Martin Zschächner (* 1982) ist ein deutscher Staatsanwalt in Gera (Thüringen). Er wurde ab April 2019 bundesweit bekannt, weil er nach einer Satire-Aktion 16 Monate lang gegen die Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit wegen Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung ermittelt hatte.

Im selben Zeitraum hatte er Geld an die Partei Alternative für Deutschland (AfD) gespendet. Darum wurde seine Neutralität in etlichen seiner Ermittlungs- und Strafverfahren fraglich. Infolge der Kritik wurde er von seiner bisherigen Aufgabe als Staatsanwalt für politische Strafsachen versetzt und als Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera abberufen. Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen ihn wurden bis März 2020 abgewiesen.

Ausbildung und Berufsstationen Zschächner stammt aus Thüringen und legte im Jahr 2000 sein Abitur am Schillergymnasium Gera (heute: Zabel-Gymnasium) ab. Laut früheren Mitschülern provozierte er schon damals mit äußerst rechten Aussagen. So soll er beim Klassentreffen 2010 gesagt haben, Ausländer kämen nur zum Schmarotzen nach Deutschland, und er würde am liebsten alle Linken einsperren.Christian Fuchs, Luisa Hommerich: Zentrum für politische Schönheit: Schnelles Verfahren. Die Zeit, 9. April 2019

Er studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Auch dort galt er nach Angaben eines früheren Mitstudenten und heutigen Richters als „rechtsaußen“. Er habe sich als „Kaisertreuer“ bezeichnet und gerühmt, den Sedantag des Deutschen Kaiserreichs zu feiern. Wegen seiner rechten Einstellungen sei es zu Konflikten mit Professoren und einem Verweis aus dem Hörsaal gekommen.Marlene Grunert: Ein Waterloo von einer Begründung. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 9. April 2019 (kostenpflichtig) Laut dem früheren Mitstudenten und heutigen Rechtsanwalt Kim Manuel Künstner nannten Zschächners Mitstudenten ihn „nur den ‚Jura-Nazi‘“. Unverständlich sei, wie er mit seiner politischen Einstellung in den Staatsdienst habe gelangen können.Matthias Meisner: „Wir nannten ihn nur den ,Jura-Nazi'”: Ein Staatsanwalt aus Gera und seine Nähe zur AfD. Der Tagesspiegel (TS), 10. April 2019 Zschächner bestritt die Angaben seiner Mitstudenten auf spätere Nachfragen nicht.Dirk Laabs, Michael Kraske: Angriff auf Deutschland: Die schleichende Machtergreifung der AfD. Beck, München 2024, ISBN 978-3-406-82311-4, S. 247f.

Nach dem Studium trat er in den Justizdienst Baden-Württembergs ein. Von November 2009 bis Dezember 2013 unterstand er als Beamter auf Probe dem Oberlandesgericht Stuttgart, zunächst als Richter am Amtsgericht Stuttgart.Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2012/2013: Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm, 2012, ISBN 3-8114-3631-7 Ab 2014 war er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. 2016 ließ er sich zur Staatsanwaltschaft Gera abordnen.Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2016/2017: Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. C.F. Müller, Heidelberg 2016, ISBN 3-8114-4156-6 Ab 2017 stellte das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ihn als Staatsanwalt an.

Laut einem früheren Stuttgarter Kollegen galt er als guter Jurist und als „exaltierte Persönlichkeit“ mit „charakterlichen Mängeln“. Er habe etwa durch ungewöhnliche Kleidung und ausländerfeindliche Äußerungen auffallen wollen und die „Kontroverse“ gesucht.

In Gera übernahm Zschächner den Bereich Staatsschutz, also politische Strafverfahren und Extremismusfälle. Seine Verfassungstreue wurde weder vor noch nach seiner Einstellung geprüft, da es in den meisten Bundesländern keine Regelanfragen dazu gibt.Pia Lorenz, Markus Sehl: AfD-naher Staatsanwalt in Gera: Wie die Justiz Verfassungstreue prüft. Legal Tribune Online (LTO), 12. April 2019

Ermittlungen gegen Aktionskünstler Am 22. November 2017 errichteten Aktionskünstler um Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) in Bornhagen neben dem Wohnhaus des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke einen Nachbau des Berliner Holocaustmahnmals, um gegen Höckes Aussagen dazu zu protestieren. Zudem kündigten sie öffentlich eine Langzeitbeobachtung Höckes an und luden zum Mitbeobachten ein, kennzeichneten dies aber kurz darauf als Satire. Höcke bezeichnete die Künstlergruppe jedoch am 28. November 2017 öffentlich als kriminelle und terroristische Vereinigung. Am 29. November leitete Zschächner Ermittlungen nach StGB wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Ruch und das ZPS ein.

