Das Consilium zur Ausführung der Liturgiekonstitution (), gewöhnlich als Consilium bezeichnet, war ein Gremium in der römisch-katholischen Kirche, das Papst Paul VI. 1964 einsetzte, um die Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum concilium umzusetzen, die das Zweite Vatikanische Konzil als erstes Dokument überhaupt am 4. Dezember 1963 beschlossen hatte, und die liturgischen Bücher nach den Grundsätzen und Leitlinien der Konzilsbeschlüsse zu erneuern. Es bestand bis 1970 und ging dann in der neu strukturierten vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst auf.
Zeitlicher Ablauf Anfänge und Zusammensetzung (1963/64) Noch während der Beratungen des Konzils über die Liturgiekonstitution betraute Papst Paul VI. im Herbst 1963 den Erzbischof von Bologna, Kardinal Giacomo Lercaro, mit Vorüberlegungen für eine nachkonziliare Kommission und Sondierungen, welche Fachleute hinzugezogen werden sollten; dieser bezog den Liturgiewissenschaftler Annibale Bugnini in die Überlegungen ein, der seit dem 11. Juli 1960 Sekretär der Liturgischen Vorbereitungskommission des Konzils war und dann auch Sekretär des Consiliums wurde. Nachdem das Konzil die Konstitution Sacrosanctum Concilium am 4. Dezember 1963 verabschiedet hatte, setzte der Papst das Gremium mit seinem Motu proprio Sacram liturgiam vom 25. Januar 1964 ein; er verwendete in dem Text nicht die Bezeichnung Consilium „Rat“, sondern gründete eine „besondere Vereinigung“ (peculiarem condimus Commissionem). Eine erste Mitgliederliste wurde am 28. Januar im Osservatore Romano veröffentlicht.AAS 56 (1964), S. 139–144 vatican.va.
In einer Nachricht an den Papst hatte Kardinalstaatssekretär Giovanni Cicognani am 13. Januar 1964 die vorbereitenden Sondierungsgespräche zusammengefasst und um die Errichtung eines Consilium ad exsequendam Constitutionem de sacra Liturgia gebeten; als Verantwortliche benannte er die Kardinäle Giacomo Lercaro und Paolo Giobbe sowie den Präfekten der Ritenkongregation, Kardinal Arcadio María Larraona, als Sekretär Annibale Bugnini; Kardinal Cicognani hatte dies gegenüber Bugnini bereits am 3. Januar 1964 mündlich angekündigt.
Die Gruppe der ersternannten Mitglieder traf sich daraufhin bereits am 15. Januar 1964 zu einer „konstituierenden Versammlung“ und dann noch einmal am 15. Februar. Lercaro und Bugnini erstellten eine Liste von Periti oder Konsultoren, die Anfang März 1964 vom Papst gutgeheißen und am 5. März im L’Osservatore Romano veröffentlicht wurde. Die erste Vollversammlung des Consiliums, die die „konstituierende Versammlung“ ablöste, trat am 11. März 1964 zusammen; hierbei wurde bereits eine erste Studiengruppe eingerichtet, die sich der Revision des Psalteriums widmen sollte, da man hierfür einen ausreichenden Zeitrahmen schaffen wollte. Wie an der Römischen Kurie üblich, gab es anfangs neben der „Vollversammlung“ (im Sprachgebrauch der Kurie: „Plenarkongregation“) auch eine „Ordentliche Versammlung“ der in Rom, anwesenden Mitglieder; diese trat im Falle des Consiliums jedoch nur zweimal, am 20. März und 13. April 1964, zusammen. Die 13 Vollversammlungen fanden statt am 11. März, im April und im Juni 1964, von September bis November 1964 parallel zur dritten Sitzungsperiode des Konzils, im April 1965, von Oktober bis Dezember 1965 (vierte Sitzungsperiode des Konzils), im Oktober 1966, im April und im November 1967, im April und im Oktober 1968, im November 1969 und am 9./10. April 1970. Viermal gab es im Verlauf der Versammlung eine Papstaudienz.
Dem Consilium gehörten mit Stand von Juni 1964 42 Mitglieder an – Bischöfe, der Benediktinerabt Rembert Weakland und drei Priester –, hinzu kamen 142 internationale Fachleute als Konsultoren, 30 Berater und drei Mitarbeiter im Sekretariat. Die Zahl der Mitglieder erhöhte sich später auf 51, um Länder, Situationen und Probleme besser zu repräsentieren. Ein- oder zweimal im Jahr trat das ganze Consilium in Rom zu einer Vollversammlung zusammen. Ein siebenköpfiger Präsidentschaftsrat begleitete die Arbeit und traf dringende Entscheidungen. Papst Paul VI. verfolgte persönlich interessiert die Entwicklung und traf gelegentlich selber „zweckmäßige Anordnungen“, so Sekretär Annibale Bugnini.Christiaan W. Kappes: The chronology, organization, competencies and composition of the Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia. Rom, Pontificio Ateneo S. Anselmo de Urbe, Facoltà di Liturgia, 4. Mai 2009 (Examensarbeit), S. 14.25f. academia.edu; Kappes spricht von 41 Mitgliedern.
