Die Stelle des Sachverständigen zur Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung () wurde geschaffen, da eine demokratische und gerechte internationale Ordnung die Voraussetzung zur Verwirklichung der Menschenrechte ist und alle Menschen darauf einen Anspruch haben.
Das UN-Mandat Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 13. Oktober 2011 mittels einer Resolution, in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 5. Oktober 2017.
Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von den UN mit einem Mandat beauftragt und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex. Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sachverständige macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben. Er prüft Mitteilungen und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können. Er macht auch Anschlussverfahren in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.
Amtsinhaber 2012–2018 Alfred-Maurice de Zayas 2018–2024 Livingstone Sewanyana seit 2024 George Katrougalos
Veröffentlichungen (Auswahl)
Weblinks Webpräsenz des Sachverständigen (französisch) Webpräsenz des Sachverständigen (englisch)
Fußnoten
!Forderung Einer Demokratischen Und Gerechten Internationalen Ordnung Kategorie:Menschenrechte