Als zivile Dienstpflicht, auch als allgemeine Dienstpflicht oder öffentliche Dienstleistungspflicht bezeichnet, wird die Verpflichtung von Zivilpersonen bezeichnet, für den Staat oder im Auftrag des Staates bestimmte Arbeiten zu leisten, die nicht unter das Verbot der Zwangsarbeit fallen und nicht beim Militär im Rahmen der Erfüllung der Wehrpflicht ausgeübt werden. Im Falle der Anordnung einer zivilen Dienstverpflichtung ist grundsätzlich das Streikrecht aufgehoben und es besteht Arbeitspflicht. Diese angeordnete Dienstpflicht kann auch nur für bestimmte Berufsgruppen eingeführt werden, wie dies während der weltweiten COVID-19-Pandemie zum Beispiel für medizinisches Personal in einigen Ländern der Fall war.
Arten von zivilen Dienstpflichten Die zivilen Dienstpflichten können grob in drei grundlegende Arten eingeteilt werden. Zivile Dienstpflicht aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen In Notzeiten, wie beispielsweise in Kriegszeiten, in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen, im Falle von außergewöhnlichen Naturereignissen oder während des Auftretens von Epidemien bzw. Pandemien kann eine zivile Dienstpflicht dazu dienen, die vom Staat für erforderlich erachteten Aufgaben für einen gewissen Zeitraum, grundsätzlich bis zur Wiederherstellung des „Normalzustandes“, zu gewährleisten. Diese wichtigen Aufgaben sind etwa die Grundversorgung der Bevölkerung, wie die medizinische Versorgung, die Nahrungsmittelversorgung, die Versorgung der Verteidigungsindustrie für die Dauer der Kriegs- oder Notlage, sowie die (grobe) Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur nach Unwetter- oder Umweltkatastrophen.
Zivile Dienstpflicht zum Wohle der Gemeinschaft Ein Staat kann eine wiederholt zu leistende Dienstpflicht für einen länger andauernden Zeitraum anordnen, um zum Beispiel den Brandschutz einer Gemeinde sicherzustellen oder einfache Arbeiten auf kommunaler Ebene durchzuführen, zu denen kleinere Gemeinden finanziell und personell nicht in der Lage sind.
Zivile Dienstpflicht zur Stärkung der „nationalen Werte“ Einige Länder haben eine Dienstpflicht für bestimmte Alters- oder Bildungsgruppen zur Vermittlung „nationaler Werte“ und um den nationalen Zusammenhalt zu stärken, welcher zum Teil in militärischen und sozialen Einrichtungen abgeleistet werden muss.
Verknüpfung von Sozialhilfe und verpflichtender Arbeit (Workfare-Konzept)
Neben den oben genannten Ausnahmen haben einige Staaten die Auszahlung von staatlichen Transferleistungen, wie Sozialhilfe- oder Arbeitslosengeld an die verpflichtende Ausübung von gemeinnütziger Arbeit geknüpft. In Australien, Großbritannien und den USA wird dieses Konzept als Workfare (Work + Social Welfare = Workfare, also „Arbeit und Sozialhilfe“) bezeichnet. In Deutschland wird ein auf den Grundsätzen von Workfare basierendes Programm, die Bürgerarbeit, diskutiert und in einigen Städten und Landkreisen umgesetzt. Des Weiteren wird ein Workfare-Konzept für Asylbewerber in Deutschland und Österreich geplant und in Teilen durchgeführt.