Am 1. Dezember 2017 gab das ZPS bekannt, dass Höckes vermeintliche Überwachung erfunden war. Alle Ermittlungs- und Strafverfahren dazu wurden später eingestellt oder zugunsten der Künstler entschieden.Henry Bernhard: Justiz Thüringen: Debatte um Ermittlungen gegen Künstler. Deutschlandfunk (DLF), 18. April 2019

Zschächner dagegen ließ die Ermittlungen 16 Monate lang fortsetzen. Dies wurde ab 26. März 2019 zufällig infolge einer parlamentarischen Anfrage von Steffen Dittes (Die Linke) bekannt.Arno Frank: „Bildung einer Kriminellen Vereinigung“: Staatsanwälte ermitteln gegen Zentrum für Politische Schönheit. Der Spiegel, 3. April 2019. – Kleine Anfrage Nr. 3501 vom 26. März 2019, zitiert in: Kleine Anfrage des Abgeordneten Dittes (Die Linke) 3829 und Kleine Anfrage des Abgeordneten Dittes (Die Linke) 3830. Thüringer Landtag, 8. April 2019 (PDF) Zschächner begründete sein Verfahren am 2. April 2019 gegenüber der Presse wie folgt: Die Gruppe habe „in organisierter Weise Abhör- und Ausspähmaßnahmen gegen den Abgeordneten Höcke angekündigt“ und sich damit selbst einer Straftat bezichtigt. Höcke könne abgehört, eventuell auch mit Teleobjektiven gefilmt worden und Daten könnten abgefangen worden sein. Indizien dafür und ein Abschlussdatum der Ermittlungen nannte er nicht.Matthias Meisner: Kriminelle Vereinigung? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Zentrum für politische Schönheit“. TS, 3. April 2019 Er verweigerte den ZPS-Anwälten die Zustellung der Ermittlungsakte, da weiter ermittelt werde.

Die Akte wurde jedoch zehn Tage später veröffentlicht. Danach hatte Zschächner das Verfahren von Amts wegen eingeleitet. Auf drei von 83 Seiten begründete er dies: Das ZPS habe einen „zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutz“ gegründet und seine Absicht gezeigt, „geheimdienstliche Tätigkeiten in eigener Regie“ und eine „optische Totalüberwachung“ Höckes durchzuführen. Das zeige bereits die Errichtung der Betonstelen auf Höckes Nachbargrundstück.Matthias Meisner: ZPS als „Kriminelle Vereinigung“? Die Geraer Ermittlungsakte 173 Js 39497/17. TS, 14. April 2019 Er bezog sich dabei auf ein Video, in dem das ZPS zur Observation Höckes aufgerufen und mit Bekanntgabe von Details aus seinem Privatleben gedroht hatte, falls er nicht vor dem Mahnmal niederknie. Er deutete das als ernsthafte „Anwerbung von Hackern und Tontechnikern“ zur Bildung einer Organisation, die geheimdienstliche und polizeiliche Handlungen und damit eine strafbare Amtsanmaßung nach StGB begehen wolle. Die Kunstfreiheit sei nur ein Deckmantel, um „rein politische Ziele mit Methoden der Gewalt und der Drohung“ zu erreichen. Darin sah er einen „massiven Eingriff in das parlamentarische Gefüge der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Damit ging er über zwei Strafanzeigen gegen das ZPS hinaus. Die erste hatte ein Stuttgarter am 25. November 2017 gestellt, die zweite ein Münsteraner am 3. April 2019. Er hatte das ZPS schon bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen angezeigt und sich nach deren Verfahrenseinstellung und dem Bekanntwerden des Falls an Zschächner gewandt. Dieser hatte laut Akte keine polizeilichen Überwachungsmaßnahmen angeordnet und keine Zeugen und Betroffenen befragt.Markus Reuter: Zschächners Akte: Nichts ermittelt, aber das Verfahren gegen die Aktionskünstler 17 Monate laufen lassen. Netzpolitik.org, 13. April 2019 Nach Angaben aus der Justiz beantragte er keine Überwachung von Telefonen und Personen, prüfte keine Finanzen des ZPS und setzte keine V-Leute ein.Axel Hemmerling, Ludwig Kendzia: Verfahren gegen Künstlergruppe ZPS: Was genau hat die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt? Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), 11. April 2019 Er wollte jedoch Spendengelder für das ZPS einziehen und dazu ein Spendenkonto pfänden lassen: Es sei damit zu rechnen, dass das ZPS die über Spendenaufrufe im Internet „erlangten Geldmittel“ für strafbare Zwecke einsetzen werde. Die Ermittlungsakte enthielt keine harten Indizien für die angenommene kriminelle Absicht des ZPS, aber das Video des ZPS vom 1. Dezember 2017, das Höckes angebliche Überwachung als Satireaktion zeigte, und die Einstellungsgründe der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Auf welcher Basis Zschächner das Ermittlungsverfahren eröffnet und warum er es ohne erkennbare Beweisaufnahme so lange fortgesetzt hatte, ging nicht daraus hervor.Arno Frank, Matthias Gebauer, Jean-Pierre Ziegler: Staatsanwaltschaft Gera vs. Zentrum für Politische Schönheit: Die Nicht-Ermittlungsakte. Spiegel, 12. April 2019

