mini|hochkant=1.2|Die Schlacht bei Mühldorf von 1322 entschied die Nachfolge in Reich und Mark. Die jüdische Handschrift stellte das Geschehen als Zweikampf zwischen Ludwig IV. und Friedrich I. dar.Johannes Schultze: Die Mark Brandenburg. 2. Band. 4. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-13480-9, I. Die Mark unter dem Hause Wittelsbach. 1. Der Streit um das Erbe (1319–1323), S. 9–24.
Das Märkische oder Brandenburgische Interregnum währte von 1319/1320 bis 1323. In dieser Zeit herrschte kein anerkannter Kurfürst über die Mark Brandenburg.Helmut Assing: Die Landesherrschaft der Askanier, Wittelsbacher und Luxemburger (Mitte des 12. bis Anfang des 15. Jahrhunderts). In: Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5, Das Ende der Askanier, das märkische Interregnum und der Übergang der Markgrafschaft an die Wittelsbacher (1308 bis 1323/24), S. 132–136.
Verlauf des Interregnums Zwischen den Landesherrschaften der Askanier und Wittelsbacher gab es mehrere verworrene, unübersichtliche, chronologisch schwer erfassbare Jahre. Sie gingen als Brandenburgisches Interregnum in die Geschichte ein. Sein Beginn lag streng genommen im Jahr 1320, aber der Streit ums Erbe entbrannte bereits ein Jahr zuvor. Im August 1319 verstarb Waldemar, Markgraf von Brandenburg (1308–1319) an einem Fieber. Die Nachricht von seinem unerwarteten Tod verbreitete sich sehr schnell. Während das Land klagte, hofften die Nachbarn auf reiche Beute. Der Aufstieg der Mark Brandenburg zu einem der mächtigsten Fürstentümer im Heiligen Römischen Reich war ihnen schon lange ein Dorn im Auge.Lew Hohmann: Eroberer, Siedler und Raubritter 928–1411. In: Die Brandenburger. Be.Bra Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-930863-47-2, S. 10–27.
Heinrich II. war der letzte männliche Askanier der brandenburgischen Linie. Eine Notiz in einer damals angefertigten Chronik behauptete, dass der kinderlose Waldemar ihn als Erben angenommen habe. Keine andere Schriftquelle bestätigte diese Aussage, und kein Beteiligter verhielt sich entsprechend. Offenbar hatte der Kurfürst versäumt, seinen Cousin mit Lehnsrechten auszustatten und so die Nachfolge zu regeln. Die reichspolitischen Umstände sorgten für zusätzliche Schwierigkeiten. Bei der Königskür 1314 war es zu keiner Einigung gekommen. Seitdem stritten Ludwig IV. aus dem Haus Wittelsbach und Friedrich I. aus dem Haus Habsburg – für ihn hatte Waldemar gestimmt – um den Thron. Somit gab es keinen anerkannten König, der eine Belehnung aussprechen konnte.
Die beste Möglichkeit, Ansprüche zu untermauern, bot die Vormundschaft über Heinrich das Kind. Als erster handelte Wartislaw IV., Herzog von Pommern-Wolgast (1309–1326). Ihn unterstützten einflussreiche Kreise der Stände der Mark über Oder, an ihrer Spitze Hasso von Wedel. Der Pommer fiel ins Land ein, bemächtigte sich des väterlicherseits entfernt Verwandten und übte bereits am 4. September 1319 landesherrliche Rechte aus – eine damals durchaus übliche Vorgehensweise. Bald darauf urkundete er ebenfalls im Land Lebus. Zu seinem Widersacher wurde Rudolf I., Herzog von Sachsen-Wittenberg (1298–1356). Der Askanier war in männlicher Linie verwandt mit Heinrich dem Kind. Die fehlende Zugehörigkeit zur brandenburgischen Linie schloss eine Anwartschaft jedoch eigentlich aus. Neben der Mark Lausitz brachte er bis Anfang 1320 Zauche, Havelland, Teltow und Barnim unter seine Kontrolle. Die einzelnen landschaftlichen Stände billigten das Vorgehen, ob freiwillig oder unter Zwang ist ungeklärt.
