Die Bildtafel der Verkehrszeichen in Namibia zeigt eine Auswahl wichtiger Verkehrszeichen in Namibia. Sie sind in der Road Traffic and Transport Act, 1999 (RTaTA) geregelt. Sie entsprechen weitestgehend dem Road Traffics Sign Manual (SADC-RTSM) der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC).
Allgemein Das Road Traffic and Transport Act, 1999 (RTaTA) beschreibt zwei Grundvarianten von Verkehrszeichen, eine Standardversion und eine temporäre Version. Die Standardversion ist mit verschiedenen Hauptfarbanteilen z. B. blau oder weiß beschrieben und ist einer Standardserie z. B. mit dem Index W... oder R... zugeordnet. Dabei handelt es sich um dauerhaft aufgestellte Verkehrszeichen, die ortsfest montiert sind.
Die temporären Verkehrszeichen finden z. B. bei der Beschilderungen von Baustellen Verwendung. Es sind vorübergehend aufgestellte Zeichen mit gelbem Hauptfarbanteil, die der üblichen Standardversion entsprechen und dem Index der Standardserie ein T (z. B. TW... oder TR... usw.) vorangestellt ist. Temporäre Verkehrszeichen basieren nicht grundsätzlich auf einer Standardversion, wenn die Aufstellung regelhaft nur kurzzeitig erfolgt (z. B. an einer Unfallstelle oder bei einer Verkehrskontrolle).
Die nachfolgende Gliederung der Kategorien basiert auf dem Verkehrszeichenkatalog der Anlage 2 Klasse I des RTaTA in der Veröffentlichung vom 15. Februar 2019. Die mit einem * (Stern) markierten Verkehrszeichen sind zwar im RTaTA beschrieben, sind derzeit (Stand Juli 2019) in Namibia nicht aufgestellt.
Regulatorische Verkehrszeichen nach Anlage 2 RTaTA Die regulatorischen Verkehrszeichen sind nach ihrer Funktion in die Gruppen A bis I gegliedert. Diese Gruppen sind so eingeteilt, dass sie eine Zuordnung neuer Verkehrszeichen ermöglicht. Das RTaTA beschreibt eine Kombination aus Formen und Farbvarianten, um die einzelnen Gruppen unterschieden zu können.
Gruppe A: Vorrangzeichen
Gruppe B: Gebotszeichen
Beispiele für temporäre Gebotszeichen:
Gruppe C: Verbotszeichen
Beispiele für temporäre Verbotszeichen:
Gruppe D1: Sonderfahrspuren und -verkehrsflächen
Sonderformen Als Sonderform in der Gruppe D1 gibt es ein regelhaft verwendetes Verkehrszeichen für die in der Stadt Windhoek befindlich Bushaltestellen. Das nicht im RTaTA beschrieben Zeichen beinhaltet als Zusatzinformation im weißen Oval eine Angabe des Transportmittels (z. B. B für Bus) und die Nummer der Haltestelle (z. B. 13). Grund dafür ist, dass es in Windhoek keinen klassischen öffentlichen Personennahverkehr gibt, sondern eine kleine Anzahl von Pendlerbusse mit geringer Taktung des Windhoek Bus Service.
Beispiele für temporäre Sonderfahrspuren und -verkehrsflächen:
Gruppe D2: Parkflächen
Beispiele für temporäre Parkflächen:
Gruppe E: Verkehrszonen
Das RTaTA sieht für die Verkehrszeichen der Gruppe E keine temporäre Variante vor.
Gruppe F: Zusatzzeichen für regulatorische Verkehrszeichen Die Zusatzzeichen der Gruppe F dürfen nach dem RTaTA ausschließlich für regulatorische Verkehrszeichen angewendet werden und sind in Form und Farbe anzupassen. Somit existieren von allen Zusatzzeichen in der Standardversion eine Variante in schwarzweiße mit rotem Rand und eine Variante in blauweiße. Die temporäre Version beschrieb das RTaTA als schwarzgelb mit rotem Rand bzw. ausschließlich schwarzgelb, entsprechend dem Anwendungsfall. Nachfolgend alle Zusatzzeichen der Gruppe F beispielhaft in den verschiedenen Farben der Standardversion:
Beispiele für temporäre Zusatzzeichen:
Gruppe G: Aufhebungszeichen Ein Aufhebungszeichen der Gruppe G weist darauf hin, dass der unter dem roten Kreuz dargestellte Gebots-, Verbots- und Richthinweis aufgehoben ist. Nachfolgend einige Beispiel:
Beispiele für temporäre Aufhebungszeichen:
Gruppe H: Anwendungsbeispiele Zusatzzeichen der Gruppe F
Anwendungsbeispiele für temporäre Zusatzzeichen:
Gruppe I: Anwendungsbeispiele von allgemeinen Zusatzzeichen
Gefahrenzeichen nach Anlage 2 RTaTA Die Gefahrenzeichen sind nach ihrer Funktion in die Gruppen A bis C gegliedert. Sie können auf eine direkt Gefahr oder eine potenzielle Gefahr hinweisen. Das RTaTA schreibt für alle Gefahrenzeichen eine dreieckige Form mit rotem Rand und einem schwarzen Symbol.
