Fussingen ist der kleinste und höchstgelegene Ortsteil der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Geographie hochkant=2|mini|Ansicht von Fussingen, im Hintergrund der Heidersberg
Fussingen liegt im südlichen Westerwald, etwa 19 Kilometer nördlich von Limburg an der Lahn, 13 Kilometer westlich von Weilburg und 12 Kilometer östlich von Westerburg. Der Ort liegt in Hessen an der Grenze zu Rheinland-Pfalz.
Die angrenzenden Orte sind, von Norden beginnend im Uhrzeigersinn: Waldernbach (Gemeinde Mengerskirchen), Lahr, Hintermeilingen, Ellar, Hausen (Gemeinde Waldbrunn Westerwald), Neunkirchen (Verbandsgemeinde Rennerod). Neunkirchen gehört zum Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, die übrigen Orte zum Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen.
Fussingen liegt am Südhang der Berge Heidersberg (388 m.ü.NN), Stein (390 m.ü.NN) und Hagenberg (370 m.ü.NN). Der Ort liegt oberhalb 330 m.ü.NN. Ergiebige Quellbäche des Kerkerbachs entspringen in der Fussinger Gemarkung. Der nördliche Teil der Gemarkung gehört zum Vorflutbereich des Lasterbach, einem Zulauf des Elbbach. Der höchste Berg der Gemarkung ist der Kohlhau (425 m.ü.NN) zwischen Fussingen und Waldernbach.
Geologie Der Ort liegt im Übergangsbereich zwischen dem Oberwesterwald und dem Limburger Becken im Oberwesterwälder Hügelland. Geologisch besteht der Untergrund aus oberdevonischem Schiefer, der jedoch nicht hervortritt. Diese Schicht besitzt ein Alter von etwa 300 Millionen Jahren. Über dieser Schicht haben sich tertiäre Ablagerungen gebildet, vor allem während der Miozänzeit vor etwa 20 Millionen Jahren. Diese bestehen im Wesentlichen aus Basalten und Tonen, aber auch Braunkohle, Phosphorit, Kupfererzen, Pyrit, Eisenerzen und Manganerzen. Der Oberboden ist stark lößhaltig.
Klima Die Jahresmitteltemperatur liegt bei 7,2 °C. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge beträgt etwa 760 Millimeter und ist damit etwas geringer als im Oberwesterwald, aber deutlich höher als im Limburger Becken.
Geschichte Frühgeschichte Die Gemarkung wurde bereits während einer vorgermanischen Siedlungsperiode besiedelt. Bei Bauarbeiten der Kerkerbachbahn wurde eine Urne aus der Zeit um 1000 v. Chr. gefunden. Diese Urne befindet sich heute im Museum Wiesbaden, eine Kopie ist im Heimatmuseum Ellar vorhanden. Von der Dornburg, dem Heidenhäuschen, aber auch dem Nachbarort Lahr (Westerwald) sind Funde bekannt, die eine keltische Besiedlung während der La-Tène-Zeit belegen. Ein weiterer bedeutender archäologischer Fund in Fussingen ist ein Steinkistengrab aus dem späten 8. Jahrhundert am Lahrer Weg, das sich ebenfalls im Museum Wiesbaden befindet. Die Entstehung des Ortsnamens Fussingen ist umstritten. Nach Heinrich Richter (ehemals Prähistoriker der Justus-Liebig-Universität Gießen) handelt es sich um einen unechten -ingen-Namen, der während der ubieschen Siedlungsperiode bis 39 v. Chr. entstanden ist. Der Name beziehe sich auf die ubiesche Matrone Vesuninahae. Nach dem Historiker Hellmuth Gensicke handelt es sich um einen echten -ingen-Namen. Dieser würde eine Entstehung des Ortes während der Völkerwanderung zwischen 375 und 600 n. Chr. anzeigen. Der Name würde sich auf den Gründer des Ortes, Fuso oder Fusing, beziehen.Walter Rudersdorf: Waldbrunn/Westerwald – Vom Bauerndorf zum Luftkurort, S. 41. Die erste eindeutige urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahr 1270. Im Erbstreit zwischen den Herren von Westerburg und den Herren von Runkel sind Ministeriale aus „Wissungen“ (=Fussingen) genannt worden. Im Dienst der Grafen von Nassau ist ab 1342 ein Heinze von Fussingen belegt.
