mini| Die Kernfamilie ist die kleinste menschliche Gemeinschaft (2012) mini| Indigene Dorfgemeinschaft in einer Shuar-Communidad in Ecuador (2011)
Gemeinschaft (von „gemein, Gemeinsamkeit“)Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. Dtv, 1997, Eintrag „gemein“ (online auf dwds.de). bezeichnet in der Soziologie und der Ethnologie (Völkerkunde) eine überschaubare soziale Gruppe (beispielsweise eine Familie, Gemeinde, Wildbeuter-Horde, einen Clan oder Freundeskreis), deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ (Gruppenkohäsion) eng miteinander verbunden sind – oftmals über Generationen. Die Gemeinschaft gilt als ursprünglichste Form des Zusammenlebens und als Grundelement einer Gesellschaft (siehe auch Urgesellschaft).Dieter Haller: Dtv-Atlas Ethnologie. 2., vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage. dtv, München 2010, ISBN 978-3-423-03259-9, S. 175.Carsten Weerth: Gemeinschaft. In: Gabler Wirtschaftslexikon online. Ohne Datum, abgerufen am 21. Mai 2020.
Das Rechtswesen versteht unter Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft oder Vertragsgemeinschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet Gesellschaften, die durch Vertrag gegründet werden (§§ 705–740), von Gemeinschaften, die durch gemeinschaftliches Recht, gemeinschaftlichen Besitz oder Gegenstand (§§ 741–758) gebildet sind. Die politische Gliederung Belgiens kennt neben Regionen auch drei „Gemeinschaften“ auf sprachlicher Grundlage (flämisch, französisch, deutsch) als Gliedstaaten des Föderalstaates.
Allgemeines Gemeinschaften werden von ihren Mitgliedern gegen Außenstehende abgegrenzt, ohne dass diese es als notwendig erkennen müssen. Bei kleinen Gemeinschaften (Kernfamilien, Freundes- oder auch Arbeitsgruppen, Kommunikations- und Handlungs- und Arbeitsgemeinschaften etc.) wird deutlich, dass Gemeinschaften freiwillige und auch unfreiwillige Mitglieder haben können. Beispiel: Ein Ehepaar heiratet formell freiwillig, aber ihre Kinder werden unfreiwillige Mitglieder.
Neben der Extremen der freien Willensentscheidung und des Hineingenötigt-Werdens gibt es in der Praxis viele Gemeinschaften, bei denen die freie Willensentscheidung so eingeschränkt ist, dass sie kaum wahrnehmbar ist, ohne dass man hineingeboren wird. Beispiele hierfür sind Klassengemeinschaften in der Schule oder Arbeitskollektive in Betrieben und sonstigen Institutionen. Auch Schicksalsgemeinschaften zählen zu den Gemeinschaften, etwa zunächst fremde Menschen, die einander aufgrund eines Unfalls z. B. in einem Rettungsboot über längere Zeit gegenseitig helfen.
Eigeninteresse der Gemeinschaften Eine Gemeinschaft entwickelt ein Eigeninteresse, welches sich an den alltäglichen Zielsetzungen der Lebensführung der Mitglieder bemisst und entsprechend auf vielerlei Weise miteinander verflochten ist. Bestärkt wird dies durch eine deutliche Trennungslinie zwischen „uns“ und „den Anderen“. Nicht selten fällt deshalb der Austritt aus der Gemeinschaft nicht leicht; dieser kann behindert oder moralisch diskreditiert werden („Untreue“), denn einen argumentativ vorbringbaren Einzelzweck haben sie gerade nicht. Politische Zwangsverbände werden oft als „Gemeinschaften“ deklariert, um ihre Mitglieder moralisch an sich zu binden, am nachhaltigsten erfolgt dies in totalitären Diktaturen.
Grenzen der Vergemeinschaftung Menschliche Individuen (soziale Akteure) können „Gemeinschaften“ nur begrenzt bilden. Es ist ihnen praktisch nicht möglich, zu jedem Zeitpunkt in allen ihren sozialen Beziehungen gemeinsame Ziele zu verfolgen oder jegliche Handlungen gemeinschaftlich durchzuführen. Im theoretisch strengen Sinne ist es ihnen sogar nie zur Gänze möglich, obwohl sie es anders empfinden können. Der Begriff „Gemeinschaft“ ist daher oft eine missbrauchte Fiktion. Der Begriff beinhaltet zumeist, dass der Mensch im Sinne organisierter Kollektive oder einzelner charismatischer Führer zu zweckdienlichen Handlungen für vermeintlich ihm teure oder lebenswichtige Gemeinschaften gedrängt wird (vergleiche Ideologie). So propagierten die Nationalsozialisten den Begriff der „Volksgemeinschaft“, um Menschen für ihre Ziele zu gewinnen und um Unerwünschte auszuschließen.
