mini|Lage Südostasiens Das Frauenwahlrecht in Südostasien, also in Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Osttimor, Singapur, Thailand, Vietnam und auf den Philippinen, weist keine einheitliche Entwicklung auf. So war zum Beispiel Thailand eines der ersten Länder in Asien, die das allgemeine Wahlrecht einführten. In Brunei dagegen gibt es bis heute weder für Frauen noch für Männer ein Wahlrecht. Auch die Umstände, unter denen das Frauenwahlrecht erlangt wurde, waren unterschiedlich: Wie es in Zeiten des Kampfes gegen Kolonialmächte häufig geschah, wurde in Indonesien und auf den Philippinen die Frauenemanzipation zu einem Teil und Symbol der nationalen Befreiung und des Kampfes für Demokratie. In Thailand dagegen kämpften die Frauen nicht für ihr aktives und passives Wahlrecht, sondern sie erhielten es zusammen mit den Männern am 10. Dezember 1932.

Untersuchung möglicher Einflussfaktoren auf die politische Repräsentation von Frauen Religion Indonesien ist das bevölkerungsreichste Land mit einer islamischen Bevölkerungsmehrheit. Auffällig ist, wie gering der Einfluss dieser Tatsache auf die Geschehnisse um die Einführung des Frauenwahlrechts war. Es gab säkulare und muslimische Frauengruppen. Diese schlossen sich in die Federation of Indonesian Women’s Association zusammen, die 1938 das Frauenwahlrecht als Hauptthema auf die Tagesordnung ihrer Versammlung setzte.

Situation am Ende der Kolonialzeit Wie es in Zeiten des Kampfes gegen Kolonialmächte häufig geschah, wurde in Indonesien und auf den Philippinen die Frauenemanzipation zu einem Teil und Symbol der nationalen Befreiung und des Kampfes für Demokratie.

Männerwahlrecht 1907 erhielten auf den Philippinen im Zuge der Unabhängigkeitskämpfe Männer das Wahlrecht, und dies ermutigte wie in anderen Staaten Frauen, für ihresgleichen ein Wahlrecht zu gleichen Bedingungen wie das der Männer zu fordern.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 352.

Bildung Auf den Philippinen erwies sich weniger der Widerstand der Männer als vielmehr das Desinteresse der Frauen als Hindernis für das Frauenwahlrecht. Seit 1908 war Frauen aber der Zugang zu den Universitäten erlaubt, und die Frauenwahlrechtsbewegung erhielt erst mehr Zuspruch, als mehr und mehr Frauen in qualifizierten Berufen arbeiteten. Wie auch in anderen Staaten war die erste Ärztin des Landes, Maria Paz Mendoza-Guazon eine der Galionsfiguren. Sie rief die Women Citizins League ins Leben. Die Frauen begannen, mit Veranstaltungen und durch Weitergabe von Informationen an die Presse andere Schichten anzusprechen und für das Frauenwahlrecht zu begeistern.

Einzelne Staaten

Brunei Weder für Frauen noch für Männer gibt es ein Wahlrecht.

1983 wurde Brunei unabhängig. Von den 33 derzeitigen Mitgliedern (2017) des Gesetzgebenden Rates wurden 20 vom Sultan ernannt; die anderen 13 sind Mitglieder von Amts wegen, nämlich Sultan, Kronprinz und 11 Minister. Von den 33 Ratsmitgliedern sind drei (9,09 %) Frauen.

Indonesien Bis zur Invasion durch Japan 1942 wurde das Land von einer niederländischen Kolonialregierung geleitet. 1935 wurde eine europäische, keine indonesische Frau zur Abgeordneten des Rates des Volkes ernannt.

Nach Blackburn verschaffte die koloniale Regierung einigen (nämlich den europäischenSusan Blackburn: Women’s Suffrage and democracy in Indonesia. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 79–1059, S. 87.) Frauen 1938 das passive und 1941 das aktive Wahlrecht.Susan Blackburn: Women’s Suffrage and democracy in Indonesia. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 79–1059, S. 97. Abweichend davon entnimmt Adams einer Quelle die Einführung des Frauenwahlrechts nur für holländische Frauen 1941 als Vorschlag der Kolonialregierung, der nach Protesten aus der Bevölkerung fallen gelassen wurde.Cora Vreede-De Stuers: The Indonesian Woman: Struggles and Achievements. The Hague, Holland, Mouton and Co. 1960, S. 96–97. Zitiert nach: Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 411.

Nach einer weiteren Quelle wurde der Plan der Kolonialherren nur auf der lokalen Ebene umgesetzt.Pamela Paxton, Melanie M. Hughes: Women, Politics and Power. A Global Perspective. Pine Forge Press Los Angeles, London 2007, S. 52. Wie in den Niederlanden, so ging auch hier das passive dem aktiven Wahlrecht voraus.Susan Blackburn: Women’s Suffrage and democracy in Indonesia. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 79–1059, S. 80. Vier Frauen wurden gemäß dieser Quelle im Jahr 1938 und danach in Stadträte gewählt, als dies möglich geworden war.Susan Blackburn: Women’s Suffrage and democracy in Indonesia. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 79–1059, S. 88.

