Das Landesbeamtengesetz Berlin (LBG) regelt ergänzend zum Beamtenstatusgesetz das Dienstverhältnis von Landesbeamten, die zum Land Berlin oder zu einer landesunmittelbaren Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts in einem Beamtenverhältnis stehen. Es enthält Rechte und Pflichten und regelt den Ablauf von der Ernennung bis zur Entlassung. Daneben enthält es Aussagen zu den Themen Beihilfe, Landespersonalausschuss, zum Personalüberhang sowie zum Disziplinarverfahren. Es erläutert die Dienstherreneigenschaft.
Inhalt Das Gesetz gliedert sich in elf Abschnitte: Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften Abschnitt 2: Beamtenverhältnis Abschnitt 3: Landespersonalausschuss Abschnitt 4: Landesinterner Wechsel Abschnitt 5: Beendigung des Beamtenverhältnisses Abschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis Abschnitt 7: Beschwerdeweg und Rechtsschutz Abschnitt 8: Besondere Arten von Beamtenverhältnissen Abschnitt 9: Besondere Beamtengruppen Abschnitt 10: Übergangsvorschriften Abschnitt 11: Schlussvorschriften
Siehe auch Landesbeamtengesetze (Deutschland)
Kategorie:Gesetz (Berlin) Kategorie:Beamtenrecht (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert)