Die Deutschen Albumcharts (zurzeit Album Top 100) sind wöchentliche Musikcharts für Deutschland, die aktuell von GfK Entertainment ermittelt werden. Neben den durch dieses Marktforschungsunternehmen ermittelten Top-100-Charts für Alben werden auch nach Musikstilen und Vertriebsform aufgeschlüsselte sogenannte Repertoire-Charts angeboten. Die Erhebung erfolgt im Auftrag des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) (bis 2007: Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft) und wird vom Unternehmen GfK Entertainment durchgeführt. Die GfK Entertainment trägt auch die Veröffentlichungsrechte und vermarktet diese.

Geschichte und Entwicklungen Albumcharts gibt es in Deutschland seit dem 15. Juli 1962. Der erste Nummer-eins-Erfolg in der Musikmarkt-Hitparade war ab Juli 1962 das Soundtrackalbum My Fair Lady – Deutsche Originalaufnahme mit den Protagonisten Karin Hübner oder auch Paul Hubschmid. Publiziert wurden die Albumcharts zunächst wie die Singlecharts in der Zeitschrift Musikmarkt. Die Hitliste wurde konsequent jeden Monat immer am 15. veröffentlicht. musikmarkt.de, abgerufen am 11. April 2019. Am 15. Dezember 1976 fand eine Änderung hinsichtlich des Zeitraumes der Chartveröffentlichungen statt. Die Albumcharts wurden fortan zweimal monatlich am 1. und am 15 publiziert. Die Ermittlung der deutschen Musikcharts wurde ab September 1977 auf die Firma Media Control übertragen. Ab dem 4. September 1978 stellte Media Control auf eine wöchentliche Erscheinungsweise ihrer Album Top 50 um (immer montags). Bis zum 5. Januar 1980 verfügten die Albumcharts über 50 Platzierungen. Ab dem 6. Januar 1980 verfügten die Albumcharts über mindestens 65 Plätze, die Anzahl der Plätze schwankte in den Folgejahren zwischen 65 und 100. Erst seit dem 3. August 1992 wurde auf den stetigen und heute noch gültigen Umfang von 100 Plätzen erweitert.

Zwischen 1984 und 2007 gab es Jahrgänge, in denen zwischen den Jahren keine Chartausgaben veröffentlicht wurden.

Seit Januar 2001 werden Verkäufe von Online-Anbietern und seit Juli 2002 auch Musikvideos in die Berechnung der Album Top 100 miteinberechnet. 2003 stieg die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) mit in die Chartermittlung ein, es entstand media control GfK International (2013 übernahm die GfK vollständig die Charterstellung).

Bis September 2005 wurde jeweils die Verkaufswoche von Montag bis Sonntag ausgewertet. Dann wurde der Termin für Neuveröffentlichungen auf den Freitag vorgezogen, um Neuerscheinungen zu Beginn des umsatzstarken Wochenendes auf dem Markt zu haben. Entsprechend wurde der Auswertungszeitraum der Charts auf Freitag bis Donnerstag verschoben. Das offizielle Datum der Charts ist seitdem nicht mehr Montag, sondern Freitag.

Seit dem 13. Juli 2007 wurden die Auswertungen auf sogenannte „Wertecharts“ umgestellt. Für die Chartplatzierung ist nicht mehr wie bisher die Anzahl verkaufter Tonträger beziehungsweise Downloads ausschlaggebend, sondern der von einem Produkt erzielte Umsatz. An der Chartspitze steht also nicht notwendigerweise das am häufigsten verkaufte Album, sondern dasjenige, für das am meisten Geld ausgegeben wurde. Damit verringert sich die Abhängigkeit von Sonderangeboten und Aktionen der großen Handelsketten und Online-Anbietern. Die Abkehr von den Verkaufszahlen zur Festlegung der Hitparadennotierung ist weltweit einzigartig. Dazu wurde für die Singlecharts die Voraussetzung gestrichen, dass Singles für eine Aufnahme in die Charts auch als physisches Produkte veröffentlicht werden mussten, es werden also auch sogenannte „Digital-Only-Releases“ erfasst. Diese Umstellung hatte ab 2009 ebenfalls Einfluss auf die Albumcharts, wo fortan auch Downloads in die Wertung einflossen. Wie bei den Singles gab es ab diesem Zeitpunkt separate Download-Charts für Alben.

Nachdem das Musikstreaming 2013 seinen Durchbruch feierte und von Billboard auch in die Billboard-Charts eingerechnet wurde, wurde es zum 3. Januar 2014 auch in die Berechnung der Singlecharts in Deutschland einbezogen., musikindustrie.de, 7. Januar 2014, abgerufen am 24. März 2019. In den Albumcharts finden Streamings erst seit der Chartwoche vom 5. Februar 2016 ihre Berücksichtigung.Andreas Potzel: musikmarkt.de, 1. Februar 2016, abgerufen am 11. April 2019. In den Top-100-Charts werden – anders als in den Streaming-Charts – nur Premium-Streams gewertet, also Liedabrufe, für die der Kunde einzeln oder per Flatrate direkt zahlt. Werbefinanzierte Plattformen wie YouTube werden nicht berücksichtigt.

Chartdatum Anders als in manchen anderen Ländern war das offizielle Datum der deutschen Charts bis Anfang Mai 2015 nicht mit dem Zeitraum identisch, in dem die Verkäufe der Alben und Lieder ausgewertet wurden. Bis 2005 endete der Erfassungszeitraum am Sonntag und die Charts wurden genau acht Tage später am Montag veröffentlicht. Es lag also eine weitere komplette Verkaufswoche zwischen Auswertung und Gültigkeitsdatum der Charts. Dies war früher dadurch bedingt, dass Datenerfassung per Post und Telefon und die Chartberechnung entsprechend viel Zeit in Anspruch nahmen. Durch die Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung und -übertragung wurden immer schnellere und genauere Auswertungen möglich, an die das offizielle Datum aber bis 2015 nicht angepasst wurde. 2005 wurde der Erfassungszeitraum auf Freitag bis Donnerstag vorgezogen, das offizielle Chartdatum ist seitdem immer ein Freitag. Seit Mai 2015 ist die Chartermittlung bereits am Freitag direkt nach dem Ende des Erfassungszeitraums abgeschlossen. An diesem Tag werden um 16:00 Uhr die ersten fünf Platzierungen der Charts auf offiziellecharts.de bekanntgegeben, am folgenden Montag weitere fünf Platzierungen und am Mittwoch, fünf Tage nach Ende der Erfassung, die restlichen Platzierungen. Weiterhin ist die Bezahlschranke des Musikarchivs weggefallen.Martina Gabric: , musikmarkt.de, 7. Mai 2015, abgerufen am 24. März 2019., offiziellecharts.de, abgerufen am 24. März 2019. Der Musikindustrie und Partnern werden diese Daten gegen Bezahlung bereits am Freitag komplett zur Verfügung gestellt. So lassen sich beispielsweise auf der Website von MTV Germany bereits freitags die gesamten Single Top 100 abrufen.

Grundlagen der Chartermittlung Chart-Panel Zurzeit umfasst das Portfolio rund 2.500 Anbieter, die eine für die Chartermittlung hinreichende Meldung abgeben können. Neben dem Einzelhandel oder Onlineanbietern, können auch spezielle Vertriebsformen (Download, Großhandel, Streaming oder auch Teleshopping) ihre Berücksichtigung finden, wenn sie den Direktverkauf am Endkunden statistisch erfassen und melden können. Für Repertoire-Charts – wie die Jazz- oder Schlagercharts – sind auch „Spezialgeschäfte“ beziehungsweise „Genre-Server“ qualifiziert, wenn diese das betreffende Segment statistisch repräsentativ abbilden. Über die Teilnahme am Panel entscheiden Prüfungsbeauftragte. Für alle Vertriebswege gelten folgende Kriterien:

Es muss sich um einen Direktvertrieb handeln oder der Endverbraucher zahlt für den Musikzugang wie bei Streaming-Anbietern. Bei Downloads müssen die Endverbraucher deutsche Postadressen haben. Der Anbieter muss Einzelhändler sein, dessen Geschäftszweck der Vertrieb an Endverbraucher ist. Das Bild- und Tonträgerangebot muss permanent sein. Die „Repertoirebreite“ muss repräsentabel sein und Neuheiten führen. Es muss eine signifikante Menge an Verkäufen in einem angemessenen Zeitraum gemeldet werden. Die GfK Entertainment setzt hierzu entsprechende Verkaufswerte fest und überwacht deren Einhaltung. Bei mehrfach wiederholten Unterschreiten der Verkaufswerte können Händler vom Chart-Panel ausgeschlossen werden. Die Verkaufsmeldungen müssen nachzuvollziehen sein.

Datenerfassung Die Datenerfassung erfolgt durch IT-gestützte Kassenterminals. Bei herkömmlichen Bild- und Tonträgerverkäufen handelt es sich um Kassenmeldungen mit Bonnummer, Datum und Uhrzeit. Bei Online-Musikdiensten müssen zusätzlich die E-Mail-Adresse sowie die Kontonummer oder eine entsprechende Information mitgesendet werden. Pro E-Mail-Adresse oder Kontonummer wird ein Album maximal einmal gezählt. Die Kassenterminals registrieren bei jedem verkauften Produkt die Katalognummer (in der Regel den sogenannten EAN- oder UPC-Code), die Stückzahl, den Bruttoverkaufspreis sowie das Kaufdatum mit Uhrzeit. Die Kassenterminals sind mit der Arbeitsstation des „PHONONET-Systems“ bei den Anbietern verbunden. PHONONET ist ein im Jahr 1991 gegründeter Dienstleister der Deutschen Musik- und Filmindustrie, der unter anderem einen kompletten eMedia-Katalog, inklusive Produktabbildungen, Sound- und Videosamples zur Online-Recherche anbietet und den Datenaustausch zwischen Handel und Industrie (Bestell-, Liefer- oder auch Rechnungsdaten) gestaltet und betreibt. Die bei den Händlern gespeicherten Datenansammlung werden täglich verschlüsselt an die GfK weitergeleitet. Die Verschlüsselung soll eine weitere Verwendung der Daten verhindern. Einzige Ausnahme stellt die Feststellung, ob zwei Daten identisch sind. Die GfK archiviert die Auslieferungsdaten über einen längeren Zeitraum und überprüft Mehrfachbestellungen anhand ihrer Daten im Archiv ab, gemeldeten Verkäufe werden um nicht zur Chartermittlung qualifizierte Produkte eliminiert. Produkte, die aufgrund von sehr starken Ähnlichkeiten additionsfähig sind, werden zusammengefasst. Das IT-System kann qualifizierte Produkte authentifizieren, indem es die Katalognummer als Indikator mit einer von PHONONET betriebenen Artikelstammdatenbank vergleicht. Die Datenbank von PHONONET enthält Informationen wie den Künstlernamen, Albumtitel, Musikverlag oder auch des Musiklabels. Legt eine Vertriebsfirma keinen „PHONONET-Artikelstamm“ an, muss eine vergleichbare individuelle Anmeldung bei der GfK erfolgen. Individuelle Anmeldung müssen spätestens eine Woche vor Publikation eingereicht werden. Im Zeitraum, in dem sich ein Produkt in den Charts aufhält, ist eine Abmeldung dessen nicht möglich.

Datenverarbeitung Im ersten Schritt der Datenverarbeitung übernimmt das IT-System der GfK die täglichen Absatzdaten der meldenden Händler. Die verkaufte Menge wird pro Transaktion mit dem Bruttoverkaufspreis zum Verkaufswert multipliziert. Zunächst werden nicht qualifizierte Verkäufe eliminiert und additionsfähige Produkte zusammengezählt. Pro Transaktion gilt eine Obergrenze von 40 Euro, um die Repräsentativität aufgrund von einzelnen überdurchschnittlich hochpreisigen nicht zu gefährden.

Musikstreams werden ebenfalls bei der Chartermittlung berücksichtigt. Im Gegensatz zu den Download-Charts fließen in die offiziellen Album Top 100 nur sogenannte „Premium-Streams“ ein (Endverbraucher zahlen für den Musik-Zugang). Werbefinanzierte oder „nicht-interaktive“ Musikstreams, bei denen der Endverbraucher das Lied oder die Wiedergabeliste nicht selbst auswählt beziehungsweise gestaltet, bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus werden nur Streams ab einer Abspieldauer von 31 Sekunden gewertet. Der Streaming-Wert ergibt sich aus folgender Rechnung, die halbjährlich überprüft wird: Anzahl Premium-Konten × Durchschnittswert eines Premium-Abos ÷ Anzahl getätigter Streams durch Premium-Nutzer.

Die Verkaufswerte einer jeden Verkaufswoche werden schließlich pro Album zusammengezählt, aus denen ein Promille-Anteil am Gesamtergebnis berechnet wird. Dieser dient als Kriterium für die Chart-Rangfolge. Berücksichtigt werden Verkäufe ab dem für den jeweiligen Titel im PHONONET-Artikelstamm hinterlegten Veröffentlichungsdatum („Street Date“). Eine Änderung dieses Datums muss spätestens eine Woche vor der zuvor geplanten Veröffentlichung erfolgen. Geht die Meldung zu spät ein, gilt für Erste das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum.

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