mini|Nutri-Score Kennzeichnung (A) für höchste Nährwertqualität (mit Umrandung für helle Hintergründe) mini|Nutri-Score Kennzeichnung (E) für niedrigste Nährwertqualität (ohne Umrandung) mini|Nutri-Score (Erklärvideo der tagesschau)|thumbtime=0 Der Nutri-Score (von und ) ist ein System zur Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln.

Eine fünfstufige Farb- und Buchstabenskala auf der Verpackung von Lebensmitteln soll eine schnelle, summarische Nährwertbewertung eines Produktes liefern: „auf einen Blick und ohne tiefergehendes Ernährungswissen“. Ziel ist es, Konsumenten eine Orientierung beim Kauf von Lebensmitteln zu geben und dadurch zu einer gesunden Ernährung beizutragen. Gleichzeitig soll die Kennzeichnung ein Anreiz für Lebensmittelproduzenten sein, ihre Rezepturen in Richtung gesünderer Produkte weiterzuentwickeln.

Die Berechnung des Nutri-Scores basiert auf der Nährwertkennzeichnung (Nährwertdeklaration) und dem Zutatenverzeichnis des betreffenden Lebensmittels. Nährwertdeklaration und Zutatenverzeichnis sind in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) für verpackte Lebensmittel (bis auf Ausnahmen) verpflichtend. Demgegenüber handelt es sich beim Nutri-Score um eine freiwillige „Front-of-Pack“ (FOP) Kennzeichnung. Lebensmittelproduzenten und -händler können also selbst entscheiden, ob sie die Nutri-Score-Kennzeichnung für ihre Produkte verwenden wollen. Durch einen festgelegten Berechnungsalgorithmus werden Angaben aus der Nährwertdeklaration und dem Zutatenverzeichnis in eine Nährwertpunktzahl umgerechnet, die dann einer von fünf Qualitätsstufen von A (höchste Nährwertqualität) bis E (niedrigste Nährwertqualität) zugeordnet wird.

Die Nutri-Score-Kennzeichnung soll so, laut Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, bei Kaufentscheidungen helfen, das jeweils gesündere Lebensmittel zu identifizieren und auszuwählen. Relevante Kaufentscheidungssituationen sind demnach die Wahl zwischen

gleichen Produkten verschiedener Hersteller (Marke A gegen Marke B) ähnlichen Produkten derselben Produktgruppe (z. B. Früchtemüsli gegen Schokomüsli) Alternativen für spezifische Mahlzeiten oder Verzehrgelegenheiten (z. B. Sahnejoghurt gegen Schokoladenpudding als Dessert)

Als wenig sinnvoll wird dagegen ein produktgruppenübergreifender Vergleich des Nutri-Scores (z. B. von Brot mit Orangensaft) angesehen, wenn man diese Produkte nicht als Alternativen zueinander kaufen und verzehren möchte.

Die Nutri-Score-Kennzeichnung ist eine EU-weit geschützte Marke. Markeninhaber ist die Agence nationale de santé publique, eine dem französischen Gesundheitsministerium unterstellte Einrichtung, die die Förderung der öffentlichen Gesundheit zum Ziel hat. Produzenten und Vertreiber von Lebensmitteln, die die Nutri-Score Kennzeichnung innerhalb der EU verwenden möchten, müssen sich ein Nutzungsrecht durch eine Registrierung und die Zustimmung zu den Benutzungsbedingungen einräumen lassen. Die Verwendung der Nutri-Score-Kennzeichnung ist für Unternehmen kostenfrei.

Geschichte Rechtliche Rahmenbedingungen Innerhalb der Europäischen Union (EU) wird die Bereitstellung von Verbraucherinformation über Lebensmittel durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung, LMIV) geregelt. In Artikel 9 LMIV wird unter anderem festgelegt, dass (bis auf definierte Ausnahmen) ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration zu den verpflichtenden Informationen über Lebensmittel gehören. Außerdem wird in Artikel 35 LMIV festgelegt, unter welchen Bedingungen (z. B. wissenschaftliche Fundierung) weitere Informationen über Lebensmittel zulässig sind. Den EU-Mitgliedsstaaten wird in Artikel 35 auch die Möglichkeit eingeräumt, den Lebensmittelunternehmen die freiwillige Verwendung bestimmter zusätzlicher Nährwertdeklarationen zu empfehlen (aber nicht vorzuschreiben). Speziell nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln unterliegen in der EU außerdem der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health Claims).

