Das European Credit System for Vocational Education and Training (deutsch Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung; ECVET) wurde von der Europäischen Kommission initiiert, um die Übertragbarkeit bewerteter Lernergebnisse von Einzelpersonen von einem Berufsbildungskontext in einen anderen zu erleichtern. Mit ECVET können Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die Lernende während eines Mobilitätsprojekts im europäischen Ausland erworben haben, erfasst, dokumentiert und gegebenenfalls als Teil ihrer Qualifikation im Herkunftsland anerkannt werden. Es erfolgten mehrere Schritte der Konzeption und Umsetzung von ECVET: die von einem breiten Konsultationsprozess begleitete Entstehungsphase ab dem Jahr 2005, die daraus resultierende Veröffentlichung der ECVET-Prinzipien und -Instrumente in der Empfehlung von 2009 sowie der Prozess der Implementierung bis Ende 2020. Mit der EMPFEHLUNG DES RATES vom 24. November 2020, S. 3–4. zeichnete sich eine Änderung des Stellenwerts von ECVET in der europäischen Berufsbildungslandschaft ab. ECVET als Initiative und als System wurde zwar beendet, doch das Prinzip der „Lernergebnisorientierung“ und der „Lernergebniseinheiten“ wird weiterhin Priorität in der europäischen Berufsbildung sein.
ECVET im Rahmen europäischer Berufsbildungspolitik Nach einem mehrjährigen Konsultationsprozess wurde im Juni 2009 eine für die Mitgliedsstaaten unverbindliche Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (Englisch: European Credit System for Vocational Education and Training, ECVET) veröffentlicht. Anstöße für die Idee der Entwicklung von ECVET gab das bereits seit 1999 ins Leben gerufene Europäische Credit Transfer System für die Hochschulbildung (ECTS).
Der Erfolg des Bologna-Prozesses legte die Frage nahe, ob ein analoger Prozess für die berufliche Bildung denkbar sei. Sicher gab ECTS Anstöße für die Idee der Entwicklung eines Europäischen Credit Transfer Systems für die berufliche Bildung. Doch stellen sich hier ganz andere Anforderungen. Im Vergleich zur Hochschulbildung ist die berufliche Bildung in Europa unübersichtlicher und fragmentierter. Dies betrifft die unterschiedlichen Lernorte (z. B. Schule, Betrieb, Übungsfirma), Lehr-Methoden (schulisch, alternierend, dual), die politischen Entscheidungsstrukturen oder die Verantwortlichkeiten verschiedener Stakeholder für Durchführung und Zertifizierung beruflicher Bildung. Zudem wurden vor allem von Wirtschaftsvertretern Stimmen laut, die ein workload-basiertes Punktesystem als ungeeignet für die berufliche Bildung befanden.
Die Entwicklung von ECVET und anderen bildungspolitischen Transparenzinstrumenten, wie beispielsweise Europass und der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), ist im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses zu sehen. Mit dem Kopenhagen-Prozess wurde ab 2002 eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung in Europa eingeleitet. Unter anderem sollte dadurch das Ziel der Lissabon-Erklärung (2000) umgesetzt werden, Europa zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. Der Mobilität von Arbeitskräften und Auszubildenden innerhalb Europas, und damit auch der Transparenz und Durchlässigkeit zwischen den europäischen Berufsbildungssystemen, wird dafür eine tragende Rolle zugeschrieben. Doch aufgrund der unterschiedlichen Bildungssysteme in Europa können mobile Lernende oder Arbeitssuchende nur schwer nachweisen, über welche Kompetenzen sie verfügen und auf welchem Qualifikationsniveau diese zu verorten sind. Zu unterschiedlich sind nicht nur die Bildungsgänge, sondern auch die Verfahren der Zertifizierung und Validierung von Bildungsleistungen. Diese Hürden sollten durch ECVET abgebaut und so die Qualität von transnationaler Mobilität in der beruflichen Ausbildung erhöht werden. Die anspruchsvolle Aufgabe bei der Schaffung von ECVET lag darin, erworbene Lernleistungen von einem Bildungskontext in einen anderen übertragbar zu machen. Das bedeutet, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die Lernende während eines Lernaufenthalts im europäischen Ausland erworben haben, zu erfassen, zu dokumentieren und gegebenenfalls als Teil ihrer Qualifikation im Herkunftsland anzuerkennen.
