Eine Hybridstiftung (auch Teilverbrauchsstiftung) ist eine Stiftung, deren Stiftungsvermögen sich aus einem zu erhaltenden Grundstockvermögen und einem für die Zweckverfolgung zu verbrauchenden Verbrauchsvermögen zusammensetzt, die also neben dem Normalfall der „Ewigkeitsstiftung“ auch Züge der Verbrauchsstiftung hat.

Zur Anerkennung nach Paragraf 80 Absatz 2 Satz 1 BGB§ 80 BGB, abgerufen am 9. Mai 2019 muss gewährleistet sein, dass für die dauernde und nachhaltige Erfüllung der Stiftungszwecke das zu erhaltende Vermögen ausreicht.

Hybridstiftungen sind zum Beispiel die Giordano-Bruno-Stiftung (seit 2015)Vermögensübersicht 2017 auf der Webseite der Giordano-Bruno-Stiftung, die urgewald-StiftungAnerkennungsurkunde für urgewald-Stiftung aus Sassenberg auf bezreg-muenster.de, 28. Januar 2019 und die IOTA-StiftungIOTA: Erste Krypto-Stiftung Deutschlands gegründet auf die-stiftung.de, 15. November 2017.

Literatur

Frank Grischa Feitsch, Stephan George: Die Hybridstiftung. In: Stiftung und Sponsoring. 3, 2015, S. 32–34. Vanessa Wassong: Verbrauchsstiftungen, Hybridstiftungen und Reorganisationsmaßnahmen mit entsprechenden steuerlichen Folgen im Gesamtkontext der Stiftungen. Darstellung und kritische Analyse. Dissertation. Universität des Saarlandes, Saarbrücken 2017, .

Weblinks

Jan Schiffer: Hybridstiftung auf stiftungsrecht-plus.de, 16. März 2018 Jutta Giffels: Vielfältige Stiftungsmöglichkeiten auf service-seiten.com, 22. März 2018

Einzelnachweise

Hybrid Kategorie:Organisationsform Kategorie:Rechtsform des Privatrechts