Soziologische Theorie im engeren Sinn Eine besondere Untersuchung über den grundsätzlichen Unterschied zwischen Gemeinschaft und Gesellschaft stammt vom deutschen Soziologen Ferdinand Tönnies in Gemeinschaft und Gesellschaft von 1887. Tönnies entwickelte darin den Ansatz, dass „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“ beide den Gegenstand der (von ihm damit in Deutschland begründeten) „Soziologie“ ausmachten. Beide sind ihm zufolge Formen sozialer Zustimmung, wobei der Wille, sich als Teil eines Kollektivs zu sehen (sich selbst notfalls als Mittel, das Kollektiv als Zweck – oder Wesenwille), „Gemeinschaften“ ausmache – indes der Wille, sich eines Kollektivs als eines Mittels zum eigenen Nutzen zu bedienen (der Kürwille), „Gesellschaften“ konstituiere. In der Reinen Soziologie der Begriffe schlössen also die Begriffe „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“ einander aus (er nennt solche Begriffe Normaltypen); in der empirischen Welt, dem Feld der Angewandten Soziologie, erscheinen sie hingegen nach Tönnies immer gemischt.
Tönnies war überhaupt der Erste, der Verhältnisse bzw. Verbindungen zwischen Menschen in der Bildung von Gruppen klar unterschied „entweder als reales und organisches Leben […] – dies ist das Wesen der Gemeinschaft oder als ideelle und mechanische Bildung – dies ist der Begriff der Gesellschaft.“Ferdinand Tönnies: Gemeinschaft und Gesellschaft. Grundbegriffe der reinen Soziologie. Dritte durchgesehene Auflage Berlin 1920, S. 3 ; zuerst Leipzig 1887. Gemeinschaft ist damit als etwas real-organisches, Gesellschaft als etwas ideell-mechanisches angesprochen: „Alles vertraute, heimliche, ausschließliche Zusammenleben […] wird als Leben in Gemeinschaft verstanden. […] In Gemeinschaft mit den Seinen befindet man sich, von der Geburt an, mit allem Wohl und Wehe daran gebunden.“ Als Sonderformen der Gemeinschaft unterscheidet Tönnies dann zwischen den „Gemeinschaften des Blutes“ („Verwandtschaft“), „des Ortes“ („Nachbarschaft“) und „des Geistes“ („Freundschaft“).Ferdinand Tönnies: Gemeinschaft und Gesellschaft. Buch I, § 6. Dagegen wird „Gesellschaft […] begriffen als eine Menge von natürlichen und künstlichen Individuen, deren Willen und Gebiete in zahlreichen Verbindungen zu einander […] stehen, und doch von einander unabhängig […] bleiben. Und hier ergibt sich die allgemeine Beschreibung der ‚bürgerlichen Gesellschaft‘ oder ‚Tauschgesellschaft‘, deren Natur und Bewegungen die politische Oekonomie zu erkennen beflissen ist: eines Zustandes, worin nach dem Ausdrucke des Adam Smith ‚jedermann ein Kaufmann ist‘“.Tönnies, l.c., S. 43.
In seinem Spätwerk Geist der Neuzeit wandte Tönnies diese Begriffe an und folgerte, dass im (europäischen) Mittelalter die „Gemeinschaft“ die vorwiegende Anschauungsweise gewesen sei, in der man Kollektive verstanden habe, dass sich dies aber mit der Neuzeit zugunsten der Anschauung gewandelt habe, also alle Kollektive eher als eine „Gesellschaft“ zu verstehen.
Der deutsche Soziologe Max Weber erörtert, an Tönnies angelehnt, „Vergemeinschaftung“ und „Vergesellschaftung“ als soziologische Grundbegriffe in Wirtschaft und Gesellschaft (Erster Teil, Kapitel 1, § 9): Gemeinschaft „soll eine soziale Beziehung dann heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns [] auf subjektiv gefühlter (affektueller oder traditioneller) Zusammengehörigkeit der Beteiligten beruht. ‚Vergesellschaftung‘ soll eine soziale Beziehung heißen, wenn und soweit die Einstellung des sozialen Handelns auf rational (wert- und zweckrational) motiviertem Interessenausgleich oder auf ebenso motivierten Interessenverbindung beruht. Vergesellschaftung kann typisch insbesondere (aber nicht: nur) auf rationaler Vereinbarung durch gegenseitige Zusage beruhen.“Max Weber: Grundriss der Sozialökonomik. III. Abteilung Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen 1922, S. 21 . Der Philosoph Helmuth Plessner analysiert in seinen anthropologischen Betrachtungen über „gesellschaftliche und gemeinschaftliche“ Daseinsformen die Grenzen der Gemeinschaft und unterscheidet zwischen „Blutsgemeinschaften“ und „Sachgemeinschaften“.Helmuth Plessner: Grenzen der Gemeinschaft. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-518-29140-8.
