Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde von Alfried Krupp von Bohlen und Halbach gegründet. Mit seinem Tod am 30. Juli 1967 ging sein gesamtes Privatvermögen sowie das Vermögen der Friedrich Krupp AG auf die von ihm errichtete Stiftung über, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 1968 aufnahm. Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung war vom 1. Januar 1968 bis zu seinem Tode am 30. Juli 2013 Berthold Beitz. Am 1. Oktober 2013 übernahm Ursula Gather den Vorsitz des Kuratoriums, in das sie 2011 berufen worden war.

Als größte Aktionärin des heutigen Thyssenkrupp-Konzerns verwendet die Stiftung die ihr zufließenden Erträge ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und fördert Projekte in den in der Satzung festgelegten Bereichen Wissenschaft, Kunst und Kultur, Bildung, Gesundheit und Sport. Seit 1968 hat sie dafür 687,7 Millionen Euro ausgegeben. Das Stiftungsvermögen belief sich Ende 2023 auf rund 0,8 Milliarden Euro.

Geschichte Am 1. April 1967 gab Alfried Krupp von Bohlen und Halbach in einer Ansprache vor den Jubilaren des Unternehmens in der Villa Hügel bekannt, die Firma Fried. Krupp über eine Stiftung, die Ausdruck der dem Gemeinwohl verpflichteten Tradition des Hauses Krupp sein soll, in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Er begründete dies mit der „... Tradition des Hauses Krupp, erwerbswirtschaftliche Überlegungen – so wichtig sie auch sind – nie isoliert vom Gebot der Sozialverpflichtung des persönlichen Eigentums zu sehen.“ Die Umwandlung erschien Alfried Krupp als beste Lösung, nicht nur den modernen wirtschaftlichen Erfordernissen der Zeit zu entsprechen, sondern auch für die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Bereits in den 1950er Jahren gab es Überlegungen zwischen Krupp und seinem Generalbevollmächtigten Berthold Beitz zu einer Stiftungslösung. Im September 1966 verfasste Alfried Krupp sein Testament und errichtete darin eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung, die er als Alleinerbin seines gesamten Privat- und Firmenvermögens einsetzte. Als Testamentsvollstrecker berief er neben Berthold Beitz, seinen Sohn Arndt von Bohlen und Halbach und den Frankfurter Juristen Dedo von Schenck. Nur durch den Erbverzicht seines Sohnes Arndt sowie eine jährlich zu zahlende Geldsumme wurde die Stiftung ermöglicht.

Mit dem Tod von Alfried Krupp am 30. Juli 1967 trat das Testament in Kraft. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung nahm am 1. Januar 1968 ihre Tätigkeit auf. Die Firma Krupp wurde in die Kapitalgesellschaft Fried. Krupp GmbH umgewandelt, deren sämtliche Geschäftsanteile bei der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung lagen.

Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken und agiert in den Satzungsbereichen Wissenschaft, Erziehungs- und Bildungswesen, Gesundheitswesen, Sport und der Literatur, Musik und bildenden Kunst.§2 der Satzung: „Die Stiftung verfolgt philanthropische Ziele; sie ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sie dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (…).“ Es werden Projekte gezielt am Stiftungssitz in Essen und in der Ruhr-Region sowie im In- und Ausland gefördert. Die Stiftung ist dabei politisch und konfessionell unabhängig.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung: wissenschaftlicher Einrichtungen, Forschungsvorhaben und Publikationen der Aus- und Weiterbildung junger Menschen von Sportvereinen, sportbezogenen Einrichtungen und der Germania VI von Museen, künstlerischen Projekten und kulturgeschichtlichen Einrichtungen von Veranstaltungen von Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge sowie durch die Vergabe von Stipendien und Preisen

Organisation Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist eine selbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Stiftungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist eine voll rechtsfähige juristische Person, die im Innen- und Außenverhältnis ausschließlich dem in der Satzung definierten Zweck verpflichtet ist. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung untersteht der Aufsicht durch die Bezirksregierung Düsseldorf und verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.

Gremien Die Gremien der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Das Kuratorium ist dafür verantwortlich, dass die Stiftung die in ihrer Satzung festgelegten Zwecke erfüllt. Es legt die Grundsätze der Verwaltung des Stiftungsvermögens fest, überwacht deren Ausführung und bestimmt die Verwendung der Vermögenserträge. Zu seinen Aufgaben zählen ferner die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Kontrolle der Wirtschaftsführung, die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstands und seine Entlastung. Laut Satzung hat das Kuratorium der Stiftung mindestens neun und höchstens 12 Mitglieder.

