Als Sasse (auch Saße, Sass oder Saß) wurde im Mittelalter im hochdeutschsprachigen Raum ein Besitzer von Grund und Boden bezeichnet.Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, 14. Band, Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig 1889, S. 335 Davon streng zu unterscheiden ist das häufige niederdeutsche Vorkommen von Familien- und Ortsnamen wie Sasse, Saß u. ä., die sich auf die Bewohner des alten Stammesherzogtums Sachsen (heutiges Niedersachsen und verschiedene Nachbarregionen) bezieht.Rita Heuser: Sasse. In: Digitales Familienwörterbuch Deutschlands (online). 15. Februar 2024. Zugriff: 29. Februar 2024.

Begriff Der mittelalterliche Begriff ist mit dem Verb sitzen verknüpft, vergleiche dessen Präteritum (1./3. Person Sg.) saß. Hierzu stellen sich der Sitz einer juristischen Person und der Wohn-Sitz. Der Begriff kommt heute noch z. B. in den Worten Insasse oder ansässig vor. Des Weiteren wird das Lager von Hasen als die Sasse bezeichnet.

Unterscheidungen Man unterschied Sassen je nach Besitzform in: Freisassen: Besitzer eines Freiguts; Landsassen: große Landeigentümer und Hintersassen: Kotsassen (Kötter, Kossäten), Bauern.

Je nach der Gerichtsbarkeit, der sie unterstanden, gehörten sie zu den Schriftsassen: Sie konnten nur vor den damaligen Obergerichten belangt werden. Dem Vorrecht der oberen Gerichtsbarkeit folgten auch andere Vorrechte, sodass sich mit Rang und Würde persönliche Schriftsässigkeiten entwickeltenMeyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage, 18. Band, Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908, S. 42. und den Amtssassen: Sie hatten die Untergerichte im Amtsbezirk als 1. Instanz anzuerkennen.

Siehe auch

Einzelnachweise

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