Kompetenzen und Bezeichnung Das Consilium kam auf Wunsch des Papstes selbst zustande und war keiner der Kongregationen der Römischen Kurie direkt zugeordnet, sondern hatte den Charakter einer unabhängigen „Studiengruppe“ und unterstand unmittelbar dem Staatssekretariat; es konnte auf keine Rechtsvorschriften zurückgreifen und musste sich seine Struktur und Arbeitsweise selber erarbeiten. Der Versuch des Consiliums, 1966/67 ein Statut über seine Arbeitsweise vom Papst genehmigen zu lassen, wurde durch eine anonyme Eingabe an den Papst verhindert, der dieser sich anschloss; dem Consilium wurde unterstellt, es wolle ein „stabiles und bleibendes Gremium [...] mit fast unbeschränkter legislativer Gewalt“ und weitgehenden Vollmachten werden. Den Präsidenten ernannte der Papst direkt. Dies war zunächst Kardinal Giacomo Lercaro, am 9. Januar 1968 übernahm Kardinal Benno Gut OSB die Leitung. Die Bezeichnung Consilium wählten die Latinisten im Vatikan, da sie „klassischer“ sei als Commissio, der volle Titel Consilium ad exsequendam Constitutionem de sacra Liturgia geht auf den Sekretär des Konzils, Erzbischof Pericle Felici, zurück. Auf Anweisung von Kardinal Cicognani sollte der Sitz des Consiliums nicht in den Räumen der Ritenkongregation sein; es bezog daraufhin Räume im vierten Stock des Hospizes Santa Marta im Vatikan. Im Sekretariat dort waren neben Sekretär Bugnini zwei bis acht junge Liturgiewissenschaftler aus verschiedenen Ländern tätig, die hauptsächlichsten Sprachen waren Italienisch, Französisch, Englisch, Spanisch und Deutsch.
Papst Paul VI. setzte das Consilium ein, um die liturgischen Bücher des Lateinischen Ritus im Geist und nach den Normen des Konzils neu zu fassen und die Ritenkongregation bei der Durchführung der Konzilsbeschlüsse „hilfreich und klug zu unterstützen“, wie er 1967 in einer Ansprache sagte.Paul VI.: Ansprache Iuvat nos gratum vom 19. April 1967 Es hatte mit starken Widerständen von Kräften in der Römischen Kurie zu kämpfen, die jedwede Liturgiereform ablehnten. Die gesetzgeberischen Kompetenzen des Consiliums waren in der Kurie umstritten, und es kam zu verschiedenen Konflikten zwischen dem Consilium und Behörden der Kurie, namentlich der Ritenkongregation, die bestrebt war, ihre in Jahrhunderten erworbenen Besitzstände zu wahren. Das Consilium ging von einer Parallelität der Kompetenzen aus, die Ritenkongregation von einer untergeordneten, nur beratenden Funktion des Consiliums („audito Consilio“). In einem Brief an Kardinal Arcadio Larraona vom 7. Januar 1965 legte Staatssekretär Kardinal Amleto Cicognani fest, dass die Arbeit des Consiliums in drei Phasen ablaufen solle: die Phase der Erarbeitung der liturgischen Bücher und Überprüfung der Fragen sowie die Phase der Experimente lägen in der Kompetenz des Consiliums, die abschließende Promulgation sei Sache der Ritenkongregation.Christiaan W. Kappes: The chronology, organization, competencies and composition of the Consilium ad exsequendam Constitutionem de Sacra Liturgia. Rom, Pontificio Ateneo S. Anselmo de Urbe, Facoltà di Liturgia, 4. Mai 2009 (Examensarbeit), S. 13f.18.22.40. academia.edu.
