mini|Bartholomäus-Kirche in Droyßig
Die Heiliggrabpropstei Droyßig war eine Niederlassung des Kapitels der Chorherren vom Heiligen Grab in Jerusalem (Fratres Cruciferorum Ordinis Canonicorum Regul. Custodum SS. Sepulchri Hierosolymitani cum duplici rubea Cruce) in Droyßig im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt). In der älteren Literatur wird die Niederlassung häufig fälschlich dem Templerorden zugeschrieben. Die Propstei der Chorherren vom Heiligen Grab in Droyßig entstand um/vor 1214 und wurde 1495 in den Johanniterorden inkorporiert. 1588 verkauften die Johanniter die Kommende Droyßig (oder auch Johanniterkommende Droyßig) gegen einen Jahreszins an die Familie von Bünau.
Lage Von der ursprünglichen Niederlassung der Chorherren vom Heiligen Grab haben sich keine Gebäudereste erhalten. Selbst die genaue Lage ist unsicher. Sie muss sich auf dem Areal der Grundschule Droyßig, im Bereich der Schulstraße befunden haben. Das heutige Tempeltor, das aber wohl erst im 17. Jahrhundert entstanden ist, markiert den Eingang zum sogenannten Tempelhof, der aus der Niederlassung der Chorherren vom Heiligen Grab hervorgegangen ist.
Geschichte Um/vor 1214 schenkte Albert von Droyßig (oder Albrecht von Turts) und seine Frau dem Chorherrenstift vom Heiligen Grab in Jerusalem (Leitloff nennt sie auch Sepulchriten/Sepulchriner) einen Hof (oder ein Haus) in Droyßig, und das Patronat und sämtliche zugehörige Güter der dortigen Bartholomäuskirche. Da einige Güter nicht Eigenbesitz des Albert von Droyßig waren, sondern Reichslehen, erfolgte am 16. März 1215 die Bestätigung durch Kaiser Friedrich II. Er gewährte den Brüdern auch das Recht, weitere Stiftungen von Reichsgut auch ohne seine Zustimmung entgegenzunehmen. Ein Inschriftstein, der sich in der Droyßiger Bartholomäuskirche befand, trug in Gedichtform die Inschrift:
Es ist durchaus denkbar, dass dieser Inschriftstein, obwohl sehr viel später angebracht, durchaus das Jahr der Stiftung angibt. Er enthält aber einige Fehler. Albert von Droyßig war nicht Graf zu Orlamünde, und der Name der Frau des Albrecht von Droyßig ist nicht bekannt (und dürfte auch zur Zeit der Herstellung der Inschrift nicht mehr bekannt gewesen sein).
In der Urkunde von Kaiser Friedrich II. heißt es sehr deutlich Dominico sepulchro (= Heiliggrab), trotzdem wurde dieser Hof vor allem in der Literatur des 19. Jahrhunderts fast immer den Templern zugeschrieben. Daher rührt auch der mehrfach so genannte Begriff Tempelhof für diese Niederlassung, der sogar noch nach der Reformation gebräuchlich war. Die Templer hatten definitiv keinen Besitz in Droyßig. Im Folgenden wird daher auch der eingebürgerte Begriff Tempelhof weiterhin benutzt.
Ein halbes Jahr zuvor (1214) hatte Friedrich II. den Kanonikern vom Heiligen Grab in Dietbrück bei Speyer die Kirche in Kirchheim (Kirchheimbolanden) mit dem Zehnten und dem Zubehör (Bolanden, Bischheim, Rittersheim, Morschheim und Orbis) geschenkt. Das Priorat Speyer lag nördlich von Speyer in Altspeyer und unterstand dem Kloster Denkendorf.
