Eine Konformitätsbewertungsstelle (, ) prüft und überwacht den Umgang mit Sprengstoffen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Anforderungen Die Anforderungen werden in den Richtlinien 2013/29/EU und 2014/28/EU aufgezählt und gelten für Explosivstoffe und explosionsgefährliche Stoffe. Dazu zählen zwingend: die Ausstattung mit Rechtspersönlichkeit Unabhängigkeit Ausschluss der Tätigkeit für einen Anbieter derartiger Stoffe Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit Professionalität der Bewertungstätigkeit ausreichende Fachkunde und finanzielle Ausstattung umfassende Dokumentation der Verfahren Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung Unabhängigkeit der Vergütung von Anzahl oder Ergebnis der Prüfungen Schweigepflicht über erlangte Information Mitwirkung im Rahmen einer KoordinierungsgruppeRichtlinie 2013/29/EU – abgerufen am 11. April 2019 – PDF-Datei, abgerufen am 11. April 2019
Umsetzung
In Deutschland sind die Richtlinien in § 5e des Sprengstoffgesetzes umgesetzt.
Siehe auch Benannte Stelle
Einzelnachweise
Kategorie:Produktkonformität Kategorie:Zivile Sprengtechnik Kategorie:Behörde (Europäische Union)