Die koranischen Zehn Gebote () stellen eine Gebotsreihe dar, die den spätmekkanischen Teilen des Korans zugerechnet wird. Sie taucht gegen Ende der 6. Sure „Das Vieh“ (arab. Sūrat al-Anʿām) auf und besteht aus fünf Geboten und fünf Verboten (vgl. 6:151-153). In der islamischen exegetischen Tradition werden diese Zehn Gebote mit denen von Mose assoziiert und sie weisen auch inhaltliche Ähnlichkeiten zum biblischen Dekalog auf (vgl. und ).
Eine parallele, wenngleich in einzelnen Geboten von 6:151-153 abweichende, Reihe findet sich außerdem in der ebenfalls spätmekkanischen 17. Sure „Die Nachtreise“ (arab. Sūrat al-Isrāʾ). Sie wird zeitlich etwas früher angesetzt und ist mit ihren insgesamt zwölf Geboten bzw. Verboten (vgl. 17:23-39) umfangreicher als 6:151-153. Überdies bietet sie häufig eine ausführlichere Darlegung der Einzelgebote, weshalb sie, obwohl sie 6:151-153 wohl vorausging, als Erläuterung dazu betrachtet werden kann.
Für die islamische Exegese sind beide Gebotsreihen gleichermaßen wichtig und zentral, weshalb sie in Ergänzung zueinander gelesen und rezipiert wurden und werden. Einigen islamischen Gelehrten galten sie sogar als universales Gesetz der Menschheit, weshalb ihr Stellenwert innerhalb der islamischen Ethik durchaus mit der herausgehobenen Position verglichen werden kann, den der biblische Dekalog in der jüdischen und christlichen Tradition jeweils einnimmt.
Zwei Versionen mit unterschiedlichem Adressatenkreis? Im Koran finden sich mit 6:151-153 sowie 17:23-39 zwei Versionen der Zehn Gebote, welche beide aus spätmekkanischer Zeit stammen und vermutlich im letzten Jahr vor Muḥammads Auswanderung (arab. هجرة hiǧra) nach Medina „herabgesandt“ worden bzw. entstanden sind. Die ausführlichere der beiden Fassungen, nämlich 17:23-39, wird dabei etwas früher datiert,Aḥmad Ḫālid Šukrī/ʿImrān Samīḥ Nazzāl: ʿIlm tārīḫ nuzūl āyāt al-Qurʾān al-karīm wa-suwarih, Amman 11423/2002, S. 187–188. was auf den ersten Blick ein wenig verwundern mag, da man wohl eher damit rechnet, dass eine erneute Aufnahme der Zehn Gebote zu einem späteren Zeitpunkt nicht knapper, sondern detaillierter hätte ausfallen müssen.
Warum die prägnantere Fassung aus 6:151-153 aber jünger ist, lässt sich mitunter dadurch erklären, dass sie sich an einen anderen bzw. größeren Personenkreis richtet und damit einen weiterreichenden Geltungsanspruch erhebt als 17:23-39. Während Letztere nämlich v. a. an Muḥammad und seine Anhänger adressiert zu sein scheint, weist die kürzere Version in 6:151-153 dagegen einen eindeutig deklaratorischen Charakter auf, denn sie wendet sich als allgemeinverbindliche Rechtssetzung nach außen; im konkreten Fall an alle Bewohner der Stadt Mekka sowie die Menschen in ihrer Umgebung (vgl. 6:19.92), und somit auch an die Gegner der islamischen Urgemeinde.
Dieses Publikum stellt also, aufgrund der gegebenen Offenbarungssituation, die erste „Hörerschaft“ der Verse 6:151-153 dar, wobei der Koran sowohl unmittelbar davor (vgl. 6:136-150) als auch unmittelbar danach (vgl. 6:154-157) unmissverständlich deutlich macht, dass es sich bei der Verlesung jener Gebote um eine Anamnese handelt. Mit anderen Worten: In 6:151-153 wird nur wiederholt und bestätigt, was seit jeher als elementare Gesetzgebung der Menschheit gilt und so auch Mose (vgl. 6:154) bzw. Juden und Christen gleichermaßen (vgl. 6:156) übermittelt worden ist.
Das Verhältnis der beiden Gebotsreihen zueinander ist also je nach Lesart unterschiedlich zu bestimmen: Bei synchroner Betrachtung stellen die Verse 17:23-39 eine erläuternde Aktualisierung von 6:151-153 dar, während sie aus diachroner Perspektive eher als speziell für Muslime geltende Erweiterungen begriffen werden können, d. h. Muslime sollen sich zu einer genauer definierten Einhaltung der betreffenden Gebote verpflichten, während die nichtmuslimische Umwelt dagegen allgemeiner angesprochen wird: Sie wird zwar zur Verständigung über einen gemeinsamen Basiskanon aufgerufen, doch der Umfang der Einzelgebote wird (wenigstens vorerst) nicht genauer konkretisiert, was dem Gegenüber einen gewissen „Anpassungsspielraum“ verschafft.