Das Chorherrenstift vom Heiligen Grab in Jerusalem Nach der Eroberung Jerusalems 1099 durch die Kreuzfahrer etablierte Gottfried von Bouillon ein Chorherrenstift an der Grabeskirche in Jerusalem. Es waren zunächst Weltgeistliche, denen Häuser in Jerusalem und ein jährliches Einkommen zugemessen wurden. Sie versahen den Gottesdienst an der Grabeskirche und bekamen das Recht, den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem zu wählen. Sie fungierten somit als Kapitel des Patriarchats von Jerusalem. 1114 wurde das Stift reformiert, und die Chorherren wurden verpflichtet, nach der Regel des Augustinus in einem Klostergebäude beim Heiligen Grab gemeinsam zu leben. In der weiteren Folge erhielt dieses Augustinerchorherrenstift und Kapitel des Patriarchats von Jerusalem zahlreiche Schenkungen im Heiligen Land, aber auch in Europa zur Sicherung seiner Existenz. Es wurde eine der reichsten kirchlichen Institutionen im Heiligen Land, neben den drei anderen Chorherrenstiften in und um Jerusalem (Chorherrenstift auf dem Ölberg, Chorherrenstift am Templum Domini in Jerusalem und Chorherrenstift auf dem Berg Sion bei Jerusalem), den Klöstern S. Maria im Tal Josaphat, S. Maria Latina und dem Kloster S. Salvator auf dem Berg Tabor und diversen Bistümern (z. B. Erzbistum Nazareth, Bistum Bethlehem). Die Schenkungen umfassten nicht nur Grundbesitz und Geld- und Naturalzinsen, sondern auch Kirchen (und deren Einkünfte) und andere Klöster. Schon im 12. Jahrhundert und auch im 13. Jahrhundert entstanden Tochterpriorate der Chorherren vom Heiligen Grab. Trotzdem ist in den älteren Urkunden (meist) nie von einem ordo die Rede, sondern vom Kapitel oder den Chorherren (dominici S. Sepulcri, ecclesia S. Sepulcri oder canonici S. Sepulcri). Auch gibt es kein Statutenbuch wie es von anderen in dieser Zeit entstandenen Orden (Johanniter, Templer und Lazariten) vorhanden ist. Die Chorherren vom Heiligen Grab sahen ihre Aufgabe in erster Linie in der Wahl des Patriarchen und dem Dienst an der Heiliggrabkirche in Jerusalem. Die Tochterpriorate hatten dem Kapitel in Jerusalem (ab 1187 in Akkon) eine jährliche Abgabe zu leisten. Im Falle des Klosters Denkendorf musste der Propst Hugo 1284 jährlich eine Goldmark geben. Erst mit der räumlichen Trennung von Kapitel und Patriarchen (nach 1291, Verlust von Akkon), und dem Verlust des Rechtes, den Patriarchen zu wählen – der Papst vergab nun den Titel direkt ohne die Mitwirkung des Kapitels – setzte die Entwicklung zu einem geistlichen Orden im eigentlichen Sinn ein. Von allen oben genannten geistlichen Institutionen im Heiligen Land schafften es nur die Chorherren vom Heiligen Grab zur Bildung eines eigenen Ordens, der Bestand hatte.
Woher die Kanoniker vom Heiligen Grab, die sich in Droyßig niederließen, ursprünglich kamen, ist nicht geklärt. Kaspar Elm vermutet aufgrund des Visitationsrechtes, das im Spätmittelalter dem Kloster Denkendorf zustand, dass sie wohl eher aus dem süddeutschen Raum kamen. Möglich wäre auch eine Gründung von Miechów (Powiat Miechowski, Woiwodschaft Kleinpolen, Polen) aus, wo die Chorherren vom Heiligen Grab schon in den 1160er Jahren Schenkungen erhalten hatten. Die Droyßiger Niederlassung hatte aber eine andere rechtliche Stellung als etwa die Speyerer Niederlassung, die von Denkendorf abhängig war. Die Leitung der Droyßiger Niederlassung durch einen Propst, lässt auf eine gleichberechtigte Stellung der beiden Ordenshäuser schließen. Daher ist auch an eine direkte Beteiligung eines Kanonikers aus dem Heiligen Land zu denken, der evtl. die Schenkung annahm. Ein vergleichbarer Fall ist vom Kloster Haselndorf bekannt, das dem Kloster S. Maria Latina bei Jerusalem unterstand. Die Propstei in Droyßig konnte aber nie die überregionale Bedeutung erlangen, wie sie das Denkendorfer Kloster hatte (mit Prioraten in Speyer und den Niederlanden) oder etwa die Propstei in Miechów.
mini|Tempeltor
Die Herrschaft Droyßig Die Herrschaft Droyßig war im Mittelalter eine kleine Adelsherrschaft mit Sitz auf der Burg in Droyßig. Sie gehörte damals zur Landgrafschaft Thüringen und stand Anfang des 13. Jahrhunderts unter der Oberlehenschaft des Landgrafen Hermann I. von Thüringen. Die Besitzer der Herrschaft Droyßig hatten von Beginn an das Schutz-, Schirm- und Vogtrecht über die Droyßiger Heiliggrabpropstei. 1213 war Albert von Turts (oder Albert von Droyßig genannt) Herr von Droyßig. 1344 ging die Herrschaft Droyßig in den Besitz der Grafen von Orlamünde über.