Gruppe A1: Vorankündigung einer Gefahr durch weitere Verkehrswege
Gruppe A2: Vorankündigung einer Gefahr durch ändernden Straßenverlauf
Gruppe A3: Vorankündigung einer Gefahrenstelle
Beispiele für temporäre Zeichen der Gruppe A:
Gruppe B: Verkehrseinrichtungen
Beispiele für temporäre Verkehrseinrichtungen:
Sonderformen und historische Gefahrenzeichen
Orientierungszeichen nach Anlage 2 RTaTA Die Gliederung der Orientierungszeichen erfolgt nach ihrer Funktion in die Gruppen A bis G. Nach dem RTaTA sind Orientierungszeichen ein wesentlicher Bestandteil zur sicheren Navigation auf den öffentlichen Verkehrswegen. Sie sollen ein einheitliches Erscheinungsbild bieten und den Verkehrsteilnehmer durch die Grundfarbe (z. B. blau für Autobahn) über die Klassifizierung der Straße informieren. Nur vereinzelt gibt es von Orientierungszeichen eine temporäre Variante.
Gruppe A: Ortshinweiszeichen
Sinnbilder zur Verwendung auf Ortshinweiszeichen Das Sinnbild steht immer in Verbindung mit einer Bezeichnung bzw. einem Namen (z. B. Name eines Gewässers).
Gruppe B: Routenmarkierungen
Gruppe C: Wegweiser
Sinnbilder zu Zielen mit erhöhter Verkehrsbedeutung
Gruppe E: Wegweiser zu touristischen Zielen
Sinnbilder zu Zielen mit touristischer Verkehrsbedeutung Die nachfolgenden Sinnbilder sind auf Wegweisern oder touristischen Hinweistafeln zur Orientierung und Informationen zu verwenden. Jedes Sinnbild ist nach der RTaTA einer Gruppe artverwandter Symbol zugeordnet.
Naturreservate
Erholung und Freizeit
Naturlandschaften
Sportstätten
Wildpark und -schutzgebiete
Historische Sehenswürdigkeiten
Küstenattraktionen
Kunst und Handwerk
Kultur
Abenteuer und Erlebnisse
Landwirtschaft
Allgemeine Attraktionen
Sinnbilder zu Zielen von Service- und Dienststellen mit Verkehrsbedeutung Rettungsdienste
Fahrzeugservice
LKW-Service
Gastronomie und Nahversorgung
Service allgemein
Rastplätze
Fahrzeugarten
Beherbergungswesen
Symbole auf Informationstafeln von Raststätten
Gruppe F: Wegweiser zu lokalen Zielen Sinnbilder zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung
Sinnbilder zu Zielen mit Verkehrsbedeutung
Sinnbilder zu Sonderzielen mit Verkehrsbedeutung
Sinnbilder zu Zielen von Not- und Hilfsdiensten
Hinweiszeichen nach Anlage 2 RTaTA Eine Gruppierung der Hinweiszeichen ist nach dem RTaTA nicht vorgesehen, lassen sich aber in die Gruppen Allgemein und Zusatzzeichen gliedern. Bei Hinweiszeichen handelt es sich um alle Zeichen, die nicht unter die vorangegangenen Kategorien fallen. Das RTaTA empfiehlt die rechteckige Form, verbietet jedoch kreisförmige oder dreieckige Zeichen. Die Grundfarbe bei neuen Zeichen sollte im Standard grün sein und in der temporären Variante gelb. Eine Ausnahme bilden dabei die Zusatzzeichen, deren Form und Farbe sich nach dem jeweiligen Hauptzeichen richtet.
Allgemeine Hinweiszeichen
Beispiele für temporäre Hinweiszeichen:
Zusatzzeichen Die nachfolgenden Zusatzzeichen stehen immer in Verbindung mit einem übergeordneten Verkehrszeichen. Eine einzelne Aufstellung ist durch das RTaTA nicht erlaubt. Vorzugsweise ist anstelle einer verbalen Angabe immer ein Sinnbild zu verwenden.
Hinweis durch verbale Angabe: Das Zusatzzeichen IN11.4 bzw. TIN11.4 enthält als Information einen Hinweistext. Das RTaTA erlaubt für dieses Zeichen die freie Vergabe eines Textes bzw. Schlagwortes:
Hinweis durch Sinnbilder: Das Zusatzzeichen IN11.5 bzw. TIN5.11 enthält als Information einen Hinweissymbol. Das RTaTA beschreibt zunächst die Verwendung eines freien Symbols, definiert aber in der IN11.500-Serie die verwendbaren Sinnbilder:
Nachfolgend die nach dem RTaTA zu verwenden Sinnbilder:
Siehe auch Straßensystem in Namibia Roads Authority
Weblinks
Road Traffic and Transport Act, 22 of 1999. (englisch) Road Traffic and Transport Regulations, 2001. (englisch)
Einzelnachweise
!Verkehrszeichen Namibia