In der Volksabstimmung über die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht (offiziellerTitel: Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie [EU] 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie [Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands]) vom 19. Mai 2019 wurde die von der Bundesversammlung am 28. September 2018 beschlossene Genehmigung des völkerrechtlichen Vertrags mit der Europäischen Union und seine Umsetzung mit einer Änderung des Schweizer Waffengesetzes angenommen. Gegen den Bundesbeschluss hatte die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) das fakultative Referendum ergriffen.

Vorgeschichte und Behandlung der Vorlage In der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 hatten Volk und Stände die eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» abgelehnt. Die Initiative wollte eine Verschärfung des Waffenrechts in der Bundesverfassung verankern.

Nach den Pariser Anschlägen 2015 beschloss die Europäische Union mit der EU-Waffenrichtlinie 2017 (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017 die Revision und Verschärfung des europäischen Waffenrechts. Zwar ist die Schweiz kein Mitglied der EU, doch hatte sie sich aufgrund des in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 angenommenen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin verpflichtet, Änderungen im Waffenrecht zu übernehmen. Aufgrund dieses Abkommens hatte die Schweiz diese Änderungen bis zum 30. Juni 2019 zu übernehmen; andernfalls hätte die Kündigung des ganzen Abkommens gedroht. Mit dem Bundesbeschluss vom 28. September 2018 genehmigte die Bundesversammlung die Übernahme der EU-Richtlinie und änderte das Waffengesetz. Dagegen konnte bis am 17. Januar 2019 das fakultative Referendum ergriffen werden. Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) reichte das Referendum fristgerecht mit 124'233 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein, worauf der Bundesrat das Datum der Volksabstimmung für den 19. Mai 2019 festlegte.

Positionsbezüge Für eine Änderung des Schweizer Waffenrechts sprachen sich alle grossen Parteien der Schweiz aus, mit Ausnahme der SVP und zwei Kantonalsektionen der Jungfreisinnigen. Bundesrat, Nationalrat und Ständerat positionierten sich für die Gesetzesänderung. Auch Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband sprachen sich für die Änderungen aus. Für ein «Nein» positionierte sich neben den Initiatoren auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG).

Argumente der Befürworter Befürworter der Änderung des Waffenrechts befürchteten, dass bei einem «Nein» zum Zustandekommen der Änderungen die Europäische Union wichtige Verträge – wie das Schengener Abkommen und die Dublin-Vereinbarungen – hätte kündigen können. Dadurch hätte die Schweiz in Europa alleine dagestanden, und der freie Verkehr und Handel hätten gefährdet werden können. Der Bundesrat habe einen guten Kompromiss vereinbaren können: Zwar würden die in der Schweiz weitverbreiteten Sturmgewehre als «verbotene Waffen» per Waffengesetz deklariert, doch bedeute diese Deklaration nicht automatisch, dass diese tatsächlich «verboten» würden. In der Regel müsse kein Besitzer eines Sturmgewehrs dieses zurückgeben, sondern müsse nach einer Übergangszeit von fünf Jahren eine «Waffenausnahmebewilligung» beantragen, um diese Waffe weiterhin besitzen zu dürfen. Wie von der EU vorgesehen, müsse er einen Bedarf nachweisen, indem er belegt, dass er Mitglied eines Schützenvereins ist oder regelmässig mit der Waffe auf einem Schiessstand trainiert. Die meisten Sturmgewehre in Privatbesitz seien sowieso nicht von der Änderung des Waffengesetzes betroffen, da es sich um Waffen handle, die das Militär seinen Soldaten als Privatbesitz übergeben habe und die nicht unter die Regelungen der EU fielen. Die Kennzeichnungsfrist und Registrierung von Waffen und Waffenteilen (Magazine, Läufe usw.) müssten innerhalb von drei Jahren vorgenommen werden. Das sei in anderen europäischen Ländern schon lange Vorschrift. Sturmgewehre mit Magazinen von weniger als 11 Patronen bzw. Pistolen mit Magazinen von weniger als 21 Patronen würden nicht als «verbotene Waffen» deklariert. Die jahrhundertealte Tradition von Waffenbesitz in Privathaushalten (circa 45 % der Haushalte der Schweiz verfügen über eine oder mehrere Waffen) sei nicht bedroht; zudem sei das Schweizer Milizsystem von der Änderung des Waffenrechts nicht betroffen. Mitglieder könnten ihre Ordonnanzwaffen weiterhin zu Hause aufbewahren.

Argumente der Gegner Für die Gegner ist die Änderung des Waffengesetzes ein Angriff gegen die «Freiheitsrechte» der Schweiz. Schweizer Bürger – und die meisten in der Schweiz lebenden Ausländer – hätten ein Recht auf den Besitz eines Sturmgewehrs. Die Änderung des Waffengesetzes mache aus diesem Recht ein Privileg, über welches nicht demokratisch gewählte Beamte entschieden. Die «Volksbewaffnung» habe das Schweizer Staatswesen erst ermöglicht. Deswegen starteten sie die Kampagne «Nein zum Entwaffnungsdiktat der EU». Auch seien die Registrierung der Waffen und Waffenteile sowie der Nachweis eines Bedarfs ein bürokratisches Ungeheuer, welches nichts bringe. Die Attentate von Paris seien nicht mit legalen Waffen ausgeführt worden, sagen die Gegner. Die Europäische Union habe kein Interesse, wegen einer demokratisch legitimierten Ablehnung der Änderungen die bestehenden Verträge mit der Schweiz aufzukündigen. Die EU habe vielmehr ein Eigeninteresse, dass die Verträge mit der Schweiz weiterhin Gültigkeit behielten.

Volksabstimmung 500px|mini|Ergebnisse nach Kantonen Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen.

+ Änderung des Waffenrechts – amtliche Endergebnisse Kanton Ja (%) Nein (%) Beteiligung (%) 59,4 40,6 42,1 64,3 35,7 43,2 52,9 47,1 36,7 62,4 37,6 41,8 75,0 25,0 53,0 61,3 38,7 43,8 62,0 38,0 40,9 72,8 27,2 45,3 55,6 44,4 36,7 55,7 44,3 49,0 61,9 38,1 38,9 65,9 34,1 45,7 72,6 27,4 39,3 53,4 46,6 48,6 51,7 48,3 47,6 59,0 41,0 63,8 51,6 48,4 47,0 58,8 41,2 42,9 64,0 36,0 42,0 45,5 54,5 46,3 59,1 40,9 40,0 56,5 43,5 39,0 71,6 28,4 44,5 57,1 42,9 44,6 67,0 33,0 47,5 70,6 29,4 42,7 20px|Eidgenössisches Wappen Schweizerische Eidgenossenschaft 63,7 36,3 43,9

Einzelnachweise

Kategorie:Eidgenössisches Referendum Kategorie:Waffenrecht Kategorie:Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz Schweiz Schweiz