1413 kamen die Herren von Bünau in den Besitz der Herrschaft Droyßig. Bei der Leipziger Teilung des Kurfürstentums Sachsen (1485) kam die Heiliggrabpropstei Droyßig mit seinen Dependancen an das albertinische Herzogtum Sachsen, mit Ausnahme von Sautzschen, das zum Stift Naumburg gehörte.
1578 verkauften die von Bünau die Herrschaft Droyßig mit über 20 Dörfern an Christoph von Hoym. Ausgenommen davon war aber der Tempelhof in Droyßig und seine Dependancen, den die Trebener Linie der Familie von Bünau behielt. Die Herrschaft Droyßig vererbte Christoph von Hoym seinem Sohn Gebhard, der 1616 unverheiratet starb. Die Herrschaft Droyßig erbte der Bruder des Christoph, Christian Julius von Hoym. Dessen Nachkommen blieben bis 1769 im Besitz der Herrschaft Droyßig. Danach war die Herrschaft Droyßig bis 1945 im Besitz der Fürsten von Schönburg-Waldenburg. Dies ist jedoch für die Geschichte des Tempelhofes in Droyßig ohne Belang.
mini|Wappen der von Bünau am Tempeltor in Droyßig. Wappenschild: Geviert – in 1 und 4 in Rot und Weiß gespalten, in 2 und 3 in Rot ein goldener Löwenkopf in Frontalansicht, dessen Zunge von einer goldenen Lilie gebildet wird. Helm: zwei Spangenhelme, Helmzier: Linker Helm, eine goldene Krome, darauf ein offener Flug, rechter Helm, ein roter Hut mit weißer Krempe, besteckt mit zwei goldenen Stäben, deren Enden mit je drei Pfauenfedern besteckt sind, Decken: links, Rot/Weiß, rechts Rot/Gold
Der Droyßiger Tempelhof Von der ursprünglichen Stiftung des Albert von Turts (oder Droyßig) weiß man nur, dass sie ein Haus (oder Hof) in Droyßig, und das Patronat und die Einkünfte der Droyßiger Bartholomäuskirche beinhaltete. Auch wenn die Templer definitiv keinen Besitz in Droyßig hatten, bürgerte sich doch der Begriff Tempelhof für die Droyßiger Niederlassung ein. Der Tempelhof war ein in Droyßig gelegener, ummauerter Gutshof mit Wohngebäuden und Wirtschaftsgebäuden für die Eigenwirtschaft des Konvents. Über den weiteren Umfang der Besitzungen in und in der direkten Umgebung von Droyßig erfahren wir in der Schenkungsurkunde leider nichts. Flur- und Ortsbezeichnungen in und bei Droyßig, wie Tempelteich und Tempelholz deuten aber darauf hin, dass die ursprüngliche Schenkung umfangreicher gewesen sein muss, oder durch spätere Schenkungen oder auch durch aktive Erwerbungen der Propstei vergrößert worden war. Dies wird mit einer Urkunde von 1589 noch bestätigt, in der es heißt, dass nach der Stiftung der Niederlassung etliche Personen etwas zum Tempelhof hinzustifteten und auch der Propst und der dortige Konvent für den Tempelhof etwas hinzugekauft hätten.
Mit der dem Orden inkorporierten Bartholomäuskirche und der dazugehörigen Pfarre waren deren Einkünfte verbunden sowie das Patronatsrecht. Die Chorherren vom Heiligen Grab mussten damit aber auch für die bauliche Erhaltung der Kirche und des Pfarrhauses sorgen, die Gottesdienste abhalten und die weiteren kirchlichen Handlungen besorgen. Sehr wahrscheinlich war mit dem Tempelhof in Droyßig auch ein Hospital verbunden, und der Orden musste sich um die Versorgung der Kranken kümmern. Das Hospital ist noch bis 1561 erwähnt.
Der Ordenshof Utenbach Wahrscheinlich 1240, nach anderen Quellen 1290, erhielten die Kanoniker vom Heiligen Grab in Droyßig von den Schenken von Apolda die Kirche in Utenbach (Stadt Apolda, Landkreis Weimarer Land) mit ihren Einkünften geschenkt. Hier errichteten sie ebenfalls ein Ordenshaus. Der Ordenshof in Utenbach wurde anscheinend so bedeutend für die Droyßiger Niederlassung, dass sich die Kanoniker 1303 Brüder von dem Orden des heiligen Grabes zu Droyzk (Droyßig) und Otenbach (Utenbach) nannten. 1270 hatten sie zum Hof in Utenbach 4½ Hufen arttland hinzugekauft.