Die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. (LBGO oder LO) war eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die während des Zweiten Weltkriegs die Aufgabe hatte, die Landwirtschaft in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten im Reichskommissariat Ostland auszubeuten und ihre Erträge zum einen der Wehrmacht, zum anderen der deutschen Bevölkerung im Reichsgebiet zur Verfügung zu stellenGeraldien von Frijtag Drabbe Künzel, „Hitler’s Brudervolk: The Dutch and the Colonization of Occupied Eastern Europe, 1939–1945“, Routledge, 2015, S. 61. Sie war dem „Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete“ (RMfdbO) unterstellt und hatte ihren Hauptsitz in Riga.
Die am 10. Dezember 1941 errichtete LBGO ist nicht zu verwechseln mit der bereits am 28. Februar 1940 errichteten „Ostdeutschen Landbewirtschaftungsgesellschaft“ (kurz: „Ostland“), die eine ähnliche Funktion im besetzten Polen und später im Nordosten Frankreichs übernahm und bei Gründung des Reichskommissariates Ostland im Juli 1941 in „Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH (Reichsland)“ umbenannt wurdeBundesarchiv, Bestandssignatur: R 82, „Reichsgesellschaft für Landbewirtschaftung mbH“, https://portal.ehri-project.eu/virtual/de-002429-bestandeubersicht/de-002429-r_82.
Rechtsgrundlagen und Gründung der LBGO Nur knapp drei Monate nach dem deutschen Angriff auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 ordnete der Beauftragte für den Vierjahresplan, Reichsmarschall Hermann Göring, mit seinen Erlassen vom 12. und vom 17. September 1941Anordnung des Reichsmarschalls betr. Einrichtung von Landbewirtschaftungsgesellschaften im RKU und RKO vom 12. und 17. September 1941 sowie entsprechende Gesellschaftsverträge, Bundesarchiv, BA-MA, RW 31/144 („Wirtschaftsstab Ost mit nachgeordnetem Bereich“) die Errichtung einer Landbewirtschaftungsgesellschaft in dem am 25. Juli 1941 gegründeten Reichskommissariat Ostland (RKO) an.
Per Anordnung des Reichskommissars Hinrich Lohse vom 19. August 1941 über die „Sicherstellung“ des Vermögens der UdSSR wurde das gesamte im Reichskommissariat Ostland gelegene bewegliche und unbewegliche Vermögen der UdSSR, ihrer Gliedstaaten, öffentlicher Körperschaften, Verbände und Zusammenschlüsse einschließlich aller Forderungen, Beteiligungen, Rechte und Interessen aller Art nach dem Stande vom 20. Juni 1941 zugunsten des Deutschen Reichs beschlagnahmt„Öffentliche Landbewirtschaftung – Die Landbewirtschaftungsgesellschaft im Generalbezirk Estland“, in: Revaler Zeitung, 17. Oktober 1943, S. 5.
Die LBGO wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 10. Dezember 1941 errichtet„Erlaß über die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland mbH. vom 10. August 1943“, in: Amtlicher Anzeiger des Reichskommissars für das Ostland, Nr. 1, 25. August 1943, und kurz darauf per Anordnung des Reichskommissars Ostland vom 16. Januar 1942 in ihre Tätigkeit eingewiesen.Reichskommissar für das Ostland Lohse, „Amtliche Bekanntmachungen: Anordnung über die Einweisung der Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. vom 16. Januar 1942“, in: Deutsche Zeitung im Ostland, 30. Januar 1942, S. 8.
In das Handelsregister beim Deutschen Gericht in Riga, Abt. B, Nr. 12, wurde die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland mbH am 28. Mai 1942 eingetragenDeutsche Zeitung im Ostland, 23. Juni 1942, S. 11, https://dea.digar.ee/page/deutschezeitungimostland/1942/06/23/11.
Struktur und Organisation der LBGO
Die Landbewirtschaftungsgesellschaft war keine Erwerbsgesellschaft, sondern ein quasi-staatliches Organ zur Durchführung der Aufgaben des Reichskommissars Ostland„Öffentliche Landbewirtschaftung – Die Landbewirtschaftungsgesellschaft im Generalbezirk Estland“, in: Revaler Zeitung, 17. Oktober 1943, S. 5. § 3 der Anordnung über die Einweisung der Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. vom 16. Januar 1942 stellte klar: „Die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m. b. H. ist in ihrer Tätigkeit allein und ausschließlich dem Reichskommissar für das Ostland verantwortlich“„Amtliche Bekanntmachungen – Anordnung über die Einweisung der Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. vom 16. Januar 1942“, § 3, in: Deutsche Zeitung im Ostland, 30. Januar 1942, S. 8.
