Die deutschen Singlecharts (auch Single Top 100) sind wöchentliche Musikcharts für Deutschland, die von GfK Entertainment ermittelt werden. Neben den offiziellen Top-100-Charts für Singles werden auch nach Musikstilen und Vertriebsform aufgeschlüsselte sogenannte Repertoire-Charts angeboten. Die Erhebung erfolgt im Auftrag des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) (bis 2007: Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft) und wird vom Unternehmen GfK Entertainment durchgeführt. Die GfK Entertainment trägt auch die Veröffentlichungsrechte und vermarktet diese.

Geschichte und Entwicklungen Singlecharts gibt es in Deutschland seit März 1954, als die Jukebox aus den Vereinigten Staaten nach Westdeutschland kam. Sie basierten zunächst auf den monatlichen Charts der Zeitschrift Der Automatenmarkt, die die Abspielzahlen von Singles in öffentlichen Jukeboxen ausgewertet hat. Bereits ab Dezember 1953 gab es eingeschränkte Informationen zu populären Titeln, so hieß in der Ausgabe vom Januar 1954, dass das Lied Es hängt ein Pferdehalfter an der Wand der „Boxen-Schlager im Dezember 1953“ gewesen sei. Die erste deutschlandweite Hitliste wurde jedoch erst für den Monat März 1954 veröffentlicht.Diskussion zum Beginn der Charts, besonders der Post von Emrys am 9. April 2009 17:40Jörg Amtage, Matthias Müller "Alle Hits aus deutschlands Charts 1954–2003" Pro Business 2003, S. 8. Im März 1954 platzierte sich Wir, wir, wir haben ein Klavier von Zehn Whiskys und ein Soda an der Chartspitze, womit der Titel als erster Nummer-eins-Hit der deutschen Chart-Geschichte gilt.

Über Jahre hinweg blieb der Automatenmarkt die einzige Institution, die in Deutschland den Erfolg von Musiktiteln in Form von Chartlisten monatlich im Umfang von meist 30 Plätzen wiedergab. Ab Juli 1959 erschien die Zeitschrift Musikmarkt, die ebenfalls eine Hitliste enthielt. Diese ebenfalls monatlich erschienenen Singlecharts waren ausgereifter, da sie nicht nur den Musikbox-Erfolg zu Rate zogen, sondern auch den Notenverkauf, den Airplay-Einsatz sowie den Tonträgerverkauf. Der erste Nummer-eins-Erfolg in der Musikmarkt-Hitparaden war im Juni 1959 der Titel Die Gitarre und das Meer von Freddy Quinn. Dieser Titel war zeitgleich auch im Automatenmarkt der Spitzenreiter.

Den Boxen-Charts lief die Musikmarkt-Hitparade innerhalb kürzester Zeit den Rang ab und übernahm die Rolle des offiziellen deutschen Chart-Organs. Bis 1959 hatte sie noch einen stark schwankenden Umfang (20 bis 70 Plätze), erschien dann ab Anfang 1960 recht konsequent jeden Monat immer am 15. mit der Zeitschrift im Umfang von meist 50 Plätzen (gelegentlich ein paar mehr, bis zu 54 kamen vor). Mit Beginn des Jahres 1965 wurde der Umfang auf 40 Plätze begrenzt, dafür erschien die Hitparade, die nun auf den reinen Plattenverkäufen basierte, zweimal monatlich am 1. und am 15. Seit dieser Zeit gibt es auch die Chart-Poster, die im Plattengeschäft ausgehängt werden. Mit Beginn des Jahres 1971 stellte der Musikmarkt auf wöchentliche Erscheinungsweise um (immer montags) und erhöhte den Umfang wieder auf 50 Plätze. Die Ermittlung dieser wöchentlichen Top 50 wurde ab September 1977 auf die Firma Media Control übertragen.

Ab Januar 1980 hatten die Charts 75 Plätze, im August 1989 wurde auf den heute noch gültigen Umfang von 100 Plätzen erweitert. Dabei wurde von 1989 bis 2001 für die Plätze 51 bis 100 nicht nur der Verkauf der Tonträger, sondern auch der Radioeinsatz der Titel herangezogen. Anfang 1997 wurde zudem eine Sperrklausel eingeführt, die in der unteren Hälfte der Top 100 nur eine begrenzte Aufenthaltszeit für Chart-Titel ermöglichte. Dabei wurden Titel nach neun Wochen in den Charts beziehungsweise spätestens zwei Wochen nach Verlassen der Top 50 gestrichen. Am 19. März 2010 wurde diese Sperrklausel wieder abgeschafft.