Im Bereich der Bildung hat die Europäische Kommission eine unterstützende und ergänzende Funktion gegenüber den Mitgliedsstaaten: Artikel 149 der EGV formuliert ein Harmonisierungsverbot, Artikel 150 das Verbot zentraler Eingriffe in die nationalen Bildungssysteme. In Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Subsidiarität ist ECVET als System konzipiert, das sich auf die freiwillige Teilnahme der Europäischen Mitgliedsstaaten stützt und unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung auf Transparenz zwischen den Systemen abzielt.
ECVET-Prinzipien und -Instrumente Die ECVET-Prinzipien und die zu ihrer Umsetzung bereitgestellten ECVET-Instrumente tragen zur strukturierten Beschreibung von Qualifikationen in Einheiten von Lernergebnissen bei. Sie ermöglichen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Bereich der Berufsbildung durch die Verwendung einer 'gemeinsamen Sprache' und bilden somit die Grundlage für gegenseitiges Vertrauen zwischen den beteiligten Partnern, beispielsweise zwischen entsendender und aufnehmender Einrichtung bei Lernaufenthalten im Ausland.
Mit der Empfehlung vom 24. November 2020 zeichnet sich ab, dass der lernergebnisorientierte Ansatz von ECVET weiter an Bedeutung gewinnen wird. Lernergebnisorientierung soll in Zukunft weiter ausgebaut werden, sowohl im nationalen als auch im Mobilitätskontext. „Daher sollten die wichtigsten flexibilitätsbezogenen Grundsätze des ECVET (z. B. Einheiten von Lernergebnissen) in die vorliegende Empfehlung des Rates integriert werden.“ Ferner ist vorgesehen, dass „ECVET‐Instrumente (…) zur Förderung der Mobilität von Lernenden in der beruflichen Bildung (z. B. Lernvereinbarung und Absichtserklärung) im Rahmen anderer EU-Instrumente, etwa des Programms Erasmus+, weiterentwickelt werden (müssen)“. Da sich die ECVET-Leistungspunkte gemäß mehreren Studien auf transnationaler Ebene wenig bewährt haben (siehe „Leistungspunkte / Credit Points vergeben“), ist es nur konsequent, dass Credit Points in Zukunft keine Priorität beigemessen wird.
ECVET-Prinzipien An Lernergebnissen orientieren Die Orientierung an Lernergebnissen im Rahmen von Lernaufenthalten im europäischen Ausland ist ein wesentliches Prinzip von ECVET. Nach den gleichen Qualitätsstandards formulierte Lernergebnisse ermöglichen Vergleichbarkeit von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen über Länder und Berufsbildungssysteme hinweg. Damit wird ECVET dem Umstand gerecht, dass die europäischen Berufsbildungssysteme und somit auch die Bildungsgänge und -abschlüsse sehr stark variieren.
Lernergebnisse sind „Aussagen darüber, was ein Lernender nach Abschluss eines Lernprozesses weiß, versteht und vermag“.. Seite 4, Anhang 1, b) Sie werden unabhängig von der Art und Weise des Lernens, der Dauer, der Lehrmethode oder des Lernorts formuliert. Lernergebnisse beschreiben somit nicht den Lernprozess, sondern das Resultat (Outcome). Man spricht deshalb auch von der Outcome-Orientierung von ECVET.
Lernergebnisse zu Lernergebniseinheiten zusammenfassen Lernergebnisse werden in Einheiten von Lernergebnissen (Units) zusammengefasst. Diese sind „Teil einer Qualifikation, bestehend aus einem kohärenten Satz von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, der bewertet und validiert werden kann.“. Seite 4, Anhang 1, c) Lernergebniseinheiten orientieren sich an berufstypischen Arbeitsaufgaben, Tätigkeiten und Geschäftsprozessen.
Eine Qualifikation bzw. ein Berufsbild kann man dementsprechend als einen kohärenten Satz von Lernergebniseinheiten beschreiben. Lernergebniseinheiten sind somit die Schnittstelle zwischen den individuellen Lernergebnissen einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers bzw. einer/eines Auszubildenden und den jeweiligen national unterschiedlich formulierten Qualifikationen und Berufsbildern.