Der französische Soziologe Émile Durkheim traf die in Fachkreisen verbreitete Unterscheidung zwischen mechanischer und organischer Solidarität. „Mechanische Solidarität“ beruht nach ihm auf der Gleichheit der Kompetenzen der Mitglieder, „organische Solidarität“ auf ihrer Unterschiedlichkeit. Mit „mechanischer Solidarität“ wird die Unterscheidung nach außen deutlicher („Wir Arbeiter“, „Wir Deutschen“, „Wir Frauen“), während in der organischen Solidarität die gegenseitige Ergänzung (Arbeitsteilung) zu einer Einheit deutlich wird (Mann und Frau in der Familie, verschiedene Spezialisten in der arbeitsteiligen Volkswirtschaft). Dauerhafte Gemeinschaften haben sowohl mechanische als auch organische Elemente.
René König merkt an: „Gemeinschaft und Gesellschaft sind […] für Tönnies zwei einander im strengen Sinne ausschließende Gegensätze.“René König: Soziologie in Deutschland: Begründer, Verfechter, Verächter. Hanser, München/Wien 1987, ISBN 3-446-14888-4, S. 143. Er meint, es tauche „der Gedanke auf, ob wir uns nicht ausschließlich in verbalen Scheinproblemen herumdrehen, denen wir vielleicht viel näherkommen würden, wenn wir uns zu dem Eingeständnis entschließen wollten, daß im Deutschen – schon rein sprachlich besehen – die Worte Gemeinschaft und Gesellschaft weder entgegengesetzt noch gleich, sondern einfach unklarer und unentschiedener Zuordnung sind“, und es sei „wahrscheinlich der Sache dienlicher, wenn wir uns entschließen könnten, diese Begriffe überhaupt nicht mehr zu verwenden“.René König: Soziologie in Deutschland: Begründer, Verfechter, Verächter. Hanser, München/Wien 1987, ISBN 3-446-14888-4, S. 189–190.
Dem wurde von Peter Ruben entschieden widersprochen. Er legte eine materialistische Interpretation der Begriffsbestimmung von Gemeinschaft und Gesellschaft vor. Demnach ist Gemeinschaft als „Verhältnis des realen und organischen Lebens“ definiert. Die Gesellschaft dagegen als „Verhältnis der ideellen und mechanischen Bildung. Je nach der Art der Verhältnisbildung ist eine Gruppe damit entweder eine Gemeinschaft oder eine Gesellschaft. […] Die gewöhnlichen, natürlichen Menschen erhalten ihre Gattung via Gemeinschaftsbildung. […] Gemeinschaft, so können wir sagen, wird durch die unmittelbare Kooperation in der Produktion realisierbarer (absetzbarer) Güter oder Dienste hervorgebracht. Sie ist wesentlich durch Produktion begründet. Gesellschaft dagegen wird durch den Austausch, durch den Handel fundiert. […] Die Gesellschaft tritt also in Erscheinung, sobald wenigstens zwei voneinander verschiedene Gemeinschaften miteinander Austauschbeziehungen herstellen.“Peter Ruben: Gemeinschaft und Gesellschaft – erneut betrachtet. In: Ethnohistorische Wege und Lehrjahre eines Philosophen: Festschrift für Lawrence Krader zum 75. Geburtstag. Frankfurt am Main 1995, S. ?? (PDF auf peter-ruben.de).Peter Ruben: Grenzen der Gemeinschaft? In: Berliner Debatte Initial. Jahrgang 13, Nr. 1, 2002, S. 37–54 (PDF auf peter-ruben.de).
Die Kommunitarismus-Diskussion, ausgehend von den USA, benutzt vergleichbare Auffassungen von Community, ohne die „Gemeinschafts“-Diskussion in der europäischen Soziologie nennenswert rezipiert zu haben. Vereinzelt finden sich jedoch ähnliche Ansätze z. B. bei Robert N. Bellah.
Ethnologischer Gemeinschaftsbegriff Im Sinne der ethnologischen Forschung hat der amerikanische Ethnologe Robert Redfield vier kennzeichnende Merkmale für Gemeinschaften definiert:Dieter Haller: Dtv-Atlas Ethnologie. 2., vollständig durchgesehene und korrigierte Auflage. dtv, München 2010, ISBN 978-3-423-03259-9, S. 177. Unterscheidbarkeit: klare Abgrenzung von anderen Gruppen