Vor diesem rechtlichen Hintergrund haben eine Reihe von EU-Mitgliedsländer nationale Verordnungen erlassen, die die freiwillige Verwendung der Nutri-Score-Kennzeichnung im jeweiligen Land empfehlen. Durch diese EU-konforme Intergration in die nationale Rechtssprechung soll nicht nur ein Beitrag zur gesunden Ernährung geleistet, sondern auch Klagen vermieden werden, die in der Verwendung der Nutri-Score-Kennzeichnung einen Verstoß gegen EU-Recht sehen könnten.Andreas Meisterernst, "Unionsrechtliche Grundlagen und amtliche Überwachung des Nutri-Score", In: Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht (ZLR), Nr. 3, 2020, S. 293–303. Zu den Ländern, die die Nutri-Score-Kennzeichnung offiziell unterstützen („Countries officially engaged in Nutri-Score“, kurz COEN), gehören Frankreich, Belgien, Spanien, Deutschland, Niederlande, Luxemburg und die Schweiz.

Frankreich Die Nutri-Score Kennzeichnung wurde zunächst in Frankreich entwickelt. Seit 2001 gab es in Frankreich mehrere Initiativen, die Qualität der Ernährung der Bevölkerung zu verbessern. 2016 wurde in Artikel 14 des „Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems“ die Entwicklung einer zusätzlichen Nährwertkennzeichnung festgeschrieben, die die in der EU verpflichtende Nährwertdeklaration ergänzen sollte. Ziel war es, Verbrauchern die Wahlmöglichkeit im Hinblick auf den Energie- und Nährstoffgehalt ihrer Ernährung zu erleichtern. Nach der Evaluation mehrerer vorgeschlagener Verfahren wurde im Oktober 2017 mit einer gesetzlichen Verordnung die Nutri-Score-Kennzeichnung als offizielle Empfehlung des französischen Staates für eine solche ergänzende, freiwillige Nährwertdeklaration festgelegt. Der Nutri-Score basiert im Wesentlichen auf der Forschung von Serge Hercberg an der Universität Paris-Nord und auf den von Mike Rayner entwickelten Nährwertprofilen der britischen Food Standards Agency. mini|Produkte mit dem Nutri-Score-Emblem

Deutschland In Deutschland wurde 2018 ebenfalls die Einführung einer Ampelkennzeichnung diskutiert, von der zuständigen Ministerin Julia Klöckner aber zunächst verworfen. Stattdessen beauftragte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Max Rubner-Institut, die bestehenden Systeme zur Kennzeichnung von Nährwerten zu bewerten und ein eigenes System zu erarbeiten. Dieses sollte im Laufe des Jahres im Vergleich zum Nutri-Score und anderen Systemen von Verbrauchern getestet werden. Auf Basis der Ergebnisse dieser qualitativen und quantitativen Verbraucherbefragung kündigte Julia Klöckner im September 2019 einen Verordnungsentwurf zur Regelung der freiwilligen Verwendung der Nutri-Score-Kennzeichnung in Deutschland an. Die finale Verordnung, durch die die Verwendung der Nutri-Score-Kennzeichnung durch die Lebensmittelindustrie in Deutschland offiziell empfohlen wird, erfolgte schließlich durch die am 5. November 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung.

Unterstützung durch Verbände und Industrie In Frankreich hatten sich die Verantwortlichen durch die Einführung der Nutri-Score-Kennzeichnung weitreichende Auswirkungen auf die Rezepturen vieler Produkte erwartet. Jedoch lehnte die Lebensmittelindustrie den Nutri-Score zunächst ab. Wenige Wochen nach Bekanntgabe, dass Frankreich die Nutri-Score-Kennzeichnung offiziell empfehlen wird, verpflichteten sich die Einzelhandelskonzerne Auchan, Intermarché, E.Leclerc und der Fleischwarenhersteller Fleury Michon, das System flächendeckend anzuwenden. 2018 kamen die ersten entsprechend gekennzeichneten Produkte in den Handel. Letztendlich sorgten Supermärkte und Discounter für eine flächendeckende Verbreitung des Nutri-Score in Frankreich.

In Deutschland verpflichteten sich im Jahr 2019 unter anderem Bofrost, Danone, Iglo, McCain und Mestemacher freiwillig, den Nutri-Score auf ihren Verpackungen einzuführen. Die deutsche Tochter des US-Konzerns Pepsico mit den Marken Pepsi, 7Up, Rockstar, den Punica-Säften und Chips (Lay’s) kündigte im Oktober 2021 als erster Massenhersteller an, die Lebensmittelskala Nutri-Score ab April 2022 für ihr komplettes Sortiment an Getränkemarken einzuführen.Michael Gassmann, Hallo Süße! In: Welt am Sonntag. 24. Oktober 2021.