Gegenseitiges Vertrauen herstellen Die Herstellung gegenseitigen Vertrauens ist eine gesonderte Aufgabe einer ECVET-Partnerschaft, da in den Gesamtprozess eine Vielzahl unterschiedlicher Akteure eingebunden ist. Das können Unternehmen, Schulen, Bildungseinrichtungen, Kammern, nationale Behörden oder andere sein. Gegenseitiges Vertrauen zwischen ECVET-Partnern sowohl innerhalb der beteiligten Länder als auch grenzüberschreitend ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal eines ECVET-Mobilitätsprojekts. Um ein stabiles und nachhaltiges Fundament für die Zusammenarbeit zu legen, sind insbesondere Kenntnis der jeweiligen Berufsbildungsgänge einer ECVET-Partnerschaft, Wissen um die Rolle der Institutionen vor Ort sowie Verständigung über gemeinsame Ziele unverzichtbar. Eine ECVET-Partnerschaft zeichnet weiterhin aus, dass die Partnereinrichtungen gegenseitig ihre Kriterien und Verfahren für Qualitätssicherung, Bewertung, Validierung und Anerkennung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenz akzeptieren.
Der Aufbau einer vertrauensvollen Partnerschaft wird dabei durch diverse Instrumente unterstützt, die einheitlichen Qualitätsstandards folgen. Dazu gehören die Partnerschaftsvereinbarung, die Lernvereinbarung und die Instrumente zum Erfassen und Bewerten sowie zum Dokumentieren von Lernergebnissen (s. u. ECVET-Instrumente).
Lernergebnisse überprüfen, beurteilen und anerkennen Die transparente und valide Erfassung, Bewertung, Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen und Kompetenzen, die während eines Lernaufenthaltes im Ausland erworben wurden, sind zentrale Aspekte von ECVET. Sie dienen als Grundlage für die Akkumulierung und für den Transfer von Lernergebnissen.
Folgende Begriffsdefinitionen von ECVET stellen die gemeinsame Grundlage für den Transfer von Lernergebnissen dar:
die Überprüfung und Bewertung der Lernergebnisse umfasst alle Verfahren, die feststellen, inwieweit Lernende bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erworben haben; die Beurteilung/Validierung der Lernergebnisse bezeichnet die Überprüfung, ob bestimmte Lernergebnisse den spezifischen für die Qualifikation erforderlichen Bausteinen entsprechen; die Anerkennung der Lernergebnisse bezeichnet die offizielle Bescheinigung von Lernergebnissen als Teil einer Qualifikation.. Seite 4, Anhang 1.
Die Überprüfung und Bewertung von Lernergebnissen bezieht sich auf ein vorab vereinbartes Set von Lernergebniseinheiten (s. u. Die ECVET-Lernvereinbarung). Für die Erfassung und Bewertung von Lernergebnissen gibt es unterschiedliche Verfahren.
Durchgeführte Arbeitsaufträge ermöglichen die umfassende Feststellung beruflicher Handlungskompetenz und lassen sich daher gut in duale Ausbildungsgänge integrieren. Auch für Lernende aus schulisch organisierten Bildungssystemen stellen sie eine wertvolle Ergänzung ihres Kompetenzprofils dar. Aber auch schriftliche Tests, Fachgespräche und Präsentationen sind möglich. Selbstevaluierung bietet sich im Mobilitätskontext besonders da an, wo die Begleitung des Lernprozesses durch Lehrpersonal nicht kontinuierlich stattfinden kann. Darüber hinaus unterstützt sie die Kompetenzentwicklung, da jede/jeder Lernende sich kontinuierlich ihren/seinen Lernfortschritt bewusst macht. Zur Erhöhung der Validität können Selbst- und Fremdevaluation kombiniert werden. Standardisierte Beobachtungsbögen und Bewertungsraster eignen sich zur Unterstützung vieler Feststellungsverfahren, z. B. auch der Selbstevaluation.
Die Beurteilung, ob erreichte Lernergebnisse bzw. Lernergebniseinheiten einzelnen Anforderungen eines nationalen Bildungsgangs (oder einem nationalen Set von Lernergebniseinheiten, s. o. Lernergebnisse zu Lernergebniseinheiten zusammenfassen) entsprechen, nennt man Validierung.