Irreguläre Truppen sind bewaffnete Kräfte, die nicht von staatlichen Institutionen geleitet werden und daher unabhängig von der Staatsmacht agieren. Sie sind damit das Gegenteil einer regulären Armee.
Oft sind diese weniger hierarchisch strukturiert und weniger gut ausgerüstet als „reguläre Truppen“. Die Mitglieder der irregulären Truppen können unter gewissen Bedingungen als Kombattanten gelten und damit durch die dritte Genfer Konvention geschützt sein.
Beispiele bewaffnete Kräfte eines Warlords Guerilla Partisanen Rugaruga als Hilfsverbände des Kolonialmilitärs in Ostafrika Saddam-Fedajin (im Irak) Francs-tireurs (im Deutsch-Französischen Krieg) Freischaren (oder Freikorps; Italien unter Garibaldi, Deutschland in den Anti-Napoleonischen Befreiungskriegen und der Weimarer Republik) Pindari (im Indien des 18. und 19. Jahrhunderts) Jayhawkers auf Unionsseite, Bushwhackers i. d. R. auf Konföderationsseite im Amerikanischen Bürgerkrieg
Literatur Stephen Biddle: Nonstate Warfare: The Military Methods of Guerillas, Warlords, and Militias. Princeton University Press, Princeton 2021, ISBN 978-0-691-20751-3.
Siehe auch
Kategorie:Wehrrecht Kategorie:Kriegsvölkerrecht Kategorie:Militärischer Verband