Papst Paul VI. lobte die Arbeit des Consiliums stets, aber erklärte in einer Ansprache an die Mitglieder und Berater des Gremiums am 13. Oktober 1966, er werde vor der Autorisierung des neuen Ordo, des Missale und des überarbeiteten Calendarium Romanum Generale „die Bischöfe zuziehen müssen, ehe wir die wohlüberlegten Vorschläge mit unserer Autorität billigen“.Paul VI.: Ansprache Ecce adstat consilium an die Mitglieder und Berater des "Consiliums" anlässlich ihrer siebten Vollversammlung in Rom, 13. Oktober 1966; AAS 58 1145-1150; Heinrich Rennings (Hrsg.): Dokumente zur Erneuerung der Liturgie, Band 1. 2. Auflage, Butzon & Bercker, Kevelaer 2002, S. 377 books.google.de.
Arbeitsweise Das Consilium war ein gut ausgeglichenes Gremium und bildete rund 40 Studien- oder Arbeitsgruppen (Coetūs) von Fachleuten aus den Bereichen Dogmatik, Liturgiewissenschaft, Pastoral, Kirchengeschichte, Kirchenrecht, Kirchenmusik und anderen.Brief vom 30. Juni 1965 von Kardinal Giacomo Lercaro an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen über die Förderung der liturgischen Erneuerung. Als „brüderliche und friedliche Geste“ nahmen als Beobachter an den Beratungen des Consiliums auch nicht-katholische Liturgiewissenschaftler anderer Konfessionen teil; dies waren die Anglikaner Ronald Jasper und Massey H. Shepherd, der Methodist A. Raymond George für den Weltkirchenrat, Friedrich-Wilhelm Künneth und Eugene L. Brand als Vertreter des Lutherischen Weltbundes und Max Thurian von der Kommunität von Taizé. Der Plan, einen Vertreter der Orthodoxen Kirchen einzuladen, blieb ergebnislos, so Annibale Bugnini. Das Consilium bemühte sich um engen Kontakt durch zum Teil regelmäßige Treffen mit den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, den Vorsitzenden und Sekretären der nationalen Liturgiekommissionen sowie den Schriftleitern liturgischer Zeitschriften. Es kommunizierte in Form von Rundbriefen und intern durch Notitiae. Ein Studienkrongress der Übersetzer der liturgischen Bücher fand mit 249 Teilnehmern vom 9. bis 13. November 1965 in Rom statt; wichtig war, dass muttersprachliche Texte sowohl modern waren als auch sakralen Charakter hatten und dass die liturgischen Texte in Gebieten der gleichen Sprachfamilie möglichst übereinstimmten.Annibale Bugnini: Die Liturgiereform: 1948–1975. Freiburg 1988, S. 225–253.269ff; Übersetzer: S. 240–243 und 254ff
Den offiziellen Dokumenten gingen Experimente voraus, die Papst Paul VI. von Anfang der Liturgiereform an ausdrücklich erlaubt hatte und guthieß. Das Consilium definierte für solche Experimente feste Grenzen hinsichtlich Zeit, Orten und Personen und band die nationalen Liturgiekommissionen mit ein. Ausgewählt als Orte für Experimente wurden geeignete Pfarrgemeinden (Stadt- wie Landgemeinden), Klöster und Abteien; allzu große Öffentlichkeit sollte vermieden werden, und die teilnehmenden Gläubigen wurden befragt. Das verhinderte nicht gewisse „Ungehörigkeiten und Maßlosigkeiten“; Annibale Bugnini nennt aus dem Bereich des Ordo Missae die freie Gestaltung von Texten, unpassende Musik, Predigten in Dialogform, Messfeiern in Wohnungen oder profanen Sälen, Verzicht auf Paramente, Verwendung von gewöhnlichem Brot für die Kommunion und „extravagante Zeremonien“. Einen pauschalen Vorwurf, dass die „genehmigten Experimente Verwirrung und Ducheinander“ gebracht hätten, weist Bugnini jedoch zurück. Das Consilium hatte sich wiederholt mit Diffamierungen und Falschmeldungen auseinanderzusetzen, Missbräuche wurden aufgebauscht und dem Consilium angekreidet. In der Vollversammlung im Oktober 1966 bat der Sekretär alle Beteiligten um Vorsicht bei der Weitergabe von Informationen über die Arbeit des Consiliums.Annibale Bugnini: Die Liturgiereform: 1948–1975. Freiburg 1988, S. 119.280.285ff.; zu Diffamierungen siehe z. B. S. 189ff. und S. 299–325.878, zum Schweigegebot S. 175.
Erste Änderungen Im Verlauf der Arbeit des Consiliums wurden bereits einige Änderungen in der Liturgie in Kraft gesetzt, bevor es zu einer umfassenden Neuherausgabe der liturgischen Bücher kam. Dies geschah durch folgende lehramtliche Texte, die jeweils vom Präsidenten des Consiliums und dem Präfekten der Ritenkongregation gemeinsam unterzeichnet wurden: