Die Landeshaushaltsordnung von Berlin enthält Regelungen zur Aufstellung des Haushalts, zur Besetzung von Stellen mit Beamten oder Angestellten und zu den Rechten des Rechnungshofes. Die Ordnung trifft Aussagen, wann das Abgeordnetenhaus oder die Bezirksverordnetenversammlung über Vorgänge zu unterrichten sind. In bestimmten Fällen sind Haushaltssperren möglich.

Inhalt Teil 1: Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan Teil 2: Aufstellung des Haushaltsplans Teil 3: Ausführung des Haushaltsplans Teil 4: Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung Teil 5: Rechnungsprüfung Teil 6: Landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts Teil 7: Sondervermögen Teil 8: Entlastung Teil 9: Übergangs- und Schlussbestimmungen

Grundsätze Der Landeshaushaltsordnung liegen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und -wahrheit, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu Grunde.

Zuständige Behörde Zuständige Behörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen.Volltext – PDF-Datei, abgerufen am 14. April 2019

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Kategorie:Gesetz (Berlin)