Die Liste von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz enthält die im deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfassten Stoffe der (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, Handel und Abgabe verboten; etwa LSD), (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel, Handel erlaubt, Abgabe verboten; etwa Ausgangsstoffe wie Cocablätter) und (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel, Abgabe nach BtMVV; etwa Morphin) zu Abs. 1 BtMG.
Grundlagen für den Verkehr mit Betäubungsmitteln sind internationale Abkommen mit dem Ziel, den Missbrauch von Suchtstoffen zu bekämpfen. Verschreibungsfähige Betäubungsmittel dürfen nur verordnet werden, wenn ihre Anwendung begründet ist und der beabsichtigte Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann (vgl. Abs. 1 BtMG). __FORCETOC__ Tabellarische Liste Die Spalte 1 enthält die Anlagennummer (I, II oder III), so dass die Zuordnung eines Stoffes auch bei anderer Sortierung ersichtlich ist. Die Spalte 2 enthält die von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen internationalen Freinamen (INN) für die einzelnen Substanzen, Spalte 3 listet andere nicht geschützte Stoffbezeichnungen wie Kurzbezeichnungen oder Trivialnamen und Spalte 4 enthält die chemischen Stoffbezeichnung nach der Nomenklatur der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC).
Inhalt (Stand: 27. September 2026): Anlage I – Anlage II – Anlage III