Unter Edelfisch versteht man im Süßwasser-Fischereiwesen bestimmte Fischarten, die besonderen Fangbeschränkungen unterliegen.
Edelfische nennt man meist die in einem Fischgewässer bevorzugten Speisefische respektive wichtigere Besatzfische. Typischerweise sind für die Edelfische – aber auch andere Fischarten – Schonzeiten und Brittelmaße (Mindestfangmaße) festgelegt. Außerdem muss der Fang üblicherweise unverzüglich im Lizenzbuch der Fischereilizenz oder einer vergleichbaren Fangstatistik dokumentiert werden (eintragungspflichtige Fische).Eine allgemeine Formulierung z. B. Pkt. 8 Fischereiordnung, Lassnitz Revier Lang, Die Steirischen Sportfischer (, dssf.at, abgerufen am 10. Juni 2019) – diese Liste umfasst um die 50 Fischarten, siehe , StF (i.d.g.F. online, ris.bka). Solche Maßnahmen gelten durchwegs für Angler ebenso wie Erwerbsfischer.
Edelfisch wird meist minder wertvollen Fischen entgegengesetzt, etwa Weißfisch.Es finden sich auch andere Gegenüberstellungen, etwa: in Pkt. 1 Fischereibestimmungen und Fangbeschränkungen 2017, für das Revier 3 / Rotkreuzlacke + Donau des Fischereivereins Leiben, Oberösterreich (pdf, fischereiverein-leiben.at, abgerufen am 10. Juni 2019); umgekehrt aber: in § 5 Fischereiordnung. Stadtgemeinde St. Andrä in Kärnten (, st-andrae.gv.at, abgerufen am 10. Juni 2019). Allgemein kann der Begriff sehr vielfältig erscheinen.
Im österreichischen Fischereirecht ist der Begriff nicht allgemein definiert, er findet sich nicht in den Landes-Fischereigesetzen und zugehörigen Verordnungen. Verwendet wird er erst auf Ebene der speziellen Fischereiordnungen der einzelnen Fischgewässer. Festgesetzt werden die diesbezüglichen Bestimmungen meist vom zuständigen örtlichen Fischereirevierausschuss.
Eine typische Formulierung ist beispielsweise:
Als Edelfische bezeichnet werden beispielhaft: Donau und Nebengewässer in Niederösterreich (mit unterster Traisen, Barben- oder Forellenregion): Karpfen, Amur, Schleie; Salmoniden, Äschen, Hecht, Zander, Wels; Stör; WeißfischePkt. 4 Fischereiordnung 2018 - Revier Traismauer (, auf reviertraismauer.jimdo.com, abgerufen am 10. Juni 2019) – folgende Erläuterungen bezüglich der Weißfische etwas unklar. Großer Kamp, ein Fluss im Waldviertel; Unterlauf (Barbenregion): Forelle, Karpf, HechtPkt. 5. Besondere Bestimmungen der Fischereiordnung Fischereirevier Großer Kamp I/8, Marktgemeinde Gars am Kamp, Stand 2019 (in: Folder; pdf, gars.at, abgerufen am 10. Juni 2019; dort S. 10). Attersee, Randalpensee im Salzkammergut (Barben-/Forellenregion): Salmoniden [d. i. Lachsfische, wie Forelle, Äsche] und Coregonen (Reinanken, Maränen).Pkt. 7 Fischereirevier Attersee – Betriebsordnung für Lizenznehmer (o. D., online in: Der Attersee, angelprofi.at, abgerufen am 10. Juni 2019) – in der (i.d.g.F. online, ris.bka) findet sich der Begriff nicht, Schonzeiten und Mindestfangmaße in § 1; die Coregonen und Verwandte sind botanisch eine Unterfamilie der Salmoniden.
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Einzelnachweise und Anmerkungen
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