mini|St. Johanniskirche Schleusingen Die Johanniterkommende Schleusingen war eine Niederlassung des Johanniterordens in Schleusingen (Landkreis Hildburghausen, Thüringen). Sie wurde 1291 gegründet und 1815/16 aufgelöst bzw. eingezogen.

Lage Die Kommendegebäude mit den Ökonomiegebäuden lagen bei der St. Johannis-Kirche in der Altstadt von Schleusingen. Die letzten beiden Kommendatoren Nicolaus Bruno von Griset Freiherr von Forell und Philipp Hartmann Reichsfreiherr von Andlau zu Bieseck wohnten auf dem Hofgut Lange Bahn südlich von Heinrichs bei Suhl. Von diesem einstigen Berghof sind nur noch Ruinen erhalten.

Geschichte Am 6. März 1291 schenkte Graf Berthold VII. von Henneberg unter Mitwirkung oder Betreiben seines Bruders Berthold VI. des Älteren, der zu dieser Zeit Prior des Johanniterordens in der Ordensprovinz Alemannia war, das Patronatsrecht und die zugehörigen Einkünfte der Stadtkirche von Schleusingen, der sogenannten Johanneskirche, dem Johanniterorden. Damit verbunden waren auch Einkünfte in den Dörfern Rappelsdorf, Ratscher, Silbach und Eichenberg. Die Schenkung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass der Gottesdienst in der Stadtkirche von zwei Ordensgeistlichen versehen werden sollte. Um 1308/09 wurde die Pfarre in Schleusingen mit ihren Einkünften in den Orden inkorporiert. Zu diesem Zeitpunkt ging wohl auch die Gerichtsbarkeit innerhalb des Kommendekomplexes an den Orden über. Dies betraf aber nicht die Gerichtsbarkeit außerhalb auf den Ordenshöfen. Die Schenkung des Grafen Berthold wurde am 18. Dezember 1320 von Papst Johannes XXII. bestätigt.

Die Kommende zählte aber nicht zur Ordensballei Thüringen, wie man aufgrund ihrer Lage annehmen könnte, sondern zur Ballei Franken; die Kirche in Schleusingen unterstand dem Bistum Würzburg. Die Ballei Franken wurde noch bis in die 1320er Jahre zur mittleren (Groß-)Ballei (Alamania media) der Ordensprovinz Alamania gerechnet. Nach den „Soll-Zahlen zum Personalbestand der deutschen Johanniter vom Jahre 1367“ gehörte sie nun zu den Oberen Landen; die mittlere (Groß-)Ballei war aufgelöst worden und der Oberen Ballei zugeschlagen worden. Für Schleusingen betrugen die Sollzahlen fünf Priesterbrüder und einen Laienbruder. Inwieweit diese Sollzahlen tatsächlich eingehalten wurden, ist nicht bekannt. Bei der Visitation von 1495 hatte das Ordenshaus tatsächlich noch fünf Priesterbrüder.

1299 kaufte der Kommendator von Schleusingen Konrad von Arnstein eine Wiese in Belrieth um 16 Pfund Haller von Konrad von Belrieth.

14. Jahrhundert 1315 hatte Graf Berthold VII. Schloss und Herrschaft Kühndorf an den Johanniterorden verkauft. Der Johanniterorden richtete auf der Burg Kühndorf die Kommende Kühndorf ein. Nach den Soll-Zahlen zum Personalstand der deutschen Johanniter vom Jahre 1367 sollte Schleusingen in Zukunft ein Membrum (Glied) von Kühndorf werden. Otto von Hessberg war 1385 tatsächlich Kommendator von Kühndorf und Schleusingen. Ab 1401 hatte Schleusingen wieder eigene Kommendatoren. 1425 wird ausdrücklich Bruder Johann Kremer, Kommendator in Schleusingen und zugleich Statthalter des Hauses in Kühndorf genannt. Schleusingen war also nur kurze Zeit Membrum von Kühndorf. Zumindest ab 1425 war Kühndorf Membrum von Schleusingen. Von 1429/1430 bis 1436 wurde die Kommende Kühndorf verkauft und der auf der Burg Kühndorf angesiedelte Konvent wurde 1436 nach Schleusingen verlegt.

1317 kam es zu Streitigkeiten zwischen dem Stifter Graf Berthold VII. und den Johannitern in Schleusingen. Der Graf hatte begonnen, eine neue Kirche für ein Chorherrenstift in Schleusingen zu bauen. Dagegen wehrten sich die Johanniter, die wohl eine Schmälerung ihrer Einkünfte befürchteten. In diese Sache schaltete sich sogar Papst Johannes XXII. ein, der dem Grafen über den Dekan der Kirche in Aschaffenburg gar die Exkommunikation oder Kirchenbann androhen ließ, sollte er mit dem Bau weiter machen ohne päpstliche Vollmacht. Graf Berthold stellte daraufhin den Bau ein und ließ das Chorherrenstift in Schmalkalden erbauen.