Verwaltungsgeschichte mini|hochkant|Karte von 1828 des Amt Hadamar im Herzogtum Nassau
Fussingen gehörte zur Zent Lahr des Amtes Ellar. Gegen Ende der Karolingerzeit gehörte das Amt Ellar zum Niederlahngau des Herzogtums Franken. Sitz des Zentgerichts der Herren von Molsberg war Lahr. Das Gericht ging bereits im 13. Jahrhundert an die Grafschaft Diez. Die Grafen von Diez verlegten das Gericht nach Ellar. Dieser Schritt war gegen die Herrschaft Westerburg gerichtet, die als Vögte des Stifts Gemünden auch die Vogteirechte über das Kirchspiel Lahr besaßen. Ab dem Jahr 1315 war die Zente Lahr an die Herrschaft Merenberg verpfändet. Die Einlösung erfolgte vor 1333. Im Jahr 1337 verpfändete die Grafschaft Diez die Gebiete erneut, diesmal an das Haus Nassau-Hadamar. Die Einlösung erfolgte zwischen 1356 und 1362. 1367 trat die Grafschaft Diez das Amt Ellar mit der Zente Lahr als Mitgift an die Grafschaft Katzenelnbogen ab. Nach dem Ende des Erbfolgestreits der Grafschaft Nassau-Hadamar erhielt 1408 das Haus Nassau-Dillenburg ein Drittel des Amts Ellar, der Rest verblieb bei der Grafschaft Katzenelnbogen. Mit dem Tod von Philipp von Katzenelnbogen 1479 starben die Grafen von Katzenelnbogen im Mannesstamm aus. Es entwickelte sich ein lang anhaltender Streit zwischen den Grafen von Nassau-Dillenburg und der Landgrafschaft Hessen. Als nächster Verwandter Philipps ergriff Heinrich III. von Hessen-Marburg Besitz des Katzenelnbogener Erbes. Die hessischen Landgrafen verkauften 1534 die Hälfte ihres Anteils an Kurtrier. Mit dem Vergleich im Katzenelnbogener Erbfolgestreit 1555 kam das Amt Ellar komplett an Nassau-Dillenburg. Bei der Erbteilung des Hauses Nassau-Dillenburg im Jahr 1607 wurde das Amt Ellar der neu gegründeten Grafschaft Nassau-Hadamar unter Graf Johann Ludwig zugewiesen. Im Jahr 1650 wurde die Grafschaft zum Fürstentum erhoben. Nach dem Aussterben des Hauses Nassau-Hadamar 1711 wurde das Fürstentum mehrfach zwischen den übrigen ottonischen Linien des Hauses Nassau geteilt. Fussingen fiel 1717 an das Haus Nassau-Dillenburg, ab 1739 an das Haus Nassau-Diez, 1742/43 an das Haus Nassau-Siegen (katholisch), 1743 wieder an Nassau-Diez als letzte ottonische Linie. Im Jahr 1806 wurde Fussingen in das Großherzogtum Berg eingegliedert. Der Ort gehörte zur Mairie Lahr im Canton Hadamar. Dieser gehörte zum Arrondissement Dillenburg und damit zum Département Sieg. Nach der Niederlage Napoléon Bonapartes in der Völkerschlacht bei Leipzig wurde die oranisch-nassauische Landeshoheit wiederhergestellt. Das Haus Oranien-Nassau tauschte seinen Besitz auf dem Westerwald jedoch schon auf dem Wiener Kongress mit dem Königreich Preußen gegen Luxemburg. Das Königreich Preußen übergab noch am selben Tag das Gebiet an das Herzogtum Nassau. Bei der Neugliederung der Ämter im Herzogtum Nassau 1816 wurde Fussingen dem Amt Hadamar zugeschlagen. Nach der Annexion des Herzogtums Nassau gehörte es ab September 1866 wieder zum Königreich Preußen. Dort gehörte es der Provinz Hessen-Nassau und dem Regierungsbezirk Wiesbaden an. Im Jahr 1866 wurde durch die preußische Kreis- und Provinzialordnung die nassauische Ämterteilung aufgehoben. Fussingen gehörte zum Oberlahnkreis und ab 1886 zum neugegründeten Kreis Limburg. Im Jahr 1945 wurde der Ort der US-amerikanischen Besatzungszone zugeteilt und somit Teil Hessens. Der Ort gehörte zum Regierungsbezirk Wiesbaden. Mit dessen Auflösung 1968 wurde Fussingen Teil des Regierungsbezirkes Darmstadt und 1981 des Regierungsbezirkes Gießen. Am 1. Juli 1974 wurde der Ort Teil des neu geschaffenen Landkreises Limburg-Weilburg.
