Das Amt Gahlen war von 1815 bis 1974 eine Verwaltungskörperschaft im Kreis Dinslaken. Es gehörte zunächst zur Provinz Jülich-Kleve-Berg und zum Regierungsbezirk Kleve, die beide schon zum 22. Juni 1822 aufgelöst und mit der südlichen Provinz Niederrhein zur Rheinprovinz (bis 1946) bzw. mit dem Regierungsbezirk Düsseldorf vereinigt wurden und danach mit der Auflösung des Freistaates Preußen Teil des neuen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen wurde. Namensgeber war die historisch bedeutsame Gemeinde (Bürgermeisterei) Gahlen.

Geschichte Im Jahre 1815 wurde die Bürgermeisterei Gahlen aus den Gemeinden Bruckhausen, Bucholtwelmen (bestehend aus den Bauerschaften Bucholt und Welmen), Gahlen mit den Bauerschaften Hardt, Östrich, Besten, Bruch und Espel, Gartrop-Bühl (Haus Gartrop mit der Freiheit Gartrop und der Bauerschaft Bühl), Hünxe und Hünxerwald mit Sitz in Gahlen gegründet. Sie gehörte zum Kanton Dinslaken (ab 1816 Kreis Dinslaken), Rheinprovinz im Königreich Preußen. Sie galt als Rechtsnachfolger der in der französischen Besatzungszeit entstandenen Munizipalität Gahlen. Erster Amtsbürgermeister war Georg Friedrich Schmidt aus Gahlen. 1850 wurde die Gemeinde Hünxerwald zwischen Gartrop-Bühl und Hünxe aufgeteilt; das Gebiet südlich des Wesel-Kirchhellen-Weges kam nach Hünxe, der andere Teil zu Gartrop-Bühl. 1858 wurde der Amtssitz nach Gartrop auf den „Varnsteegshof“ verlegt und 1902 kam der Sitz nach Hünxe, in dem sich heute noch die Gemeindeverwaltung befindet. Das preußische Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927 bestimmte in § 2: „Die Landbürgermeisterei in der Rheinprovinz führt hinfort die Bezeichnung Amt“Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesamt für Archivpflege: Archivpflege in Westfalen und Lippe, Seite 4 (PDF; 959 kB); somit wurde aus der Bürgermeisterei Gahlen das Amt Gahlen. Mit dem preußischen Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets wurde am 1. August 1929 die Bauerschaft Hardt der Gemeinde Gahlen der Stadt Dorsten zugewiesen. Am 1. September 1960 fusionierten die Gemeinden Bruckhausen, Bucholtwelmen und Hünxe zur neuen Gemeinde Hünxe. Zum Amtsgebiet gehörten dann noch drei Gemeinden.

Einwohnerentwicklung 400px|right|Verwaltungsgliederung Amt Gahlen Jahr Einwohner 1815 2.151 1851 3.417 1895 3.776 1901 4.004Amt Gahlen (PDF; 905 kB) 1931 4.459Gen-Wiki Amt Gahlen 1939 4.640 1950 5.861 1955 7.226 1970 10.361Der Kreis Dinslaken in Zahlen (PDF; 51 kB) 1974 12.500

Bürgermeister 1815–1850: Georg Friedrich Schmidt 1852–1854: Maaßen 1856–1870: Wilhelm Kerckhoff 1872–1887: Bongartz 1888–1889: Büscher 1889– ? : Vorberg 1905–1935: Max Wetzlar 1935–1945: NSDAP Bürgermeister 1946–1948: Alfred Schult-Heidkamp (CDU) 1948–1950: Johann Schmitz (SPD) 1950–1956: Gottlieb Gerpheide (CDU) 1956–1961: Friedrich Uhlenbruck (SPD) 1961–1965: Gottlieb Gerpheide (CDU) 1965–1974: Friedrich Mangelmann (CDU)

Wappen

Gliederung Gemeinde Fläche Einwohner(31. Dezember 1974)Vom alten Amt zur jungen Gemeinde (PDF; 519 kB) heutige Zugehörigkeit Gahlen 20,71 km² 3.373 Schermbeck/Dorsten (Östrich) Gartrop-Bühl 18,35 km² 725 Hünxe Hünxe (mit Bruckhausen und Bucholtwelmen) 58,93 km² 8.402 Hünxe

Zugehörigkeiten Jahr Kreis 1815 Dinslaken 1823 Duisburg 1874 Mülheim an der Ruhr 1887 Ruhrort 1909 DinslakenGen-Wiki Amt Gahlen

Auflösung Bereits Ende 1969 wurden im Amt Gahlen Modelle über die zukünftige Zugehörigkeit der Gemeinden diskutiert. Erste Vorschläge von Abtretungen Bruckhausens nach Dinslaken und Bucholtwelmens nach Wesel, erteilte man eine Absage. Während sich Hünxe und Gartrop-Bühl eindeutig für eine Fusion aussprachen, so war die Lage in der Gemeinde Gahlen nicht so eindeutig. Gahlen favorisierte eine Fusion mit der Stadt Dorsten ohne Gebietsverluste. Sollte dem nicht zugestimmt werden, dann eine Fusion mit der Gemeinde Schermbeck ebenfalls ohne Gebietsabtretungen, wenn diese dem Kreis Recklinghausen zugeordnet wird.Neue Grenzen - neue Maßstäbe (PDF; 822 kB)

Mit dem „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Niederrhein (Niederrhein-Gesetz)“ vom 9. Juli 1974 wurde u. a. die Auflösung des Amtes Gahlen geregelt, welches zum 1. Januar 1975 in Kraft trat. Der „§ 3 Gemeinde Hünxe“ laut wie folgt: „Die neue Gemeinde Hünxe wird aus Gemeinden sowohl des Kreises Rees als auch des Kreises Dinslaken gebildet. Dies sind die Gemeinden Gartrop-Bühl und Hünxe, das Amt Gahlen (Kreis Dinslaken), Drevenack und Krudenburg des Amtes Schermbeck (Kreis Rees). Die neue Gemeinde ist Rechtsnachfolgerin des Amtes Gahlen. Mit der Gemeinde Voerde findet ferner ein Gebietstausch statt.“

Die Gemeinde Gahlen wird der Gemeinde Schermbeck zugeteilt. Der Gahlener Ortsteil Östrich wird mit dem Ruhrgebiet-Gesetz zur Stadt Dorsten eingemeindet.

Siehe auch Kreis Dinslaken Kreis Duisburg Landkreis Mülheim an der Ruhr Kreis Ruhrort

Einzelnachweise

Gahlen Kategorie:Hünxe Kategorie:Geschichte (Kreis Wesel) Gahlen Kategorie:Aufgelöst 1974