Das Gesetz über die Förderung des Sports im Lande Berlin (kurz: Sportförderungsgesetz) bestimmt die Mittel, mit denen der Sport, Sportangebote, Vereine und Veranstaltungen in Berlin unterstützt werden können. Darüber hinaus enthält es Regeln zur Mitwirkung des Landessportbundes Berlin.
Inhalt Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 2: Sportanlagen Abschnitt 3: Finanzielle Förderungsmaßnahmen und sonstige Förderung Abschnitt 4: Zusammenarbeit zwischen den Organisationen des Sports und der öffentlichen Verwaltung Abschnitt 5: Übergangs- und Schlussvorschriften
Zuständige Behörde Zuständig ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Siehe auch Sportfördergesetz Olympiastadion Berlin
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