Nach der Niederlage gegen Japan erklärte der nationalistische Führer Sukarno am 17. August 1945 die Unabhängigkeit. In einer Verfassung aus demselben Jahr wurde das Wahlrecht Frauen und Männern verliehen, doch geschah dies in einer politisch unübersichtlichen Situation mit unklaren Machtverhältnissen.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 411.June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 140.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 181. Die Holländer leisteten Widerstand und es folgte ein bewaffneter Konflikt, in dem Frauen die Guerillas unterstützten sowie die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischer Hilfe und Nahrungsmitteln organisierten. Trotz der formalen Unabhängigkeit war Indonesien nicht in der Lage, eine unabhängige Regierung auf die Beine zu stellen, bis die Niederländer 1948 abgezogen waren.

1955 wurden erstmals Wahlen abgehalten. Im neuen Parlament nach 1955 saßen mit 18 von 257 Parlamentsabgeordneten nur wenige Frauen.Susan Blackburn: Women’s Suffrage and democracy in Indonesia. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 79–1059, S. 92.June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 140. Nach einer anderen Quelle gab es erstmals im Juli 1971 weibliche Abgeordnete, nämlich 33 Frauen: Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 183. In der Regierung war kein weibliches Mitglied. In der Folgezeit war der Fortschritt gering.

Obwohl zwischen 1955 und 1999 Wahlen abgehalten wurden, war dies kein Zeichen für die Ausübung von Bürgerrechten, da die Regierungen diktatorisch waren. 1999 wurden freie und gerechte Wahlen wieder möglich gemacht. Wie schon 1955 gab es auch 1999 relativ wenige Kandidatinnen, und der Frauenanteil im Parlament von nur acht Prozent stellte einen dramatischen Rückgang im Vergleich zur vorausgehenden Wahlperiode dar.Susan Blackburn: Women’s Suffrage and democracy in Indonesia. In: Louise Edwards, Mina Roces (Hrsg.): Women’s Suffrage in Asia. RoutledgeCurzon New York, 2004, S. 79–1059, S. 94.

Kambodscha Am 25. September 1955 wurden das aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 58.

Seit März 1958 saß erstmals eine Frau im nationalen Parlament.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 59. Keine Frau wurde ins Unterhaus gewählt, bevor das 1976 das Einkammersystem eingeführt wurde.

Laos 1953 wurde das Land unabhängig, 1958 wurde das aktive und passive allgemeine Frauenwahlrecht eingeführt.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 222.

Khampheng Boupha wurde am 4. Mai 1958 als erste Frau ins nationale Parlament gewählt.

Malaysia Unter der Kolonialverwaltung wurde das Frauenwahlrecht 1955 eingeführt.Dieter Nohlen, Florian Grotz, Christof Hartmann (Hrsg.): South East Asia, East Asia and the South Pacific. (= Elections in Asia and the Pacific. A Data Handbook. Band 2). Oxford University Press, New York 2002, ISBN 978-0-19-924959-6, S. 146 Als das Land 1957 von Großbritannien unabhängig geworden war, wurden das aktive und passive Frauenwahlrecht am 31. August 1957 in die Verfassung aufgenommen.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 245.

Halimaton Abdul Majid wurde 1955 als erste Frau in das koloniale gesetzgebende Gremium gewählt; 1960 zogen zwei Frauen als erste weibliche Abgeordnete ins nationale Parlament ein.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 246. In den 1950er Jahren waren gar keine Frauen in den gesetzgebenden Gremien; aber selbst 1995 war ihre Zahl nur auf acht Prozent der Abgeordneten gestiegen.June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 179.

Myanmar 1923 war Burma noch eine Provinz Indiens und unter britischer Herrschaft. Männer und Frauen, die Steuern zahlten, erhielten das Wahlrecht.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 268. Frauen und Männer unterlagen damit zwar formal denselben Einschränkungen;Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 352. da jedoch nur Männer dazu verpflichtet waren, eine Kopfsteuer zu zahlen, gab es viel mehr Steuerzahler als Steuerzahlerinnen, sodass Frauen in der Praxis immer noch am Wählen gehindert waren. Zu dieser Zeit kamen auf zwei Millionen Wähler nur 125 000 Wählerinnen.June Hannam, Mitzi Auchterlonie, Katherine Holden: International Encyclopedia of Women’s Suffrage. ABC-Clio, Santa Barbara, Denver, Oxford 2000, ISBN 1-57607-064-6, S. 197. Jedoch wurde die Einschränkung 1929 aufgehoben. Trotzdem saßen nur sehr wenige Frauen in den kommunalen Gremien und der gesetzgebenden Versammlung.

Als 1935 der Government of Burma Act in Kraft trat, endete Burmas Zeit als Provinz Indiens. Obwohl es noch unter britischer Herrschaft stand, hatte es nun sein eigenes gesetzgebendes Gremium. Für dieses Repräsentantenhaus hatten Frauen gemäß der neuen Verfassung von 1937 nun das Wahlrecht, wenn sie einen Lese- und Schreibtest bestanden hatten. Auf diese Weise stieg die Zahl der Wählerinnen auf 750 000. Diese Verfassung wurde aufgehoben, als die Japaner 1942 das Land besetzten, aber nach der erneuten Besetzung durch die Briten und die Entlassung in die Unabhängigkeit 1948 erhielten Frauen das allgemeine Wahlrecht.Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, Seite 351–352.

Als Frauen 1923 das aktive Wahlrecht erhielten, wurde ihnen das passive nicht zugestanden. 1927 gab es eine Vorlage in der gesetzgebenden Versammlung, die dies ändern sollte; doch die Briten lehnten sie ab. Dies führte zu Unmut bei den Frauen und einer Demonstration in Ragoon. 1929 wurde die Beschränkung jedoch aufgehoben und somit das passive Frauenwahlrecht auf derselben Basis wie das passive Männerwahlrecht erreicht.