Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit der Eidgenössischen Räte (SGK) sind Sachbereichskommissionen des Schweizer Parlaments. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat verfügen über eine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Sie werden mit SGK-N (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats) und SGK-S (Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats) abgekürzt.

Aufgaben Den beiden SGK sind durch die Büros folgende Sachbereiche der Bundespolitik zugewiesen:

Sozialversicherungen, AHV und Invalidenversicherung (inkl. Arbeitslosenversicherung) Ergänzungsleistungen Berufliche Vorsorge (ohne Bundespersonal) Sozialhilfe Familiensozialpolitik Kranken- und Unfallversicherung Medizinische Grundversorgung Schutz der Gesundheit (Heilmittel, Epidemie) / Gesundheitspolitik Transplantationsmedizin Betäubungs- und Suchtmittel In diesen Sachbereichen haben die SGK folgende Aufgaben ( ParlG):

Sie beraten die ihnen durch das Büro zugewiesenen Geschäfte (insbesondere Entwürfe für Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse, parlamentarische Initiativen, Motionen) vor und stellen ihrem Rat dazu Anträge. Sie verfolgen die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen, arbeiten bei politischem Bedarf eigene Vorschläge aus (insbesondere parlamentarische Initiativen oder Motionen der Kommission) und unterbreiten diese ihrem Rat.

Zusammensetzung und Arbeitsweise Die SGK-N hat 25, die SGK-S 13 Mitglieder, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Büro des Rates zu Beginn der Legislaturperiode für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt werden. Ein an der Sitzungsteilnahme verhindertes Kommissionsmitglied kann sich für eine einzelne Sitzung durch ein anderes Ratsmitglied vertreten lassen. Ebenso wählen die Büros den Präsidenten und Vizepräsidenten für eine Amtsperiode von zwei Jahren.

Die SGK sind repräsentative Abordnungen ihres Rates, d. h., ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Stärke der Fraktionen im Rat.

Anders als in einer parlamentarischen Demokratie stehen sich in den SGK nicht Regierungsmehrheit und Opposition gegenüber, sondern es bilden sich gemäss der Funktionsweise der schweizerischen Konkordanzdemokratie von Thema zu Thema wechselnde Mehrheiten. Die Stellung der SGK gegenüber der Regierung ist stark, weil die Regierung sich keiner Mehrheit sicher sein kann, sondern eine Mehrheit je nach Thema wieder neu suchen muss und dabei gelegentlich auch scheitert. Die SGK können unabhängig von der Regierung handeln, sind im Rat häufig erfolgreich mit Anträgen auf Änderung von Regierungsvorlagen oder mit eigenen, von der Regierung gelegentlich nicht unterstützten Vorlagen.

Die SGK-N hält in den Zwischenräumen zwischen den vier jährlichen ordentlichen Sessionen in der Regel jeweils zwei zweitägige Sitzungen ab, die SGK-S je eine zwei- und eine eintägige Sitzung. Dazu kommen bei Bedarf kürzere Sitzungen während der Sessionen.

Nach GRN und 11 GRS können die SGK Subkommissionen einsetzen und diese mit einem Auftrag betrauen.

Weblinks Die SGK auf der Website der Bundesversammlung

Einzelnachweise

Kategorie:Legislative (Schweiz)