1318 beurkundete Berthold von Henneberg, Prior des Johanniterordens in Böhmen, Polen, Mähren und Österreich, dass sein Bruder Graf Berthold den Johannitern zu Schleusingen mehrere Geldzinse geschenkt habe.

1326 und 1331 nahm Kommendator Berthold von Henneberg, wohl schon der Jüngere (bzw. Berthold XI., Sohn des Berthold VII.) ein Kredit in Höhe von 36 Pfund Heller auf und muss dafür einen Zins in Höhe von 2 Pfund Heller zu Wenigen Eichenberg, fünf Pfund Heller Einkünfte in Fischbach und 30 Schillinge zu Gerhardtsgereuth bezahlen.

1338 entschied Graf Berthold VII. den Streit zwischen dem Johanniterorden, vertreten durch den Prior Berthold von Henneberg, seinem Sohn und den Grafen von Käfernburg um die Pfarrei Kirchheim zugunsten des Johanniterordens.

1377 schenkte Landgraf Johann I. von Leuchtenberg (1334–1407) in seinem Amt als Vormund der Hennebergischrn Grafen dem Kommendator Heinrich von Breßla der Kommende Schleusingen die Wüstung Wenigeneigenberg (heute Neuhof, Ortsteil der Gem. Kloster Veßra) als Seelgerät.

1381 erhielt die Kommende Schleusingen vom Grafen Heinrich XI. ein Gut in Hintenau mit der Notbete und der Herberge. Graf Heinrich XI. von Henneberg und seine Frau Mechthild machten am 6. September 1385 eine weitere Schenkung an die Kommende, den nidern See bei Fischbach, zu Händen von Otto von Hessberg (Hessebürg), Kommendator von Kühndorf und Schleusingen.

15. Jahrhundert 1401 entschied Friedrich I. von Henneberg einen Streit zwischen Kommendator Eberhard von Aura zu Schleusingen und Hans von Schweinfurth um Gülten in Werbergehausen.

1411 verlieh Johann von Tüngen, Kommendator in Schleusingen dem Otten Vogt zu Salzburg eine Mühle bei dem Hof zu Mühlbach.

1415 erhielt die Kommende von Karl von der Kehr, Burgmann zu Schleusingen ein Gut in Sachsendorf für ihren Kampf gegen die Ungläubigen.

1439 verlieh Johann Kremer, Kommendator in Schleusingen verschiedene Zinsen und Gülten in Birkenfeld und Maßenhausen an Hans Schwaben in Hildburghausen.

1444 war Graf Wilhelm II. von Henneberg durch einen Unfall jung gestorben; er hinterließ drei unmündige Söhne. In seinem Testament hatte er außerdem seinen besten Hengst der Kommende Schleusingen vermacht. Anscheinend wurde dieser Teil des Testaments nicht sofort vollstreckt, denn 1452 übergaben seine drei Söhne Wilhelm III., Johann III. und Berthold XIV. stattdessen einen jährlichen Zins in Höhe von drei Gulden aus Rappelsdorf dem Kommendator Johann Streuben als Ersatz.

Graf Wilhelm II. von Henneberg starb 1480 und vermachte der Kommende Schleusingen 50 Gulden für die Anschaffung von Büchern. Das Vermächtnis wurde vom damaligen Verwalter (oder Statthalter) Johann Kunkel beurkundet.

1463 vermachte der Nürnberger Bürger Burkhard Semler (vermutlich aus Schleusingen stammend) der Kommende Schleusingen 1000 Rheinische Gulden, für die Kommendator und Konvent in Schleusingen eine ewige Messe in der Kapelle zu den Vierzehn Nothelfern auf dem Markt abzuhalten hatten. 1464 vermachte die Schleusinger Bürgerin und Witwe Elisabeth Pfeilstickerinn ihr gesamtes Vermögen (in nicht genannter Höhe) der Kommende in Schleusingen. Auch die Witwe Katharina Volkmarin vererbte ihr Vermögen in ebenfalls nicht genannter Höhe der Kommende, um des Seelenheil ihres verstorbenen Ehemannes und ihrer Angehörigen willen.

1488 setzte Johann Wilhelm von Bodman Kommendator in Schleusingen und Kleinerdlingen Johann Rupprecht als Verwalter der Ordenshäuser Schleusingen, Kühndorf und Kirchheim ein.

