Die Schriftliche Anfrage oder Schriftliche Frage ist das Recht eines Abgeordneten, Informationen von der Regierung zu erhalten. Besonders bedeutend ist das Recht für die Opposition, um die Politik der Regierung kontrollieren zu können. Die Schriftliche Anfrage ist in manchen Bundesländern aus der ehemals Kleinen Anfrage hervorgegangen bzw. wurde in diese geändert. Weitere Fragemöglichkeiten sind die Mündliche Anfrage (in Berlin auch spontane Anfrage genannt) und die Große Anfrage.

In Berlin sind Schriftliche Anfragen und deren Antworten durch das Semantic-Search- und KI-unterstützte Portal Parla frei durchsuchbar.

Bundestag Im Deutschen Bundestag darf jedes Mitglied des Bundestags vier schriftliche Fragen an die Bundesregierung richten. Diese sollen innerhalb von einer Woche nach Eingang im Bundeskanzleramt beantwortet werden. Alle schriftlichen Fragen einer Woche werden zusammengefasst in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Schriftliche Anfrage in den deutschen Landtagen BundeslandRechtsgrundlageFristVeröffentlichungBayernRechtsgrundlage von Bayern – abgerufen am 16. März 2019§ 71 Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages4 WochenDrucksache (auf Antrag)BerlinRechtsgrundlage von Berlin – PDF-Datei, abgerufen am 16. März 2019§ 50 der Geschäftsordnung des Berliner Abgeordnetenhauses3 WochenDrucksache

Siehe auch Politik in Berlin Fragestunde

Einzelnachweise

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