Derzeit ist das Kuratorium mit Ursula Gather (Vorsitzende seit 2013), Christoph M. Schmidt (Stell. Vorsitzender seit 2020), Helge Braun, Isabel Corinna Knauf, Rainer Esser, Ulrike Groos, Armin Laschet, Sabine Lautenschläger, Bernd Pischetsrieder, Gabriele Sadowski und Kersten von Schenck besetzt.

Die organschaftliche Vertretung der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung obliegt dem Vorstand, der laut Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern besteht. Diese werden vom Kuratorium ernannt und abberufen. Der Vorstand führt die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens, verantwortet die Ausrichtung der Förderprojekte und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr. Dem Vorstand gehören aktuell Volker Troche (seit 2011) und Michaela Muylkens (seit 2023) an.

Vermögensverwaltung Die Stiftung ist mit 20,93 % die größte Anteilseignerin der thyssenkrupp AG. Seit der Kapitalerhöhung 2013 entsendet sie zwei statt zuvor drei Mandate in den Aufsichtsrat. Der Buchwert des Stiftungsvermögens beträgt etwa 0,8 Mrd. € (Dezember 2023). Die Stiftung kann frei über ihre Vermögenswerte verfügen.

Die Erträge aus der Beteiligung sind die Einnahmequelle der Stiftung. Aus Dividendeneinnahmen der thyssenkrupp-Aktien erhielt die Stiftung zwischen 2010 und 2022 insgesamt 248,6 Mio. €. Seit 1968 hat sie sich mit 687,7 Mio. € an Fördermitteln engagiert. Im Jahr 2022 hat sie 54 Projekte mit insgesamt 4,8 Mio. € gefördert. Der regionale Schwerpunkt der Förderung liegt mit 73,26 % im Ruhrgebiet. In Deutschland (ohne Ruhrgebiet) sind es 23,62 % und im Ausland 3,12 %.

Die Organe der Stiftung müssen dafür sorgen, dass das Stiftungsvermögen dauerhaft als Ertragsgrundlage für die Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke erhalten bleibt. Die Satzung sieht vor, dass die Stiftung bei Entscheidungen, die sich auf ihre Beteiligung an der das Unternehmen Fried. Krupp fortführenden Kapitalgesellschaft beziehen, im Geiste des Stifters und seiner Vorfahren handelt. Die Einheit des Unternehmens ist möglichst zu wahren und seine Entwicklung zu fördern.§ 4 der Satzung: „Bei der Verwaltung ihres Vermögens und bei der Verfügung über einzelne Vermögenswerte ist die Stiftung im Rahmen der Satzung und der jeweils geltenden Gesetze frei. Die Stiftung und ihre Organe sollen jedoch bei Entscheidungen, die sich auf ihre Beteiligung an der das Unternehmen Fried. Krupp fortführenden Kapitalgesellschaft beziehen, im Geiste des Stifters und seiner Vorfahren und Vorfahrinnen darauf achten, dass die Einheit dieses Unternehmens möglichst gewahrt und seine weitere Entwicklung gefördert wird.“ Beide Ziele sind dem gemeinnützigen Stiftungszweck nachgeordnet.

In diesem Zusammenhang wurde nach dem 2024 beschlossenen Verkauf von 20 Prozent des Stahlgeschäftes an die Investmentgruppe EP Corporate Group (EPCG) des tschechischen Unternehmers Daniel Křetínský Kritik von Arbeitnehmerseite an der Stiftung laut: Diese hätte nicht nur die Verpflichtung zu den gemeinnützigen Zwecken, sondern als immer noch bedeutende Anteilseignerin der thyssenkrupp AG im Sinne der Unternehmenstradition auch die Interessen der Belegschaft zu wahren, was durch den Investoreneinstieg als gefährdet angesehen wird.

Die Stiftung wies diese Vorwürfe zurück, sie nehme ihre Verantwortung als Aktionärin der thyssenkrupp AG ernst. Sie sei nach ihrer Satzung lediglich zur Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kunst und Kultur, Gesundheit und Sport verpflichtet. Diesen Stiftungsauftrag jetzt mit mangelnder Sorge um die thyssenkrupp Mitarbeitenden gleichzusetzen, sei eine Verdrehung der Tatsachen und Vermischung von Sachverhalten.

