Der Persönliche Feiertag, rechtssprachlich einseitiger Urlaubsantritt, ist ein spezieller Urlaubstag in Österreich.
Er wurde 2019 nach einer Karfreitagsurteil genannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingeführt und kann einseitig vom Arbeitnehmer wahrgenommen werden.
Hintergrund In Österreich galt der Karfreitag nur für Angehörige der Evangelischen Kirchen (A.B. und H.B., Lutheraner und Reformierte), der Altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche als ein gesetzlicher Feiertag, weil er der bedeutendste kirchliche Festtag dieser Konfessionen ist. Diese religiösen Minderheiten im sonst überwiegend katholischen Österreich hatten damit einen Feiertag mehr als die 13 allgemein geltenden kirchlichen Termine. Jene beruhen – was die Republik Österreich betrifft – primär auf dem Konkordat mit dem Heiligen Stuhl von 1934. StF: BGBl. II Nr. 2/1934 (i.d.g.F. online, ris.bka). Weitere Feiertage, darunter auch der besagte Karfreitag, sind hingegen in den Kollektivverträgen festgelegt, die zwischen den Sozialpartnern (hauptsächlich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen) vereinbart werden.
Im Jänner 2019 entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass diese Regelung gegen den Grundsatz des Diskriminierungsverbotes aufgrund der Religion verstoße und damit unzulässig sei.EuGH: Recht auf Karfreitag-Feiertag steht allen Arbeitnehmern zu. In: Der Standard. online, 22. Jänner 2019 (abgerufen am selben Tage).
Das Karfreitagsurteil des EuGH Mit Unterstützung der Arbeiterkammer hatte ein konfessionsloser Arbeitnehmer geklagt, der am Karfreitag arbeiten musste, im Gegensatz zu den durch die Karfreitagsregelung begünstigten Kollegen aber keinen Feiertagszuschlag erhalten hatte. Das Oberlandesgericht Wien hatte dem Mann zuvor einen entsprechenden Anspruch zugestanden, wogegen der Arbeitgeber vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Berufung eingelegt hatte. Dieser hatte die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegtEuGH-Anwalt: Kein Feiertagsentgelt für alle bei Arbeit am Karfreitag In: Der Standard. online, 25. Juli 2018 (abgerufen am 22. Jänner 2019). (Vorabentscheidungsersuchen März 2017).Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zum Karfreitag. Pressemitteilung OGH (9 ObA 75/16v), ogh.gv.at, 24. März 2017.
Der EuGH hat am 22. Jänner 2019 mit dem Urteil C-193/17 C-193/17 (curia online). entschieden, dass die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für diejenigen Arbeitnehmer, die bestimmten Kirchen angehören, eine laut Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (2000/78/EG) unionsrechtlich verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion für diejenigen darstellt, die einer anderen Glaubensgemeinschaft angehören oder konfessionslos sind (§ 69 C-193/17).
Der EuGH konnte nicht erkennen, dass eine notwendige Maßnahme zur Wahrung der Rechte und Freiheiten anderer (im Sinne des Art. 2 Abs. 5 2000/78) noch eine spezifische Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen wegen der Religion (im Sinne des Art. 7 Abs. 1 2000/78) darstellen würde (§ 69 C-193/17). Das Gericht hat dabei herausgestellt, dass nach der seinerzeit geltenden Regelung im Arbeitsruhegesetz ein Arbeitnehmer keine bestimmte religiöse Pflicht an diesem Tag erfüllen muss, sondern dass es bereits ausreichend ist, wenn er Mitglied einer der privilegierten Kirchen ist (§ 46 C-193/17). Evangelische, Methodisten wie auch Altkatholiken sind in Österreich auch Gruppen ohne sonderliche Minderheitenauffälligkeiten. Dass es sich um keinen ausdrücklichen Minderheitenschutz handelt, sei daran festzumachen, dass der Feiertag nicht gesetzlich geregelt war, sondern kollektivvertraglich, also (§ 60 C-193/17).
Rechtliche Regelungen zum persönlichen Feiertag Die Neuregelung wurde als § 7a Arbeitsruhegesetz (ARG) Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)Sowie entsprechend § 69 Abs. 1a und 1b Landarbeitsgesetz und § 50 Abs. 1a und 1b Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz. mit dem eingeführt.
Der Arbeitnehmer kann einen Tag des zustehenden Urlaubs (5 Wochen, bei lange dauernden Dienstverhältnissen 6 Wochen) einmal pro Urlaubsjahr dadurch unabhängig bestimmen, indem er ihn als persönlichen Feiertag deklariert.„Persönlicher Feiertag“ bzw. einseitige Urlaubsbekanntgabe. Portal der Arbeiterkammern (arbeiterkammer.at) → Arbeit und Recht → Arbeitszeit und Ruhepausen, abgerufen am 15. April 2019. Falls der Arbeitgeber die Arbeitsleistung an dem bekannt gegebenen Tag aus betrieblichen Gründen für erforderlich hält, kann er den Arbeitnehmer dann allenfalls nur „ersuchen“ (Wortlaut § 7a Abs. 2 ARG), an diesem Tag trotzdem zur Arbeit zu kommen, hat aber keine Möglichkeit, den Urlaubsantritt des Mitarbeiters abzulehnen oder zu verhindern.Inhalt der gesetzlichen Neuregelung zum Karfreitag – Informationen zum persönlichen Feiertag. Portal der Wirtschaftskammern (wko.at) → Arbeitsrecht und Sozialrecht → Urlaub, Krankenstand und Arbeitsverhinderung, Stand 5. März 2019. Folgt der Arbeitnehmer dem Ersuchen, hat er Anspruch auf das Entgelt für die gearbeiteten Stunden und zusätzlich das Urlaubsentgelt. Es wird dann auch kein Urlaubstag aus dem bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen, das Recht eines persönlichen Feiertags ist für dieses konkrete Urlaubsjahr dann aber verbraucht (, § 7a Abs. 2 ARG).