Hessische Gebietsreform (1970–1977)
Zum 1. April 1972 fusionierten im Zuge der Gebietsreform in Hessen die Orte Lahr, Fussingen und Hausen freiwillig zur neuen Gemeinde Waldbrunn. Der Name war ein Kompromiss der beteiligten Orte. Am 1. Juli 1974 wurde die alte Gemeinde Waldbrunn mit der Gemeinde Ellar kraft Landesgesetz zur neuen Gemeinde Waldbrunn zusammengeschlossen. Für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Waldbrunn wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.
Bereits mit Schreiben vom 28. Februar 1973 sprach sich der hessische Innenminister gegen den Namen Waldbrunn als farblos und ortsfremd aus. Zur Unterscheidung von Waldbrunn (Unterfranken) schlug er den Namen Waldbrunn (Hessen) vor. Die Gemeinde trat für den Namen Waldbrunn (Westerwald) ein. Diesen Namen erhielt sie schließlich am 1. Januar 1977.
Verwaltungsgeschichte im Überblick
Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Fussingen angehört(e):
Im Früh- und Hochmittelalter: Herrschaft Ellar. Die Herrschaft Ellar bestand im Früh- und Hochmittelalter aus den Zenten Lahr, Elsoff (Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz), Niederzeuzheim und Frickhofen (Bleseberg), weshalb die Herrschaft auch als die „Vier Zehnten“ bezeichnet wurde. bis 1367: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Diez (1337–1405 als Pfand zur Grafschaft Hadamar) 1367–1405: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Katzenelnbogen, „Vier Zehnten“ 1405–1479: Heiliges Römisches Reich, „Vier Zehnten“ (1/3 im Besitz von Nassau-Dillenburg und 2/3 im Besitz der Grafschaft Katzenelnbogen) 1479–1534: Heiliges Römisches Reich, „Vier Zehnten“ (2/3 der Landgrafschaft Hessen und 1/3 den Grafen von Nassau-Dillenburg) 1534–1557: Heiliges Römisches Reich, „Vier Zehnten“ (Landgrafschaft Hessen, die Grafen von Nassau-Dillenburg und Kurtrier je 1/3) 1557–1606: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Sayn, „Vier Zenten“ 1606–1650: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Nassau-Hadamar, „Vier Zehnten“ 1650–1711: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Nassau-Hadamar, Amt Mengerskirchen 1717–1743: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Nassau-Dillenburg, Amt Mengerskirchen 1743–1806: Heiliges Römisches Reich, Grafen von Nassau-Diez als Teil des Fürstentums Nassau-Oranien, Amt Mengerskirchen 1806–1813: Großherzogtum Berg, Département Sieg, Arrondissement Dillenburg, Kanton Hadamar 1813–1815: Nassau-Oranien ab 1816: Herzogtum Nassau, Amt Hadamar ab 1849: Herzogtum Nassau, Kreisamt HadamarAbtrennung der Justiz (Justizamt Hadamar) bis 1854. ab 1854: Herzogtum Nassau, Amt Hadamar ab 1867: Norddeutscher BundDer Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs., Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, OberlahnkreisEndgültige Trennung zwischen Justiz (Amtsgericht Hadamar) und Verwaltung. ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Oberlahnkreis ab 1886: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Limburg ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Limburg ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Landkreis Limburg ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Limburg ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Limburg ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Landkreis Limburg ab 1968: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Limburg ab 1974: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Limburg-Weilburg, Gemeinde WaldbrunnAm 1. April 1972 wurde Fussingen als Ortsbezirk der Gemeinde Waldbrunn eingegliedert. ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Limburg-Weilburg, Gemeinde Waldbrunn
Ortsgeschichte