Zwischen 1984 und 2007 gab es Jahrgänge, in denen zwischen den Jahren keine Chartausgaben veröffentlicht wurden.

Seit Januar 2001 werden Verkäufe von Online-Anbietern und seit Juli 2002 auch Musikvideos in die Berechnung der Singlecharts miteinberechnet. Ab September 2004 wurden außerdem Downloads in die Wertung der Singlecharts mit einbezogen und für die Ermittlung der neu eingeführten Download-Charts benutzt. Voraussetzung war, dass das Stück neben dem Downloadangebot auch als Single auf einem Tonträger erhältlich war.

Bis September 2005 wurde jeweils die Verkaufswoche von Montag bis Sonntag ausgewertet. Dann wurde der Termin für Neuveröffentlichungen auf den Freitag vorgezogen, um Neuerscheinungen zu Beginn des umsatzstarken Wochenendes auf dem Markt zu haben. Entsprechend wurde der Auswertungszeitraum der Charts auf Freitag bis Donnerstag verschoben. Das offizielle Datum der Charts ist seitdem nicht mehr Montag, sondern Freitag.

Seit dem 13. Juli 2007 wurden die Auswertungen auf sogenannte „Werte-Charts“ umgestellt. Für die Chartplatzierung ist nicht mehr wie bisher die Anzahl verkaufter Tonträger beziehungsweise Downloads ausschlaggebend, sondern der von einem Produkt erzielte Umsatz. An der Chartspitze steht also nicht notwendigerweise das am häufigsten verkaufte Lied, sondern dasjenige, für das am meisten Geld ausgegeben wurde. Damit verringert sich die Abhängigkeit von Sonderangeboten und Aktionen der großen Handelsketten und Online-Anbietern. Die Abkehr von den Verkaufszahlen zur Festlegung der Hitparadennotierung ist weltweit einzigartig. Dazu wurde die Voraussetzung gestrichen, dass Singles für eine Aufnahme in die Charts auch als CD-Single veröffentlicht werden mussten, es werden also auch sogenannte „Digital-Only-Releases“ erfasst.

2003 stieg die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) mit in die Chartermittlung ein, es entstand media control GfK International. 2013 übernahm die GfK vollständig die Charterstellung.

2008, auf dem Tiefpunkt der CD-Verkäufe, reichten meist 5.000 wöchentliche Verkäufe physischer Singles bundesweit, um die Top 10 der Singlecharts zu erreichen. Für die Singlecharts reichten nach Angaben von Manfred Gillig-Degrave, seinerzeit Chefredakteur des Branchenmagazins MusikWoche, in umsatzschwachen Wochen schon weniger als 1.000 Verkäufe physischer Singles.

Nachdem das Musikstreaming 2013 seinen Durchbruch feierte und von Billboard auch in die Billboard Hot 100 eingerechnet wurde, wurde es zum 3. Januar 2014 auch in die Berechnung der Singlecharts in Deutschland einbezogen. In den Single Top 100 wurden zunächst – anders als in den Streamingcharts – nur Premium-Streams gewertet, also Liedabrufe, für die der Kunde einzeln oder per Flatrate direkt zahlt., musikindustrie.de, 7. Januar 2014, abgerufen am 24. März 2019. Werbefinanzierte Plattformen wie YouTube werden erst seit 2022 berücksichtigt.

