mini|Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg In der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (auch Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Schwäbisch Hall) im baden-württembergischen Landkreis Schwäbisch Hall haben sich eine Stadt und drei Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft liegt in der Stadt Schwäbisch Hall (erfüllende Gemeinde).
Mitgliedsgemeinden Mitglieder dieser durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstandenen Verwaltungsgemeinschaft sind: Stadt Schwäbisch Hall, Große Kreisstadt, Einwohner, km² Gemeinde Michelbach an der Bilz, Einwohner, km² Gemeinde Michelfeld, Einwohner, km² Gemeinde Rosengarten, Einwohner, km²
Struktur und Aufgaben Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist der Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde (Schwäbisch Hall). Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft wurde aufgrund der §§ 59 ff. GO in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit gebildet. Den Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bestimmt der baden-württembergischen Gemeindeordnung.
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SchwabischHall Kategorie:Organisation (Landkreis Schwäbisch Hall) Kategorie:Organisation (Schwäbisch Hall) Kategorie:Rosengarten (Landkreis Schwäbisch Hall) Kategorie:Michelbach an der Bilz Kategorie:Michelfeld