Paragraph 3 der Anordnung über die Einweisung der Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. vom 16. Januar 1942 legt in seinem Absatz 1 fest: „Zur Deckung ihrer Unkosten kann die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. von den beteiligten Betrieben einen angemessenen Verwaltungskostenbeitrag erheben, dessen Höhe durch den Reichskommissar für das Ostland festgesetzt wird.“ In Absatz 2 desselben Paragraphen heißt es: „Die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. übt ihre Tätigkeit auf eigene Rechnung aus und ist dem Reichskommissar für das Ostland zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet.“
Hauptsitz der Gesellschaft war in Riga (Lettland)„Deutsches Gericht Reval, Neueintragung am 4. Oktober 1943, Handelsregister B Nr. 17 Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland mit beschränkter Haftung, Zweigstelle Reval“, in: Revaler Zeitung, 12. November 1943, S. 5 im Wolter-von-Plettenberg-Ring 71/73; eine Zweigstelle in Riga der Karl-Ernst-von-Baer-Straße 13 wurde im September 1943 eröffnetHandelsregister, Deutsches Gericht in Riga, HR B 91, Deutsche Zeitung im Ostland, 26. September 1943, S. 10, https://dea.digar.ee/page/deutschezeitungimostland/1943/09/26/10. Weitere Zweigstellen bestanden in Reval (Estland), Kauen (Litauen), Minsk (Weißrussland) und Pleskau (Russland)Revaler Zeitung, 14. Februar 1942, S. 6, https://dea.digar.ee/cgi-bin/dea?a=d&d=revalerzeitung19420214.1.6 . S.a.: „Anordnung über die Einweisung der Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. vom 16. Januar 1942“, § 4: „Die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m. b. H. errichtet in jedem Generalbezirk eine Zweigstelle, deren Leiter gleichzeitig Referent für die öffentliche Landbewirtschaftung bei dem zuständigen Generalkommissar sein soll.“, in: Deutsche Zeitung im Ostland, 30. Januar 1942, S. 8, https://dea.digar.ee/page/deutschezeitungimostland/1942/01/30/8. Geschäftsführer der Hauptstelle in Riga waren der Diplomlandwirt Georg Krafft und der Rechtsanwalt Dr. Paul BeckerDeutsche Zeitung im Ostland, 23. Juni 1942, S. 11, https://dea.digar.ee/page/deutschezeitungimostland/1942/06/23/11. Der Rechtsanwalt Dr. Paul Becker und der Landwirt Wilhelm Kotthaus waren Geschäftsführer der Zweigstellen in RigaDeutsche Zeitung im Ostland, 26. September 1943, S. 10, https://dea.digar.ee/page/deutschezeitungimostland/1943/09/26/10 und in RevalRevaler Zeitung, 12. November 1943, S. 5, https://dea.digar.ee/page/revalerzeitung/1943/11/12/5; Prokurist beider Geschäftsstellen war Dipl.-Kaufmann Helmut Bach in RigaDeutsche Zeitung im Ostland, 26. September 1943, S. 10, https://dea.digar.ee/page/deutschezeitungimostland/1943/09/26/10 und Revaler Zeitung, 12. November 1943, S. 5, https://dea.digar.ee/page/revalerzeitung/1943/11/12/5.
Die Zweigstellenleiter waren, entsprechend § 4 der Einweisungsanordnung, gleichzeitig Referenten für die öffentliche Landbewirtschaftung bei der Abteilung Ernährung und Landwirtschaft des zuständigen Generalbezirkes im Reichskommissariat Ostland.„Aufgaben der Landbewirtschaftung im Ostland“, in: Deutsche Zeitung im Ostland Nr. 88, 29. März 1942,
Die Zweigstellen hatten im Allgemeinen vier Abteilungen:
eine landwirtschaftlich-betriebswirtschaftliche Abteilung eine Maschinenabteilung eine kaufmännische Abteilung und eine Verwaltungsabteilung.
Die landwirtschaftlich-betriebswirtschaftliche Abteilung bearbeitete alle Fragen, die direkt mit der Betriebs- und Wirtschaftsführung zusammenhingen. Die Maschinenabteilung überwacht den Einsatz der Maschinen-Traktoren-Station sowie den Einsatz der Maschinen auf den selbst bewirtschafteten Betrieben. Die kaufmännische und die Verwaltungsabteilung bearbeiten das Geld- und Finanzwesen sowie die Fragen der inneren Verwaltung.
Innerhalb der einzelnen Zweigstellen wurden jeweils für das Gebiet eines Gebietskommissars Oberverwaltungen eingerichtet.
Funktion und Aufgaben der LBGO
Die Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland verwaltete, bewirtschaftete und verwertete die landwirtschaftlichen und gärtnerischen Grundstücke und Betriebe im „Ostland“, also alle ehemals sowjetischen Staatsgüter (Sowchosen), Landwirtschaftsgenossenschaften (Kolchosen) und alle sonstigen landwirtschaftlichen Betriebe und Grundstücke„Öffentliche Landbewirtschaftung – Die Landbewirtschaftungsgesellschaft im Generalbezirk Estland“, in: Revaler Zeitung, 17. Oktober 1943, in den deutsch besetzten Gebieten in Litauen, Lettland, Estland und WeißruthenienDer Reichskommissar für das Ostland Hinrich Lohse, „Amtliche Bekanntmachungen – Anordnung über die Einweisung der Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. vom 16. Januar 1942“, dort: § 2 Abs. 2, in: Deutsche Zeitung im Ostland, 30. Januar 1942, S. 8. Dazu zählten auch Obst- und Weinbau-Betriebe, Pelztierfarmen, Fischerei-Betriebe einschließlich der technischen Nebenbetriebe, Maschinen- und Traktorenstationen (MTS) sowie der dazugehörigen Meisterwerkstätten„Landwirtschaftliches Sondervermögen im besetzten Osten“, in: Revaler Zeitung, 30. März 1943, S. 7.
Zum einen sollte sie landwirtschaftliche Erzeugnisse an die deutsche Wehrmacht, zum anderen an die Bevölkerung des deutschen Reiches liefern. Dabei sollte sie möglichst die Erträge der von ihr verwalteten Betriebe steigernGeraldien von Frijtag Drabbe Künze, „Hitler’s Brudervolk: The Dutch and the Colonization of Occupied Eastern Europe, 1939–1945“, Routledge, 2015, S. 61.
Formal eine Treuhandverwaltung, hatte die LBGO faktisch nahezu volle Eigentümerrechte über die von ihr verwalteten Betriebe„Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland“, in: Revaler Zeitung, 14. Februar 1942, S. 6: „Die Landbewirtschaftungsgesellschaft kann alle Rechte des Eigentümers geltend machen, insbesondere auch anordnen, dass alle Maßnahmen getroffen werden, die im Interesse der Leistungssteigerung des Betriebes und seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung notwendig sind“; siehe: „Amtliche Bekanntmachungen – Anordnung über die Einweisung der Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland m.b.H. vom 16. Januar 1942“, in: Deutsche Zeitung im Ostland, 30. Januar 1942, S. 8.
Der L.O. unterstanden insgesamt ungefähr 13.800 landwirtschaftliche Betriebe, deren Eigentümer teils von sowjetischen, teils von deutschen Truppen vertrieben oder ermordet worden waren. Unter direkter Eigenverwaltung der L.O. standen mehr als 1800 Höfe im „Ostland“, mit zusammen rund 500.000 ha Fläche, davon etwa 250.000 ha Äcker und Felder, 136.000 ha Weideland; der übrige Landbesitz der L.O. bestand aus Gärten, Fischteichen, Wäldern usw. Die Mehrzahl der direkt von der L.O. verwalteten Betriebe war zwischen 100 und 500 ha groß, einige Betriebe waren aber auch deutlich größer. Deutlich mehr als 12.000 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Gesamtfläche von 300.000 ha wurden hauptsächlich an kleinere Privatbetriebe verpachtet, die ebenfalls unter Aufsicht der LBGO gestellt wurden„Landbewirtschaftungsgesellschaft Ostland“, in: Algemeen Handelsblad, 07. September 1943, S. 3, https://www.delpher.nl/nl/kranten/view?cql%5B%5D=%28date+_gte_+%2201-01-1940%22%29&cql%5B%5D=%28date+_lte_+%2208-05-1945%22%29&coll=ddd&redirect=true&page=2&identifier=KBNRC01%3A000042916%3Ampeg21%3Aa0047&resultsidentifier=KBNRC01%3A000042916%3Ampeg21%3Aa0047.