In der Chartwoche vom 13. März 2020 setzte sich die komplette Top-100-Hitliste erstmals ausschließlich aus digitalen Verkäufen beziehungsweise Nutzungsdaten zusammen, beinhaltete somit keine physischen Verkäufe mehr. Die erste Nummer eins konnte hierbei die Rapperin Loredana mit ihrer Single Angst feiern. Seit dem 4. Dezember 2020 finden Radioeinsätze von Titeln aus den Top 300 Airplaycharts wieder Berücksichtigung für die Ermittlung der Singlecharts. Somit werden fortan neben physischen Verkäufen, Downloads und Premium-Musikstreamings auch die deutschen Airplaycharts in die Singleauswertungen integriert. Im Gegensatz der Inkludierung zwischen 1989 und 2001 gibt es diesmal keine Beschränkung, damals wurden Radioeinsätze nur für Titel der Plätze 51 bis 100 berücksichtigt. Darüber hinaus integrierte man zum 4. Dezember 2020 ebenfalls Daten des Musikstreaming-Services Amazon Prime Music, nachdem der Schwester-Dienst Amazon Music Unlimited bereits seit Ende 2016 Teil der Singlecharts ist.

Eine weitere Anpassung wurde mit der Chartausgabe des 6. Januar 2022 vollzogen. Fortan werden neben Airplays, Downloads, physischen Verkäufen und Premium-Streams auch Musikstreamings aus den werbefinanzierten, kostenfrei zugänglichen Musikangeboten von Audio- und Video-Streaming-Services berücksichtigt. Ebenso werden fortan auch Daten des Videoportals YouTube zur Ermittlung der Singlecharts einbezogen, das betrifft sowohl Free- als auch Premium-Streams.

Chartdatum Anders als in manchen anderen Ländern war das offizielle Datum der deutschen Charts bis Anfang Mai 2015 nicht mit dem Zeitraum identisch, in dem die Verkäufe der Alben und Lieder ausgewertet wurden. Bis 2005 endete der Erfassungszeitraum am Sonntag und die Charts wurden genau acht Tage später am Montag veröffentlicht. Es lag also eine weitere komplette Verkaufswoche zwischen Auswertung und Gültigkeitsdatum der Charts. Dies war früher dadurch bedingt, dass Datenerfassung per Post und Telefon und die Chartberechnung entsprechend viel Zeit in Anspruch nahmen. Durch die Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung und -übertragung wurden immer schnellere und genauere Auswertungen möglich, an die das offizielle Datum aber bis 2015 nicht angepasst wurde. 2005 wurde der Erfassungszeitraum auf Freitag bis Donnerstag vorgezogen, das offizielle Chartdatum ist seitdem immer ein Freitag. Seit Mai 2015, als Reaktion auf die New Music Fridays, ist die Chartermittlung bereits am Freitag direkt nach dem Ende des Erfassungszeitraums abgeschlossen. An diesem Tag werden um 16:00 Uhr die Charts auf offiziellecharts.de bekanntgegeben. Weiterhin ist die Bezahlschranke des Musikarchivs weggefallen.Martina Gabric: , musikmarkt.de, 7. Mai 2015, abgerufen am 24. März 2019., offiziellecharts.de, abgerufen am 24. März 2019.

Grundlagen der Chartermittlung Chart-Panel Zurzeit umfasst das Portfolio rund 2.500 Anbieter, die eine für die Chartermittlung hinreichende Meldung abgeben können. Neben dem Einzelhandel oder Onlineanbietern, können auch spezielle Vertriebsformen (Download, Großhandel, Streaming oder auch Teleshopping) ihre Berücksichtigung finden, wenn sie den Direktverkauf am Endkunden statistisch erfassen und melden können. Über die Teilnahme am Panel entscheiden Prüfungsbeauftragte. Für alle Vertriebswege gelten folgende Kriterien:

Es muss sich um einen Direktvertrieb handeln oder der Endverbraucher zahlt für den Musikzugang wie bei Streaming-Anbietern. Bei Downloads müssen die Endverbraucher deutsche Postadressen haben. Der Anbieter muss Einzelhändler sein, dessen Geschäftszweck der Vertrieb an Endverbraucher ist. Das Bild- und Tonträgerangebot muss permanent sein. Die „Repertoirebreite“ muss repräsentabel sein und Neuheiten führen. Es muss eine signifikante Menge an Verkäufen in einem angemessenen Zeitraum gemeldet werden. Die GfK Entertainment setzt hierzu entsprechende Verkaufswerte fest und überwacht deren Einhaltung. Bei mehrfach wiederholten Unterschreiten der Verkaufswerte können Händler vom Chart-Panel ausgeschlossen werden. Die Verkaufsmeldungen müssen nachzuvollziehen sein.

Datenerfassung