Der Anspruch steht grundsätzlich jedem Arbeitnehmer zuFragen zum Karfreitag: "Persönlicher Feiertag" erregt Gemüter. In: Kurier. online, 27. Februar 2019, Abschnitt Zu dem Themenkomplex die wichtigsten Fragen: Kann sich jeder einen bestimmten Tag frei nehmen, oder nur Evangelische? , für den das ARG gilt, also (vgl. §1, Abs. 2) u. a. nicht öffentlich Bediensteten. Die Bekanntgabe muss schriftlich drei Monate im Voraus mit Originalunterschrift erfolgen.Für den Karfreitag 2019, kurz nach der Einführung, galt eine Übergangslösung von mindestens zwei Wochen – diese gilt allgemein bis 22. Juni 2019. Dabei ist keinerlei Angabe von Gründen notwendig, es müssen nicht einmal speziell religiöse Gründe vorliegen.
Durch das Karfreitagsurteil wurden – neben den im BGBl. I Nr. 22/2019 explizit novellierten Gesetzen (insbesondere Arbeitsruhegesetz, Landarbeitsgesetz und Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz) – auch alle entsprechenden Regelungen der General- und Branchenkollektivverträge unwirksam und werden von der Neuregelung ohne Nachwirkung abgelöst.
Diskussion und Rezeption
Es stand zur Diskussion, den Karfreitag zu einem Feiertag für alle zu machen, eventuell unter Abtausch des Pfingstmontags, eines Feiertags, der nicht durch das Konkordat geregelt ist.Evangelischer Bischof Bünker kämpft für Karfreitag. ORF.at, 30. Dezember 2018 (abgerufen am 15. Juni 2022). Kurzfristig beschloss der Nationalrat am 27. Februar 2019 aber, den Feiertag gänzlich abzuschaffen.Karfreitag-Feiertag nur noch im Urlaub. In: Salzburger Nachrichten. online (sn.at), 27. Februar 2019. Eine vorbildhafte ähnliche Regelung der Einseitigkeit gilt bisher auch schon für Urlaub, der für die Pflege eines erkrankten, im gemeinsamen Haushalt lebenden bis 12 Jahre alten Kindes angetreten wird, weil der Anspruch auf Pflegefreistellung bereits verbraucht ist.Vergl. op. cit. Fragen zum Karfreitag. Kurier, 27. Februar 2019, Abschnitt Konnte man bisher nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auf Urlaub gehen?
Kritik kam gleich bei Beschlussfassung von Arbeitsrechtsexperten, da dies ihrer Meinung einen Eingriff in den Generalkollektivvertrag darstellen würde.Beschluss im Parlament trotz heftiger Kritik. ORF.at, 27. Februar 2019 (abgerufen am 27. Februar 2019). Die Angelegenheit stellt auch insofern einen Präzedenzfall dar, weil die Tarifautonomie der Sozialpartner verfassungsrechtlich geschützt ist, und bisher noch keine österreichische Regierung bei dieser interveniert hatte.Vergl. op. cit. Fragen zum Karfreitag. Kurier, 27. Februar 2019, Abschnitt Darf die Regierung in den General-KV eingreifen? Dazu gibt es zwei Lehrmeinungen, zum einen, die europarechtliche Entscheidung würde den Eingriff rechtfertigen, zum anderen, die Regierung hätte es den Sozialpartnern überlassen müssen, das EU-Recht umzusetzen.
Nach Einführung hielt sich das Interesse an der Wahrnehmung des Rechts auf den freien Karfreitag in Grenzen.Persönlicher Feiertag. Auf feiertage-oesterreich.at (zitiert einen Artikel in Der Standard.)
Weitergehende Folgen des Karfreitagsurteils Aus dem EuGH-Entscheid folgt auch, dass Kollektivverträge in Zukunft keinerlei konfessionsgebundenen Sonderbestimmungen mehr über den Karfreitag festlegen dürfen. Betroffen von dieser Regelung könnte auch der für die Israelitische Religionsgemeinschaft – ebenfalls kollektivvertraglich – geltende jüdische Feiertag Jom Kippur (beweglich, 2019: 9. Oktober) sein.
Beim Verfahren vor dem EuGH war neben Kläger und beklagter Firma auch die Europäische Kommission, die österreichische, die italienische und auch die polnische Regierung beteiligt. Die polnische Regierung vertrat dabei die Meinung, Der EuGH hingegen entschied, der Fall betreffe die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie ebenso wie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nämlich Art. 21 Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
Es wird angenommen, dass das EuGH-Urteil europaweite Konsequenzen hat und Feiertage nur für bestimmte religiöse Gruppen nicht mehr als gemeinschaftlich gesetzeskonform gelten."Jeder Arbeitnehmer kann den Karfreitag künftig als gesetzlichen Feiertag geltend machen". In: Oberösterreichische Nachrichten. online (nachrichten.at), 22. Jänner 2019 – Interview Ernst Stummer (Rechtsberater in der Arbeiterkammer Oberösterreich). Inwieweit das österreichische Modell des persönlichen Feiertags als Umsetzung einer dezidierten Gleichbehandlung – durch das Recht der freien Wahl des Einzelnen anstelle einer staatlichen Festlegung – Vorbildwirkung hat, ist noch unklar.
Einzelnachweise
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