Es ist aber genauso gut möglich, dass 6:151-153 in Wahrheit doch älter ist als 17:23-39, denn die genaue zeitliche Fixierung einzelner Koranpassagen ist sehr schwierig. In den islamischen Quellen finden sich zwar Aussagen über den Offenbarungsbeginn zahlreicher Suren, doch ab wann sie jeweils als abgeschlossen betrachtet werden können bzw. welche ihrer Teile zu welchem Zeitpunkt im Laufe des Herabsendungs- bzw. Entstehungsprozesses noch hinzukamen, während inzwischen schon andere Suren hinzugetreten waren, lässt sich kaum sagen.
Wortlaut der Gebotsreihe in 6:151-153 Liest man den Koran nach seiner heutigen Anordnung, so erscheint die erste Version der Zehn Gebote gegen Ende der 6. Sure. Es handelt sich um eine spätmekkanische Passage, die vermutlich im letzten Jahr vor der Auswanderung nach Medina „herabgesandt“ worden bzw. entstanden ist. Anders als 17:23-39 richtet sie sich nicht länger nur an die Gemeinde Muḥammads, sondern an alle Menschen in Mekka und ihrer Umgebung, wie der Prolog in 6:151 sowie der Gesamtkontext der 6. Sure nahelegen. Die Verse 6:151-153 lauten wie folgt:
[6:151] Sprich: Kommt her, ich will euch verlesen, was euer Herr euch (wirklich) verboten hat:1Ihr sollt Ihm nichts beigesellen,2Und den Eltern Güte (erweisen).3Tötet nicht eure Kinder aufgrund von Verarmung,(denn) Wir versorgen (sowohl) euch als auch sie.4Nähert euch nicht den Schändlichkeiten, (ganz gleich,) was von ihnen offen und was verborgen ist.5Tötet nicht das Menschenleben, das Gott für unantastbar erklärt hat, es sei denn bei vorliegender Berechtigung.Dies hat Er euch aufgetragen, auf dass ihr verständig werdet.6 Und nähert euch nicht dem Vermögen des Waisenkindes, es sei denn auf die beste Art, bis es seine Vollkraft erreicht hat.7Gebt volles Maß und Gewicht nach Gerechtigkeit.Wir fordern von den Menschen nur das, was sie vermögen.8Und wenn ihr aussagt, dann seid gerecht, auch wenn es um einen Verwandten geht.9Erfüllt den Bund Gottes.Dies hat Er euch aufgetragen, auf dass ihr es bedenket. (Und Er hat euch geboten:) Dies ist Mein Weg, er ist gerade,10Also folgt ihm und folgt nicht den (verschiedenen) Wegen, sonst führen sie euch in verschiedene Richtungen von Seinem Weg fort.Dies hat Er euch aufgetragen, auf dass ihr gottesfürchtig werdet.Der Koran, hrsg. und übers. von Adel Theodor Khoury, © 2007, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh (in der Verlagsgruppe Random House GmbH); Eingriffe sind kursiv kenntlich gemacht worden; dasselbe gilt für 17:23-39.
Kontext der 6. Sure Die 6. Sure mit dem Titel al-Anʿām („das Vieh“), in welcher die kürzere Fassung der koranischen Zehn Gebote (arab. al-waṣāyā al-ʿašr) zu finden ist, stammt nach klassisch-islamischer sowie auch islamwissenschaftlicher Auffassung aus spätmekkanischer Zeit. Einzelne ihrer Verse könnten zwar medinensische Einschübe sein (z. B. 6:91), doch die in der Sure verhandelten Themen sowie ihr Adressatenkreis deuten ohne Zweifel auf einen mekkanischen Offenbarungs- bzw. Entstehungskontext hin. Der Text der Sure weist eine weitestgehend kohäsive Oberflächenstruktur sowie eine hohe inhaltliche Kohärenz auf, was schon Theodor Nöldeke schlussfolgern ließ, „daß die Mehrzahl der einzelnen Teile innerhalb eines eng begrenzten Zeitraumes entstanden ist“.Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorāns, Bd. 1 [„Über den Ursprung des Qorāns“], 2. Auflage, bearb. von Friedrich Schwally, Leipzig 1909, S. 161. Man darf demnach davon ausgehen, dass es sich bei al-Anʿām um einen einheitlichen Text handelt, der ganz bewusst zu den Zehn Geboten hinführen will. Letztere sind daher wohl kaum sekundär an betreffender Stelle eingefügt worden.
