miniatur|180px|Papstwappen von Franziskus Vos estis lux mundi (: Ihr seid das Licht der Welt ()) ist der Titel eines Apostolischen Schreibens von Papst Franziskus, welches er in Form eines Motu proprios am 7. Mai 2019 unterschrieb. Das Schreiben wurde am 9. Mai 2019 veröffentlicht und beinhaltet kirchenrechtliche Regeln und Instruktionen zur Bekämpfung des „sexuellen Missbrauchs in der Römisch-katholischen Kirche“. Es galt zunächst für drei Jahre.

Anlass Seit den Aufdeckungen sexuellen Missbrauchs von Menschen durch Priester, Ordensleute und Erzieher in der Römisch-katholischen Kirche sind seit 1990 der Papst und die Bischöfe bemüht die Missstände aufzuarbeiten. 2014 setzte Franziskus die Päpstliche Kommission für den Schutz von Minderjährigen ein, die aus 17 Personen besteht. Im Juni 2016 regelte Papst Franziskus mit dem Apostolischen Schreiben Wie eine liebende Mutter die Absetzung von Bischöfen, Eparchen und Ordensoberen, die den sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche vertuschen, verschweigen oder nicht angemessen reagieren. Es folgte im Februar 2019 eine Konferenz über den sexuellen Missbrauch in der Kirche, auf der die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen und zusätzlich 70 weitere Teilnehmer tagten. Im März 2019 veröffentlichte der Papst ein Regelwerk zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Dieser Erlass beschränkte sich jedoch nur auf den Vatikanstaat. Mit „Vos estis lux mundi“ folgte ein maßgebender Erlass mit Auswirkungen auf das Kirchenrecht. Da es sich um ein universalkirchliches Rechtsschreiben handelt, kommt diesem Motu proprio eine weitgehende Bedeutung zu.

Form Der Form nach besteht die Anordnung aus einer Begrüßung, dann folgen zwei Titel, die wiederum in 19 Artikel mit Paragraphen unterteilt sind. Das Apostolische Schreiben wurde am 7. Mai 2019 von Franziskus unterzeichnet und im L’Osservatore Romano promulgiert. Es trat am 1. Juni 2019 in Kraft und wurde danach im Amtsblatt publiziert. Es ist ein universalkirchliches Gesetz und war für drei Jahre „ad experimentum“ approbiert.

Gliederung TITEL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Anwendungsbereich (§§ 1–2) Art. 2 Annahme der Meldungen und Datenschutz (§§ 1–4) Art. 3 Meldungen (§§ 1–5) Art. 4 Schutz dessen, der die Meldung macht (§§ 1–3) Art. 5 Sorge für die Personen (§§ 1–2) TITEL 2 BESTIMMUNGEN HINSICHTLICH DER BISCHÖFE UND GLEICHGESTELLTEN Art. 6 Subjektsbezogener Anwendungsbereich (a–d) Art. 7 Zuständiges Dikasterium (§§ 1–3) Art. 8 Verfahren, das im Fall einer Meldung über einen Bischof der Lateinischen Kirche anzuwenden ist (§§ 1–3) Art. 9 Verfahren, das gegenüber Bischöfen der Ostkirchen anzuwenden ist (§§ 1–6) Art. 10 Anfängliche Pflichten des Metropoliten (§§ 1–2) Art. 11 Übertragung der Untersuchung an eine andere Person als den Metropoliten (§§ 1–2) Art. 12 Durchführung der Untersuchung (§§ 1–9) Art. 13 Einbeziehung qualifizierten Personen (§§ 1–4) Art. 14 Dauer der Untersuchung (§§ 1–2) Art. 15 Vorbeugende Maßnahmen Art. 16 Einrichtung eines Fonds (§§1–2) Art. 17 Übermittlung der Akten und des Votums (§§1–3) Art. 18 Anschließende Maßnahmen Art. 19 Einhaltung der staatlichen Gesetze

Bewertungen So lautete eine erste zusammenfassende Stellungnahme, im Allgemeinen findet das Schreiben positive Zustimmung. Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Stephan Ackermann erklärte:

Mit Nachdruck weist Franziskus auf den Auftrag, die Pflicht und Verantwortung der Bischöfe hin und unterstreicht dieses mit der Berufung auf die Dogmatische Konstitution „Lumen gentium“ (27). Die kirchenrechtlichen Anweisungen basieren für die Römisch-katholische Kirche auf dem Codex Iuris Canonici (CIC) und für die Katholische Ostkirchen auf dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO). Sie umfassen eine unverzichtbare Meldepflicht, die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche, der Verantwortlichkeit, der Dikasterien, der notariellen Mitarbeit, die Pflicht zur Wahrheit, der Wahrung des Beichtgeheimnisses und die Gründung eines FondsZum Kirchenrecht vergleiche: CIC Can 116, 134, 228, 471, 1303, 1390 und 1548 . Weitere Schwerpunkte sind das Vorgehen gegen Unterlassungen, Schutz der Anzeigenden und Opfer sowie auch die Ermittlungen gegen Bischöfe.

Siehe auch De delictis gravioribus Wie eine liebende Mutter

Literatur Laurentius Eschlböck OSB: Zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs. Das Motu proprio "Vos estis lux mundi". In: Erbe und Auftrag, 97. Jg. (2021), Heft 1, S. 73–83.

Weblinks Wortlaut des Apostolischen Schreibens Vos estis lux mundi Papst verschärft Kirchenrecht im Kampf gegen Missbrauch Jedes Vergehen ist anzuzeigen

Einzelnachweise

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