Am 3. April 2019 reagierte Zschächner auf Hinweise auf den satirischen Charakter der ZPS-Aktion gegen Höcke mit der Rückfrage: „Alles nur Jux und Tollerei? Das muss man sich anschauen.“Matthias Meisner: Streit um „Zentrum für Politische Schönheit“: Ramelow kritisiert Ermittlungen gegen Künstlergruppe. TS, 4. April 2019

Die Aktionskünstler erfuhren erst Anfang April 2019 von dem seit mehr als 15 Monate laufenden Ermittlungsverfahren. Sie protestierten: Dadurch werde das ZPS zu Unrecht kriminalisiert und eine Kunstaktion als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dargestellt. Dies sei ein Angriff auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit. Sie sahen in ihren Veröffentlichungen keinen Anlass dazu, forderten, das Verfahren sofort einzustellen und verwiesen auf die anderen bereits eingestellten Verfahren zu ihren Kunstaktionen. Zschächner sei zu Pressevertretern deutlich auskunftsfreudiger als gegenüber den ZPS-Strafverteidigern. Man frage, warum er Höckes Schriften nicht ebenso gründlich prüfe, in denen dieser die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg leugne.Markus Reuter: Gegen das Zentrum für Politische Schönheit wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Netzpolitik.org, 3. April 2019 Am 4. April 2019 reichte das ZPS beim Leiter der Staatsanwaltschaft Gera eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Zschächner ein und beantragte eine strafbewehrte einstweilige Verfügung: Er dürfe sich nicht als Pressesprecher zum Ermittlungsverfahren gegen das ZPS äußern, ohne bekanntzugeben, dass er selbst der dafür zuständige Staatsanwalt sei. Zudem prüfte das ZPS eine Strafanzeige zur „Verfolgung Unschuldiger“.Alex Rühle: Paragraf 129: Kunst, Spaß oder Terror? SZ, 4. April 2019

Am 5. April 2019 gab Zschächner der zuständigen Kriminalpolizei erstmals einen konkreten Ermittlungsauftrag.Fabian Klaus: Auftrag an die Kripo nach Rapport beim Minister einkassiert. Thüringer Allgemeine (ThA), 4. Mai 2019 Am selben Tag berichtete die Wochenzeitung Die Zeit, dass Zschächner 2018 eine Spende von 30 Euro an die AfD überwiesen hatte. Es frage sich daher: „Wie neutral ist ein Ankläger, der AfD-kritische Künstler überwachen und observieren lassen will, wenn er zur gleichen Zeit diese Partei unterstützt?“ Auf mehrfache Anfragen dazu habe er nicht reagiert.Christian Fuchs, Luisa Hommerich: Zentrum für Politische Schönheit: Der Rechts-Staatsanwalt. Zeit, 5. April 2019