dauerhaft außerhalb vom Hof angelegt waren. Das war der Grundstock eines vom Hof getrennten Staatswesens, der sich bis 1918 immer stärker etablierte. Bis dahin waren aber die Übergänge eher fluide und organisatorische Trennungen schwer zuordenbar. Demzufolge gab es noch lange direkt am Hof im Berliner Stadtschloss angesiedelte Regierungsstellen, mit denen die Fürsten im eigentlichen Sinne regierten.
Diese waren bei den Hohenzollern:Peter Bahl: Der Hof des Grossen Kurfürsten: Studien zur höheren Amtsträgerschaft Brandenburg-Preußens, Böhlau Verlag, Köln-Weimar-Wien 2001, S.V Statthalter Hofkanzlei Kammergericht Konsistorium Geheimer Kriegsrat Generalkriegskommissariat Kurmärkische Amtskammer zu Cölln an der Spree Hofrentmeister Geheime Hofkammer Hofpostdirektoriat Geheimes Sekretariat Geheimes Archiv Kurmärkische Lehnskanzlei
Geschichte Die Entwicklung des preußischen Hofstaats vom Spätmittelalter bis zum Ende des Ersten Weltkriegs stand in einem übergeordneten europaweit ausgetragenen Konfliktfeld zwischen den gesellschaftlichen Großgruppen Adel, Bürgertum, und dem politisch nicht anerkannten Dritten Stand der Freien und Hörigen Bauern. In dem Verlaufsprozess dieser Gruppenkämpfe setzte sich zunächst seit der Zeit der Renaissance der Hochadel fast überall im Heiligen Römischen Reich gegenüber die ständischen Institutionen durch und drängten den Einfluss des städtischen Bürgertums aber auch des niederen Adels auf die Landespolitik zurück. Die deutschen Hofstaaten spielten dabei eine entscheidende Rolle. Ihren politischen Klimax erreichten die Fürsten Deutschlands um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Danach setzte ein langanhaltender kontinuierlicher Mächteverfall des Hochadels ein. Schrittweise und unter Rückschlägen bildete sich bis 1918 die bürgerliche Gesellschaft heraus, die ihre ganz eigenen Institutionen bildeten und die adelige Macht stückweise, in Preußen seit der Einführung der konstitutionellen Monarchie, zerbröckelten. Damit war Deutschland ein Nachzügler im internationalen Geschehen. Schon im 16. Jahrhundert hatten sich in den Niederlanden, im 17. Jahrhundert in England die bürgerlichen Kräfte durchgesetzt (Glorious Revolution). Auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands erhielt der Adel zunächst bis etwa 1800 seine gesellschaftliche Führungsrolle, musste allerdings seit dem Vormärz Einfluss- und Machtstellungen an das Bürgertum abgeben. Unabhängig vom hochadeligen Machtverfall blieben deren Hofstaaten bis zur Novemberrevolution 1918 bestehen und vergrößerten sich in ihrer existenziellen Endphase noch einmal erheblich.