Um/nach 1500 war es zwischen dem Johanniterkonvent und den Bürgern der Gemeinde Kirchheim, in der die Johanniter das Patronat über die Pfarrkirche hatten, zu Misshelligkeiten über die kirchliche Versorgung der Gemeinde gekommen, die 1509 in einem detaillierten Vertrag zwischen Gemeinde und Johannitern ausgeräumt wurden.

16. Jahrhundert In der Grafschaft Henneberg wurde die Reformation erst 1544 durch Graf Georg Ernst von Henneberg eingeführt. Sein Vater Wilhelm VI., der seinen Sohn schon 1543 zum Mitregenten bestimmt hatte, blieb bis zu seinem Tod 1559 beim katholischen Glauben. Noch unter dem Grafen Wilhelm wurde 1543 ein Vergleich mit dem Johanniterorden geschlossen, dass die Besoldung der evangelischen Geistlichen an der Stadtkirche in Schleusingen aus den Einkünften der Kommende zu erfolgen habe. Dem Landesherrn standen die Steuern zu, die von der Kommende entrichtet werden mussten. Dafür blieb der Johanniterorden im Besitz der Kommende und ihres Einkommens (nach Abzug der Ausgaben für die Besoldung der Geistlichen). Dem deutschen Großprior der Johanniter sollten 50 Gulden Responsgelder zu kommen. Wilhelm VI. wurde in der Aegidienkapelle an der Stadtkirche begraben. mini|Ehemalige „Teutsche Schule“ (des Hennebergischen Gymnasium), hennebergisch-fränkisches Fachwerkhaus, erbaut 1681 Eine Säkularisierung der Kommende, wie von verschiedenen Autoren behauptet, fand also nicht statt. Neben der Besoldung der Geistlichen an der Stadtkirche musste die Kommende später auch einen Anteil zur Unterhaltung des vom Grafen Georg Ernst 1577 neu gegründeten Gymnasiums (Hennebergisches Gymnasium „Georg Ernst“) aufbringen. Die Johanniter mussten auch eine weitgehende Einflussnahme auf die inneren Belange ihrer Kommende durch den Landesherrn hinnehmen. So bat beispielsweise der Großprior Georg Bombast von Hohenheim den Grafen Georg Ernst, 1559 den neuen Kommendator Gilbrecht von Carben in seine Kommende Schleusingen einzuweisen. Die Kommende Schleusingen gehörte zum Amt Schleusingen, konnte jedoch ihre Exemption bewahren. mini|Grabmal des Georg Ernst von Henneberg-Schleusingen und seine beiden Frauen Elisabeth von Braunschweig-Calenberg und Elisabeth von Württemberg in der Aegidienkapelle der St. Johanniskirche in Schleusingen Mit Graf Georg Ernst starben 1583 die Grafen von Henneberg-Schleusingen aus. Auch Georg Ernst wurde in der Aegidienkapelle begraben. Nach dem Kahlaer Erbvertrag von 1554 kam die Grafschaft Henneberg unter die gemeinsame Verwaltung aller sächsischen Herzogtümer und des Kurfürstentum Sachsen.

17. Jahrhundert Der Dreißigjährige Krieg verwüstete auch die Besitzungen der Kommende. 1632 soll die Liebenfrauenkirche (und der dortige Ordenshof?) auf dem Einfürst südöstlich von Schleusingen sowie der Berghof Langebahn (südlich von Suhl) zerstört worden sein. Das Kurfürstentum Sachsen war damals mit Schweden verbündet. Allerdings nahmen die jeweiligen Kriegsparteien keine Rücksicht darauf, ob es sich um das Territorium des Gegners oder eines Verbündeten handelte. Der damalige Kommendator Albrecht von Müggenthal/Mückenthal zu Hexenagger bat daher den schwedischen König Gustav Adolf um einen Schutzbrief für die Kommendebesitzungen, den er auch erhielt. Nach Erhalt dieses Schutzbriefes wandte sich der Kommendator auch an den sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. mit der Bitte um einen Schutzbrief. Ob er diesen Schutzbrief erhielt, ist jedoch nicht überliefert.

Zu Ende des Jahres 1632 oder Anfang 1633 wurde die Kommende Schleusingen (und andere katholische Institutionen) dem kurfürstlich-sächsischen Domänenbesitz einverleibt, um die durch den Krieg entstandenen Kosten und Schäden zu decken. Bereits nach dem Prager Frieden von 1635 zwischen Johann Georg I. und Kaiser Ferdinand II. wurde die Kommende Schleusingen wieder restituiert. Der Orden setzte Jakob Christoph von Andlau als Kommendator ein. Allerdings wurde nun der Kommendebesitz überwiegend verpachtet oder von Verwaltern bewirtschaftet.