Vor dem Hintergrund der Debatte um die Einführung in Deutschland erreichte die Erklärung von Danone und Iglo, den Nutri-Score einzuführen, größere Aufmerksamkeit. Im Februar 2019 brachte Danone erstmals Fruchtzwerge mit Nutri-Score auf den Markt. Zeitgleich veröffentlichte Iglo den Nutri-Score aller 140 Produkte auf der eigenen Website. Im April erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Einführung des Nutri-Score bei Iglo, da es sich um sogenannte Health Claims handle. Das Unternehmen legte Berufung gegen die Entscheidung ein und einigte sich schließlich außergerichtlich mit dem sogenannten Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft.

Im März 2021 startete ALDI mit dem Nutri-Score und erklärte, schrittweise seine Nahrungsmittel-Eigenmarken so kennzeichnen zu wollen, um sie so besser vergleichbar zu machen. Auch LIDL, REWE und Edeka haben oder wollen ihre Lebensmittel mit diesem Label versehen.

Im Jahr 2019 startete der Europäische Verbraucherverband (BEUC) in Zusammenarbeit mit sieben nationalen Verbraucherschutzverbänden eine europäische Bürgerinitiative zur Unterstützung des Verfahrens. Die Europäische Kommission sollte verpflichtet werden, sich mit einer verpflichtenden Einführung des Nutri-Score in der gesamten Europäischen Union zu befassen. Diese Initiative wurde am 20. April 2020 zurückgezogen.

Der Europäische Verbraucherverband, deutsche Verbraucherzentralen, Foodwatch und andere befürworten den Nutri-Score.

Im Frühling 2024 gaben die Schweizer Anbieter Migros und Emmi AG bekannt, den Nutri-Score nicht mehr auf die eigenen Produkte aufzudrucken. Im Herbst 2024 gab Danone bekannt, in der Schweiz den Nutri-Score nicht mehr auf trinkbare Produkte anzubringen.

Weiterentwicklung des Verfahrens Die sieben EU-Länder, die die Nutri-Score-Kennzeichnung offiziell unterstützen (= COEN Länder), haben 2021 einen gemeinsamen Lenkungsausschuss etabliert. Dem Lenkungsausschuss angegliedert ist auch ein unabhängiges wissenschaftliches Komitee, dessen Aufgabe in der wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung des Nutri-Score-Verfahrens besteht. Dieses Komitee hat verschiedene Änderungsvorschläge für die Berechnung der Nutri-Score-Einstufung erarbeitet, die 2022 vom Lenkungsausschuss akzeptiert wurden. Nach einer Übergangsfrist ist der geänderte Berechungsalgorithmus von 2022 inzwischen verbindlich und in allen COEN Ländern eingeführt.

Aufgrund des neuen Berechungsalgorithmus (Nutri-Score 2023) konnte sich die Einstufung von Lebensmitteln auf der Nutri-Score-Skala verändern.

Anwendungsbereich Der Nutri-Score ist grundsätzlich auf alle Lebensmittel anwendbar, die zu einer Nährwertdeklaration gemäß EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung, LMIV) verpflichtet sind. Er kann auch auf Lebensmittel angewandt werden, die eine Nährwertdeklaration aufweisen, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind.

Auf bestimmte Lebensmittelgruppen, die auf spezifische Ernährungserfordernisse ausgerichtet sind, darf der Nutri-Score nicht angewendet werden. Das betrifft unter anderem Sportlernahrung, Säuglingsnahrung oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Auch auf alkoholhaltige Getränke (Alkoholgehalt über 1,2 %) ist der Nutri-Score nicht anwendbar.

Berechnung Die Berechnung des Nutri-Scores erfolgt (bis auf sehr spezifische Ausnahmen) auf Basis der Nährwertkennzeichnung (Nährwertdeklaration) des jeweiligen Produkts. Die Berechnung des Nutri-Scores setzt also eine Nährwertkennzeichnung (einschließlich eines Zutatenverzeichnisses) voraus. Dabei wird zwischen günstigen und ungünstigen Nährwerten bzw. Zutaten unterschieden.

Als günstige (positiv) gelten hohe Werte bei

Eiweiß (g)