Thematisch ist die 6. Sure im Wesentlichen bestimmt vom Lobpreis Gottes und Seiner Schöpfermacht sowie von der Klage über den Unglauben (arabisch كفر Kufr) der Leugner, die weder Sein Wirken in der Natur dankbar (an)erkennen noch Sein strafendes Handeln in der Geschichte zur Mahnung nehmen (vgl. 6:1-73.91-117.123-135). Stattdessen sprechen sie Gott Teilhaber zu, folgen der Willkür und begehen (dadurch) auf verschiedene Weise Sünden. „Unrecht“ (ظلم ẓulm) mag in diesem Zusammenhang als ein negatives Leitwort der Sure betrachtet werden (18 Nennungen). Es kann sich auf dogmatische, kultische und ethische Vergehen der Menschen gleichsam beziehen: So erwähnt die 6. Sure beispielsweise die in Arabien praktizierten Kindsopfer, um auf die gewaltige Schädlichkeit von Götzendienst und Rechtsverwirrung hinzuweisen (vgl. 6:137.140). Demgegenüber betont Gott, dass Er selbst kein Unrecht tut (vgl. 6:131.160) und unterstreicht mehrfach Sein unbedingtes Bekenntnis zur Barmherzigkeit (vgl. 6:12.54.70.131.133.160.164), welche mit insgesamt zehn Nennungen ein positives Leitmotiv der Sure darstellt.
Vor diesem Hintergrund liest sich die Sure zwar als strenger, jedoch im Grundtenor wohlwollender Appell: Mit dem Koran soll Muḥammad die Menschen der Stadt Mekka und ihrer Umgebung sowie alle, die er sonst damit erreichen kann, zur Umkehr rufen (vgl. 6:19.92). Gott signalisiert, dass Er Sich den Arabern gnädig zuwenden und sie aus den Finsternissen ihres Unwissens sowie ihrer rohen Sitten herausführen will (vgl. 6:39.122). Bisher meinten sie, dass Gott nur Juden und Christen Offenbarungswissen gegeben habe, und waren gekränkt deswegen, doch jetzt ergeht Sein Wort auch an sie und sie haben künftig keine Ausrede mehr für ihren falschen Lebenswandel, wenn sie die göttliche Rechtleitung und Barmherzigkeit verwerfen (vgl. 6:124.155-157). Letzteres steht ihnen nach 6:104.135 und weiteren Versen zwar nach wie vor frei, doch in diesem Fall müssen sie damit rechnen, dass es ihnen im Jenseits nicht wohlergehen wird.
Neben den Zehn Geboten enthält die 6. Sure einige weitere, für die islamische Exegese bedeutende Verse, und zwar: die zweimalige Erklärung, dass Gott Sich selbst vorgeschrieben habe, barmherzig zu sein (vgl. 6:12.54), sowie die Zusage, dass Er jede gute Tat zehnfach belohnen, jede schlechte Tat jedoch nur einfach vergelten werde (vgl. 6:160); zentral sind ferner die Toleranzgebote in 6:68-70 und 6:108, von denen sich ersteres auf das Erdulden von Schmähungen der eigenen Religion bezieht, während letzteres verbietet, die Götzen zu beleidigen, auf dass – als Reaktion darauf – nicht Gott selbst gelästert werden möge. Die Anhänger der paganen Kulte sollen also davor geschützt werden, sich durch blasphemische Äußerungen (noch mehr) zu versündigen.
Einige Gebote aus 6:151-153 in Einzelbetrachtung Vorrede [6:151] Sprich: Kommt her, ich will euch verlesen, was euer Herr euch (wirklich) verboten hat.
Unmittelbar vor Verlautbarung der Zehn Gebote – sowie teils schon früher (vgl. 6:118-121) – wird in der 6. Sure die Frage erörtert, welche Speisen verboten sind (vgl. 6:136-150). Der Koran bezeichnet die altarabischen Vorstellungen hierzu als absolut willkürlich und erfunden, zumal sie mit der Götzenanbetung zusammenhängen. Gott übt Kritik an Stammesführern und heidnischen Priestern, die den Menschen auf Basis eines ohnehin fragwürdigen Kults beliebig Verbote auferlegen, während sie die eigentlichen Regeln und Prinzipien, welche für das gesellschaftliche Wohl unabdingbar sind, komplett missachten.