Verbot der Zwangsarbeit 221x221px|mini|Unterzeichnerstaaten der ILO-Konvention zur Abschaffung der Zwangsarbeit von 1957 Zwangsarbeit ist durch verschiedene internationale Übereinkommen grundsätzlich verboten. Eine zivile Dienstpflicht kann jedoch, obwohl sie definitorisch grundsätzlich ebenfalls als solche gilt, innerhalb bestimmter Grenzen von diesem Verbot ausgenommen sein. Folgende verpflichtende Leistungen gelten nach dem Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus dem Jahr 1930 nicht als verbotene Zwangsarbeit:https://web.archive.org/web/20110604103218/http://www.ilo.org/ilolex/german/docs/gc029.htmhttps://www.ilo.org/global/lang--en/index.htm ein Pflichtdienst beim Militär und bei militärähnlichen oder paramilitärischen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Wehrpflicht beim österreichischen Bundesheer oder, als Beispiel einer militärähnlichen Einrichtung, die in Deutschland derzeit ausgesetzte Grenzschutzdienstpflicht beim ehemaligen Bundesgrenzschutz, der heutigen Bundespolizei. Auch die Wehrersatzdienste, wie der Zivildienst, fallen in diese Kategorie. übliche Bürgerpflichten, wie zum Beispiel die Dienstpflicht bei einer Pflicht- oder Milizfeuerwehr die Arbeit im Strafvollzug notwendige Arbeiten in Fällen höherer Gewalt, zum Beispiel verpflichtende Aufräumarbeiten nach Naturkatastrophen (Deichhilfe) oder die zivile Dienstpflicht von bestimmten Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzten, LKW-Fahrer etc. in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient, wie zum Beispiel Hand- und Spanndienste in kleinen Gemeinden.https://dejure.org/gesetze/GemO/10.html
Pflichtdienste im politischen Diskurs Deutschland Immer wieder werden in Deutschland verschiedene Modelle von allgemeinen Pflichtdiensten unter unterschiedlichen Bezeichnungen diskutiert. Die Träger der Freiwilligendienste, der Gemeinschaftsdienste und der Entwicklungsdienste haben sich wiederholt dagegen ausgesprochen, eine allgemeine Dienstpflicht in Deutschland einzurichten. Grund dafür ist insbesondere, dass diese Einrichtungen wenig Bedarf an ungeschultem und, in Falle einer Verpflichtung, wohl auch häufig unmotiviertem Personal haben. Deren Ausbildung für einen vorübergehenden Einsatz würde oftmals wohl mehr Kapazitäten binden als entlasten. Stattdessen betonen die Verbände, dass es bessere Arbeitsbedingungen und Entlohnung geben müsse, um die entsprechenden Berufe allgemein attraktiver zu machen und so echtes Fachpersonal anzuwerben.
Sozialpolitisch wurde 2005 der Arbeitsdienstgedanke von der Juristin, Soziologin und Publizistin Sibylle Tönnies wieder aufgenommen, mit eingehender Diskussion seiner soziologischen Komponenten und seines Missbrauchs im Nationalsozialismus. Es gibt vielfach Bedenken, ob ein verpflichtender Dienst insbesondere im Sozialbereich mit dem Europäischen Recht und internationalen Abkommen vereinbar wäre. Im Jahr 2019 wurde von der CDU die Einführung einer zivilen Dienstpflicht vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde in der Presse diskutiert, aber nicht umgesetzt. Nach dem Russischen Überfall auf die Ukraine im Jahr 2022 erlebte die Diskussion über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht, unter unterschiedlichen Bezeichnungen, über Parteigrenzen hinweg wieder einen Aufschwung.
Auch juristisch ist eine allgemeine Dienstpflicht jedoch umstritten: Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages würde eine rein zivile Dienstpflicht gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen und damit menschenrechtswidrig sein. Hier heißt es: Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht in Deutschland – sei es durch einfaches (Bundes-)Gesetz oder durch eine Verfassungsänderung (z. B. Schaffung eines Art. 12b GG) – würde gleichermaßen gegen das Verbot der Zwangsarbeit nach Art. 4 Abs. 2 EMRK verstoßen.
Österreich Im Gegensatz zur Situation in Deutschland, wurde in Österreich die Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2013 durch eine Volksbefragung abgelehnt. Auch die Träger der Freiwilligendienste sind überwiegend Befürworter der Wehrpflicht, weil dadurch laufend Zivildienstleistende zur Verfügung stehen. Im Vorfeld der Volksbefragung wurde die Einführung eines allgemeinen Sozialdienstes diskutiert und von den Verfassungsrechtsexperten Heinz Mayer, Bernd-Christian Funk und Theo Öhlinger die Ansicht vertreten, dass ein verpflichtender Dienst als „allgemeine Bürgerpflicht“ unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen, wie die Verpflichtung aller Geschlechter in gleicher Weise, weder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, noch gegen die österreichische Bundesverfassung verstoßen würde.https://www.vienna.at/wehrpflicht-verpflichtender-sozialdienst-mglich/1620435
Schweiz Service Citoyen-Initiative Am 21. November 2023 wurde mit 107.613 gültigen Unterschriften die eidgenössische Volksinitiative für eine engagierte Schweiz (Service Citoyen-Initiative) eingereicht. Darin wurde gefordert, dass jede Person mit Schweizer Bürgerrecht einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leistet, als Militärdienst oder in Form eines anderen gleichwertigen und gesetzlich anerkannten Milizdienstes. Junge Menschen sollen durch ein den gesellschaftlichen Gegebenheiten und aktuellen Bedrohungslagen adäquates Dienstpflichtsystem besser auf Krisensituationen vorbereitet, der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt und die Gleichstellung endlich realisiert werden.
Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 30. November 2025 von Volk und Ständen abgelehnt.
Ein Überblick über einige Pläne und Modelle in Deutschland und Österreich
Geplante Dienstpflicht bei außergewöhnlichen Ereignissen
Nach dem Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 wurde durch die Landesregierungen und Landtage in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die Einführung einer berufsspezifischen Dienstpflicht für Ärzte und medizinisches Personal im Falle einer Epidemie geplant, die entsprechenden Gesetzesvorlagen waren bereits in Vorbereitung. Nach Protesten von Ärztekammern, Pflegekammern und weiteren Interessensvertretungen wurden die Pläne jedoch fallen gelassen. Modelle für Absolventen einer universitären Ausbildung Aufgrund des Mangels an Ärzten und Pflegepersonal im Bereich der öffentlichen Krankenhäuser werden von Politikern immer wieder Pläne vorgestellt, die eine temporäre Dienstverpflichtungen in öffentlichen medizinischen Einrichtungen oder in Kassenpraxen vorsehen. Ein im Juli 2023 von der Ärztekammer Wien in Auftrag gegebenes und veröffentlichtes Gutachten sieht berufliche Zwangsverpflichtungen als Verstoß gegen die freie Berufswahl und gegen die Erwerbsfreiheit, wenn nur Ärzte einer Dienstpflicht unterworfen wären und nicht auch andere Sparten, die an Arbeitskräftemangel leiden. Somit stehen diese Modelle im Widerspruch zur österreichischen Bundesverfassung und zum EU-Recht. Ein Überblick über die Modelle: Eine Arbeitspflicht in Österreich für zehn Jahre im Gesundheitsbereich für ausgebildete Ärzte, die ein Studium und einen Abschluss an einer österreichischen Universität erreicht haben, wurde im Januar 2023 vom burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) gefordert. Dies solle als Gegenleistung für die Ermöglichung des Studiums gesehen werden.https://www.puls24.at/news/politik/hans-peter-doskozil-will-zehn-jahre-arbeitspflicht-fuer-aerzte-in-oesterreich/287079
Berufspflicht für Ärzte: der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) forderte im März 2023 eine Berufspflicht für Ärzte im medizinischen Bereich als Gegenleistung für die Ausbildungskosten in der Höhe von 360.000 EUR. Die Dauer der Berufspflicht soll fünf Jahre betragen.
Bindung an Spitäler: der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ Wien) forderte im April 2023 eine Bindung von Ärzten an die öffentlichen Krankenhäuser, in welchen diese ihre Ausbildung abschließen für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren.
Modelle für eine Dienstpflicht im Sozialbereich Soziales Pflichtjahr: Im Jahr 2000 wurde nach der sogenannten Kreil-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wodurch Frauen der grundsätzliche Zugang zum Militärdienst ermöglicht wurde, über die Einführung eines Sozialen Pflichtjahres in Form einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer und Frauen diskutiert.
Gemeinschaftsdienst: Eine Neubelebung des Gedankens eines Arbeitsdienstes brachte im Juli 2003 der damalige Niedersächsische Ministerpräsident Sigmar Gabriel (SPD) mit seinem Vorschlag eines einjährigen Pflicht-Gemeinschaftsdienstes für junge Leute ins Gespräch. Dies würde nebenbei die Wehrgerechtigkeit der zu diesem Zeitpunkt noch existierenden Wehrpflicht mit den Vorgaben des Grundgesetzes wieder in Einklang bringen (Bonner GA. v. 24. Juli 2003).