Kennzahlen +Entwicklung Kennzahlen 2010 bis 20222010201120122013201420152016201720182019202020212022Förderaufwand (Mio. €) 10,55 17,77 10,07 1,95 2,65 13,38 16,98 4,91 4,67 8,45 5,0 2,54,8Einnahmen (Mio. €) 39,1 58,6 58,6 0 0 14,3 19,5 19,5 19,5 19,5 0 2,10Dividende der thyssenkrupp AG 0,45 0,45 0,00 0,00 0,11 0,15 0,15 0,15 0,15 0,00 0,00 0,00 0,00 +Förderung nach Satzungsbereichen in Mio. € 1968–2022BereichFörderung in Mio. €Kunst und Kultur 159,9Wissenschaft 222,2Bildung 89,8Gesundheitswesen 192,5Sport 21,6150 Projekte 1,5

Standort und Bereiche Die Stiftung ist Eigentümerin der Villa Hügel und des Hügelparks, die denkmalgerecht erhalten werden und für Besucher zugänglich sind. Das ehemalige Gästehaus, das sich gegenüber der Villa Hügel im weitläufigen Hügelpark befindet, ist seit 1968 Sitz der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung.

Villa Hügel

Die Villa Hügel wurde 1870–1873 nach Alfred Krupps Vorstellungen errichtet und ist das ehemalige Wohn- und Repräsentationshaus der Industriellenfamilie Krupp. Die Villa verfügt auf mehr als 11.000 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche über 399 Räume und liegt im 41 Hektar großen zugehörigen Hügelpark über dem Ruhrtal und dem Baldeneysee. In der Villa hat auch die Kulturstiftung Ruhr ihren Sitz. Teile der Villa sind für die Öffentlichkeit zugänglich.

Hügelpark

Der Hügelpark ist die zur Villa Hügel gehörige Parkanlage, die Alfred Krupp ab 1869 plante und errichten ließ. Der heutige Hügelpark befindet sich nicht mehr in seinem ursprünglichen Zustand. Von den 1950er bis zu den 1970er Jahren wurde die Anlage weitgehend nach Vorbild eines Englischen Gartens umgestaltet. Die zwei unterschiedlichen Ebenen im Bereich südlich der Villa sind heute nach weiteren Umgestaltungen wieder zu erkennen. Von den insgesamt über 50 Gebäuden auf dem Gelände der Villa Hügel sind neben dem Haupthaus die drei Portiergebäude, das Gäste- und das Spatzenhaus sowie der Koksbunker erhalten geblieben. Die Parkanlage ist eingebunden in das European Garden Heritage Network. Der Hügelpark und die Villa Hügel sind gegen Eintritt öffentlich zugänglich.

Historisches Archiv Krupp Das Historische Archiv Krupp ist das älteste deutsche Wirtschaftsarchiv und blickt auf eine mehr als hundertjährige Geschichte zurück. Bereits im Jahr 1905 gründeten die Fried. Krupp AG und die Eigentümerfamilie ein Werks- und ein Familienarchiv. Beide wurden Mitte der 1950er Jahre in der Villa Hügel zum Historischen Archiv Krupp zusammengeführt. Es hat seinen Standort in Räumen des Kleinen Hauses der Villa Hügel. Das Historische Archiv Krupp verwahrt Unterlagen im Gesamtumfang von rund zehn Regal-Kilometern, darunter auch 2,5 Millionen Fotografien sowie 5.000 Filme und Tonträger. Das älteste Dokument stammt aus dem Jahr 1437, der Großteil jedoch aus dem 19. und 20. Jahrhundert. Auch bei der Deutschen Digitalen Bibliothek sind Bestände des Archivs verfügbar.

Aktivitäten Kunst und Kultur Die Förderung von längerfristig wirksamen Vorhaben im Bereich Literatur, Musik und Bildender Kunst sowie die Förderung junger Künstler im Rahmen der Programme Kataloge für junge Künstler und Zeitgenössische deutsche Fotografie steht im Mittelpunkt des Bereiches Kunst und Kultur. Die Stiftung beschränkt sich bewusst auf ausgewählte Bereiche, in denen sie nachhaltige Wirkung erzielen kann. Hierzu gehörte auch die Finanzierung des Neubaus des Museum Folkwang mit 55 Mio. € oder die langjährige Förderung der Kulturstiftung Ruhr.

Museum Folkwang