mini|hochkant|Rudolf I., Herzog von Sachsen-Wittenberg
Allseitig bewirkten die Nachbarn eine Zerstückelung. Waldemar hatte am 10. August 1319 sein Gebiet Sagan-Krossen gegen Schwiebus-Züllichau eingetauscht. Der Fall des kinderlosen Tods des Kurfürsten sah einen Anfall beider Gebiete an die Herzöge von Schlesien-Glogau vor. Die Klausel griff bereits im selben Monat. Günther von Käfernburg, Rat am markgräflichen Hof, versuchte, zumindest Sagan-Krossen zurückzuerhalten. Heinrich IV., Herzog von Schlesien-Glogau (1312–1342) verhinderte dies. Zudem meldete er als Gatte Mechthilds von Brandenburg, der Schwester von Agnes von Brandenburg, Anspruch auf die Mark an. Das Gleiche tat Heinrich I., Herzog von Schlesien-Jauer (1312–1346) als Sohn von Beatrix, Tochter Ottos V. Er übernahm das Land Görlitz ohne Rechtsanspruch. Das westlich davon gelegene Land Budissin riss Johann, König von Böhmen (1311–1346) mit Zustimmung der Stände an sich. Erst die Belehnung durch Ludwig IV. am 13. September 1320 legitimierte das Vorgehen. Der militärische Vorstoß des Böhmen in die Mark Lausitz blieb ohne Erfolg. Dieses Reichsterritorium beanspruchte ebenfalls das Haus Wettin.Jan Winkelmann: Die Mark Brandenburg des 14. Jahrhunderts. 1. Auflage, Lukas Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-86732-112-9, Die Mark Brandenburg im 14. Jahrhundert. Eine Zeit fortgesetzter Krisen? Zum Begriff der Krise, S. 56–63, hier S. 59–63.Johannes Schultze: Die Mark Brandenburg. 1. Band. 4. Auflage, Duncker & Humblot, Berlin 2011, ISBN 978-3-428-13480-9, 22. Markgraf Woldemar Alleinherrscher (1317–1319), S. 233–242, Schwiebus-Züllichau: S. 237–238, Günther von Käfernburg: S. 239–240.Marek Wejwoda: Spielball mächtiger Nachbarn? „Die Lausitzen“ im 14. Jahrhundert. In: Heinz-Dieter Heimann, Klaus Neitmann, Uwe Tresp (Hrsg.): Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft. Band I: Mittelalter (= Die Nieder- und Oberlausitz – Konturen einer Integrationslandschaft). 3 Bände, Lukas Verlag für Kunst- und Geistesgeschichte, Berlin 2013, ISBN 978-3-86732-160-0, S. 191–203, hier S. 192–193.
Nicht besser sah die Lage im Norden aus. Bereits vor der Beisetzung Waldemars rückte Heinrich II., Fürst von Mecklenburg (1302–1329) aufgrund des Friede von Templin (24. November 1317) in die Burgen Wredenhagen und Lübz ein. Sein Eindringen in die Prignitz erfolgte ohne Berechtigung. Stück für Stück holte er Städte und Adel auf seine Seite. Am 20. August 1319 schlossen erste Adelige Dienstverträge ab, darunter zwei Quitzows. 1319/1320 traten Droyseke von Kröcher und Redeke von Redern ihm für 20.000 Mark die Pfandschaft über weite Teile der Prignitz ab – Havelberg, Kyritz, Perleberg und Pritzwalk – außerdem das Ländchen Grabow samt gleichnamigen Flecken an der Elde. Am 21. September 1319 unterstellten sich die von Alsleben mit Ländchen, Stadt und Burg Lenzen dem Mecklenburger. Günzel Gans zu Putlitz erkannte am 2. November den neuen Landesherrn an. Dem schloss sich Heinrich III., Bischof von Havelberg (1319–1324) an. Damit war der Übergang in trockenen Tüchern. Wahrscheinlich im September 1319 rückte Heinrich II. von Mecklenburg mit Einvernehmen seines Schwagers Rudolf I. ins Uckerland ein. Er zwang Städte und Vasallen zur Huldigung. Der Vorstoß stieß auf Widerstand. Die Herzöge von Pommern versuchten hier ebenfalls Interessen durchzusetzen, dabei besetzten sie die Gegend um Prenzlau und Pasewalk. Ulrich II., Graf von Lindow-Ruppin drang in den Norden des Havellands ein. Der Zugriff auf Unterhavel und Rathenow sollte eine Verbindung zwischen der Herrschaft Ruppin und seinen südlichen Territorien herstellen.Lieselott Enders: Die Prignitz. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft vom 12. bis zum 18. Jahrhundert (= Klaus Neitmann [Hrsg.]: Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Band 38). 1. Auflage, Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 2000, ISBN 3-935035-00-4, A. Die politischen Verhältnisse. 1. Die Landesherrschaft der weltlichen Fürsten. Instabilität, S. 127–131.Gerd Heinrich: Kulturatlas Brandenburg. 4. Auflage, Hendrik Bäßler Verlag, Berlin 2015, ISBN 978-3-930388-63-9, Brandenburg im Spätmittelalter, Landesteile und historische Stätten, S. 10–11.Gerd Heinrich (Hrsg.): Anhang. In: Berlin und Brandenburg. 3. Auflage, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-520-31103-8, Bischofslisten der brandenburgischen Bistümer, S. 500–501.Gerd Heinrich: Die Grafen von Arnstein (= Reinhold Olesch, Walter Schlesinger, Ludwig Erich Schmitt [Hrsg.]: Mitteldeutsche Forschungen. Band 21). Böhlau Verlag, Köln / Graz 1961, , 2. Teil. Entstehung und Ausbildung der Herrschaften der Grafen von Arnstein, Grafen von Barby und Grafen von Lindow. VII. Die Grafen von Lindow-Ruppin. B. Der Grundbesitz, S. 341–379, hier S. 358.
Einen wesentlichen Faktor stellte das Wittum der überlebenden Markgräfinnen dar. Zu dem Annas von Österreich, Witwe Hermanns und nun Herzogin von Schlesien-Breslau zählten Werben an der Elbe, Stadt und Kreis Seehausen, Stadt und Kreis Arneburg. An Agnes von Brandenburg, Witwe Waldemars fielen die mittelmärkischen Städte Altlandsberg, Berlin-Kölln, Köpenick, Liebenwalde, Mittenwalde im Teltow, Rathenow, Spandau und Teltow, ferner im Elbe-Havel-Winkel die Stadt Sandau mit dem Ländchen Kamern. Jenseits des Stroms kamen Tangermünde, Stendal, Salzwedel und die drei nach ihnen benannten Kreise sowie Osterburg und Gardelegen hinzu. Die dortige märkische Landschaft wuchs erst in dieser Zeit unter dem Namen Altmark () zusammen.Rosemarie Baudisch: Geographische Grundlagen und historisch-politische Gliederung Brandenburgs. In: Brandenburgische Geschichte. Akademie Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-05-002508-5, Landschaften. Altmark, S. 22.
Die erwähnten Ländereien westlich der Elbe umfassten das ursprüngliche Allod der Askanier und jetzige Lehen des Erzbischofs von Magdeburg. Der Fürstbischof hatte der Verschreibung zugestimmt. Er konnte daher zunächst das Territorium nicht selbst beanspruchen oder neu vergeben. Rudolf I. fand hingegen einen Weg das umfangreiche Wittum Agnes von Brandenburg an sich zu nehmen – als ältester Agnat erklärte er sich zu deren Vormund. Der Plan ging nicht auf, denn die Witwe Waldemars entzog sich dem durch eine rasche Heirat Ende 1319 mit Otto, Fürst von Braunschweig (1318–1344). Noch bedrängter fiel die Lage für Anna von Österreich aus. Ihr Wittum weckte Begehrlichkeiten bei Heinrich II. von Mecklenburg, Otto II., Fürst von Lüneburg (1277–1330) sowie Rudolf. Der mit 1000 Mark bestochene Albrecht I., Bischof von Halberstadt (1304–1324) und Verwandter Rudolfs stellte am 6. April 1320 eine unrechtmäßige Belehnung für die Drei aus. Das Vorhaben scheiterte. Dennoch fand die Methode noch mehrfach Anwendung. So ließ sich Otto II. von Lüneburg etwa gleichzeitig durch Nikolaus, Bischof von Verden (1312–1331) mit dem Seehausenschen Kreis nebst Wische belehnen.
mini|hochkant=1.3|Ausdehnung der Mark Brandenburg am Ende der Askanierzeit
Währenddessen konnte Rudolf I. seine Position festigen. Die Zauche, ebenfalls einst askanisches Allod und nun erzmagdeburgisches Lehen, betrachtete Burchard III., Erzbischof von Magdeburg (1307–1325) als heimgefallen. Im Waffengang Anfang 1320 setzte sich der Herzog von Sachsen-Wittenberg durch. Dass er zum selben Zeitpunkt Heinrich das Kind in seine Gewalt bekam, musste bezweifelt werden. Beurkundungen im Namen des Knaben stellten sowohl Rudolf (5. März 1320, 11. Juni) als auch Wartislaw IV. (14. März) aus. Dennoch missfiel Ludwig IV. als Onkel des Brandenburgers der Legitimitätszuwachs Rudolfs. Zumal dieser als Enkel Rudolfs VI. von und Sohn Agnes von Habsburg reichspolitisch auf der Gegenseite stand. Daher erklärte der Wittelsbacher am 18. Juni 1320 Heinrich II. für mündig. Seine Belehnung mit der Mark unterblieb jedoch. Ein einziges Mal trat er selbständig handelnd auf – zusammen mit seiner Mutter Agnes von Wittelsbach bei einer Schenkung ans Sabinen-Kloster Prenzlau. Die beherbergende Stadt lag im pommerschen Machtbereich. Bald darauf, im Juli 1320 starb Heinrich II. Als Todesursache stand eine Krankheit im Raum, die seine Lebensfähigkeit von Anfang an beschränkte. Andererseits gab es Gerüchte über eine Vergiftung. Auf jeden Fall endete mit ihm die askanische Ära in Brandenburg, was zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht feststand.