In der Paola Faccini Dori/Recreb Srl-Entscheidung von 1994 befasste sich der EuGH mit dem Konflikt zwischen einer nationalen Rechtsordnung und dem Recht der Europäischen Union sowie der horizontalen unmittelbaren Wirkung von Richtlinien.

Sachverhalt und Streitgegenstand Zwischen dem privaten Bildungsinstitut Interdiffusion Srl und der Privatperson Paola Faccini Dori wurde am Mailänder Hauptbahnhof ein Vertrag über einen englischsprachigen Fernlehrgang geschlossen. Frau Faccini Dori stornierte ihre Bestellung per Einschreiben, wurde jedoch daraufhin informiert, dass Interdiffusion eine Forderung gegen sie an Recreb Srl abgetreten hatte. Frau Faccini Dori erklärte, dass sie nach der Richtlinie 85/577/EWG über Fernabsatzverträge für Verbraucher innerhalb von 7 Tagen ein Widerrufsrecht hätte. Das italienische Parlament hatte jedoch noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ergriffen.

In Konsequenz ordnete der italienische Gerichtshof Giudice Conciliatore di Firenze die Zahlung des Sprachkursbeitrags inklusive Zinsen und entstandenen Kosten an. Paola Faccini Dori erhob dagegen Einspruch und das italienische Gericht leitete den Fall an den EuGH weiter.

Die Entscheidung des EuGH Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Frau Faccini Dori nach der Richtlinie, deren Bestimmungen bedingungslos und hinreichend präzise waren, ein Rücktrittsrecht hatte, aber in Abwesenheit eines nationalen Umsetzungsgesetzes sie sich nicht auf die EU-Richtlinie selbst in einer Klage gegen eine andere private Partei berufen konnte. Dies folgte aus Artikel 189 des EG-Vertrags (jetzt Artikel 288 AEUV):

Das nationale Gericht wäre jedoch verpflichtet, das nationale Recht so weit wie möglich im Einklang mit dem Zweck der EU-Richtlinie auszulegen. Darüber hinaus müsste der Staat den Schaden, der durch die Nichtumsetzung des Gesetzes entstanden ist kompensieren. Damit stellte sich der EuGH gegen die vorhergehende Einschätzung des Generalanwalts Lenz, der sich für eine horizontale Wirkung von Richtlinien ausgesprochen hatte, also der Möglichkeit, sich bei Klagen unter Privatpersonen direkt auf den Text der Richtlinie zu beziehen.

Literatur

Philip Mead: The Obligation to Apply European law: Is Duke Dead? In: European Law Review. 1991, S. 490–501.

Paul Craig: Directives: Direct Effect, Indirect Effect and the Construction of National Legislation. In: European Law Review. Band 22, Nr. 6, Dezember 1997, , S. 519–538, hier S. 530–533.

Einzelnachweise

Kategorie:Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs