mini|Heinrich Hetzbold von Weißensee bei der Wildschweinjagd, Codex Manesse, Cod. Pal. germ. 848, fol. 228r., zwischen 1305 und 1340 Die Geschichte der Jagd in Deutschland umfasst die Geschichte der Jagd in der Bundesrepublik Deutschland und den vorangehenden deutschen Gemeinwesen. Im engeren Sinne beginnt sie mit der Staatwerdung Deutschlands, die im 10./11. Jahrhundert parallel zum Aufkommen des römisch-deutschen Königtums verortet wird.
Ursprung und Vorgeschichte mini|Aus Kiefernholz gefertigter Speer VII der Schöninger Speere in Fundlage, 1997 Die Jagd gehört zu den ursprünglichsten Tätigkeiten der Menschheitsgeschichte und ist älter als der moderne Mensch (Homo sapiens).
Die ältesten, unumstritten archäologischen Belege für Jagd stammen aus dem Altpleistozän und fallen zeitlich mit der Entstehung und Ausbreitung des Homo erectus vor rund 1,7 Millionen Jahren zusammen. Von da an bis in die Zeit um 10.000 v. Chr. – und in Teilen darüber hinaus – lebte die gesamte Menschheit als Jäger und Sammler. Die Jagd stellte dabei – durch die mit ihr verbundene Notwendigkeit zur Spezialisierung, Arbeitsteilung und Vorausplanung der Jäger, etwa bei der Produktion von Werkzeugen und Waffen, – einen bedeutenden Schritt in der Evolution des Menschen dar. Die gemeinsam durchgeführte Jagd förderte die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten und bildete eine der Grundlagen der menschlichen Kultur heraus.
Der Fund der etwa 120.000 Jahre alten Lanze von Lehringen sowie der rund 300.000 Jahre alten Schöninger Speere, den ältesten vollständig erhaltenen Jagdwaffen der Welt, belegt die Jagd auf Großwild bereits durch Neandertaler und den Homo heidelbergensis. Die Jagd diente zur Nahrungsversorgung und lieferte neben Fleisch tierische Nebenprodukte wie Knochen für Werkzeuge oder auch für Flöten und Kunstwerke, Felle als Bekleidung für Schuhe, für Decken, für Behausungen (Zelte) und Tragetaschen, sowie Sehnen zum Nähen und für Bögen. Im Jungpaläolithikum und Magdalenien finden sich erste Höhlenmalereien und figürliche Kunstwerke der eiszeitlichen Jäger. Ursprünglich wurden die Jagdtiere zum Beispiel in die Enge getrieben. Die ältesten Jagdformen sind die Hetz- bzw. Ausdauerjagd, die Lauer- und die Fallenjagd.Haseder S. 393.
Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit des Menschen und dem Beginn von Ackerbau und Viehzucht trat die Jagd als Ernährungsquelle bei weiten Teilen der Bevölkerung in den Hintergrund. Durch die veränderten Lebensumstände ergaben sich neue Aufgaben für die Jagd beim Schutz des kultivierten Landes vor Wildschäden und der Bekämpfung von Raubtieren zum Schutz von Nutzvieh.
Mittelalter alt=|mini|Wildschwein-Jäger mit Sauschwertern – Ausschnitt aus dem Holzschnitt Triumphzug Kaiser Maximilians, 1526 Noch in der Spätantike und zu Beginn des frühen Mittelalters hatte die ländliche Bevölkerung die Möglichkeit zur freien Jagd. Für die damaligen Menschen waren vor allem die erjagten Nebenprodukte wie Häute, Pelze und Knochen zur Herstellung von Bekleidung und Werkzeugen von Bedeutung. Seit dem Mittelalter wurde das zuvor freie Jagdrecht immer weiter eingeschränkt und war zunehmend einem adeligen Personenkreis vorbehalten. Vor allem die Rothirschjagd durfte fortan nur noch von den Landesherren praktiziert werden. Ausgehend von der erstarkenden Macht der fränkischen Könige im 8. Jahrhundert kam es im Verlauf des Mittelalters zu einer zunehmenden Ausweisung von Wildbannforsten – Gebieten, in denen der König oder ein anderer Fürst das Jagdrecht für sich alleine beanspruchten. Die Jagd wurde so immer mehr zum Privileg des Monarchen bzw. des Adels und kirchlicher Würdenträger.
Im 15. Jahrhundert wurde das JagdwesenDieser Begriff wurde von mir einst als Lemma konzipiert, als irrelevant verworfen und taucht doch immer wieder auf. besonders intensiv am Hof des Herzogs Philipp des Guten III. von Burgund (1396 bis 1467) ausgelebt. Dessen Vorbild wurde wegweisend für die JagdkulturWas ist das? Auch hierzu gibt es kein eigenes Lemma und jeder kann sich denken, was er will. in Europa. Die Jagd wurde fester Bestandteil des höfischen Lebens. Der Adel stellte sein Jagdprivileg über gemalte Kunstwerke zur Schau. Die Darstellung der höfischen Jagd in der Kunst wurde das Mittel der Wahl, um die Erhabenheit und Legitimation des Adels wiederzugeben.Sabine Poeschel: Handbuch der Ikonographie. Sakrale und profane Themen der bildenden Kunst. Darmstadt 2014. S. 294 f. – Birgit Franke: Jagd und landesherrliche Domäne. Bilder höfischer Repräsentation in Spätmittelalter und Frühen Neuzeit. In: Wolfram Martini (Hg.): Die Jagd der Eliten in den Erinnerungskulturen von der Antike bis in die Frühe Neuzeit. Göttingen 2000. S. 203.
In dieser Zeit waren Tapisserien mit Jagdmotiven beliebt, die sowohl im Innen- als auch im Außenraum präsentiert wurden. Die Wahl der Motive wurden Mittel, um die Legitimation und die Signifikanz der jeweiligen aristokratischen Besitzer zu verdeutlichen. Diese jagdliche Kunst wurde vor allem in Räumlichkeiten ausgestellt, in denen „repräsentative Mahlzeiten und Bankette abgehalten wurden“.Birgit Franke: Jagd und landesherrliche Domäne. Bilder höfischer Repräsentation in Spätmittelalter und Frühen Neuzeit. In: Wolfram Martini (Hrsg.): Die Jagd der Eliten in den Erinnerungskulturen von der Antike bis in die Frühe Neuzeit. Göttingen 2000. S. 192.
Unter den Heiligen der katholischen Kirche gibt es mehrere, die als Patrone der Jäger gelten, im Mittelalter war dies – und ist es vor allem in Österreich und Bayern weiterhin – der Heilige Eustachius († um 118). Etwa ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts kam es zu einer zunehmenden Verehrung des Heiligen Hubertus († 727).Walter Zwyssig (Red.): . In: hubertus-orden.org, abgerufen am 5. Juli 2011.
Aus dieser Zeit des Feudalismus stammt auch die Unterscheidung zwischen „Hoher Jagd“ – die dem Adel vorbehaltene Jagd auf Hochwild – und „Niederer Jagd“ für den niederen Klerus und freie Bauern, oder als Bürgerjagd auf kleinere Tiere wie Hasen und Federwild, sowie Rehwild, das als einzige Schalenwildart dem Niederwild zugerechnet wird. Bauern durften mancherorts nur noch das Wild von ihren Feldern verscheuchen, um ihre Ernte vor Wildschäden zu schützen.
Deutscher Bauernkrieg und Frühe Neuzeit mini|Dianenfest von 1812 bei Schloss Bebenhausen, Johann Baptist Seele, 1813/14, Öl auf Leinwand, 231 × 331 cm, Schlossverwaltung Ludwigsburg. Die Verbindung von hohen Wildschäden und Jagdfrondiensten für die adeligen Herren war schließlich einer der Gründe für das Aufbegehren der Bauern im Deutschen Bauernkrieg von 1524 bis 1526. So fand sich in den 1525 verkündeten Zwölf Artikeln der in Memmingen versammelten Bauern an vierter Stelle die Forderung nach freier Jagd und Fischerei. Mit der Niederlage der Bauern gingen jedoch auch deren Forderungen wieder unter.
Im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts wurde den Bauern in manchen Herrschaften sogar das bloße Vertreiben des Wildes von ihren Feldern verboten und schwerste Strafen, bis hin zur Todesstrafe für Wilderei verhängt. Die herrschaftliche Jagd erhielt einen weiteren Bedeutungszuwachs als gesellschaftliches Ereignis und Repräsentationsmittel der Landesfürsten.
Mit dem Zeitalter des Barock erreichte die Prunkjagd schließlich ihren Höhepunkt. Große Jagdparks entstanden. Insbesondere aufwändige, sogenannte eingestellte Jagen, Parforcejagden mit Hundemeute und die Jagd auf dem Wasser, bei der Wild in Teiche oder Flüsse getrieben wurde, um es anschließend von Booten aus abzustechen, erfreuten sich beim Adel großer Beliebtheit. Die durch solch aufwändig inszenierten Spektakel verursachten Schäden waren enorm. Da im Feudalismus in solchen Veranstaltungen kein finanzielles Interesse bestand, überstiegen die Kosten den Ertrag des Wildbrets bei Weitem.
Infolge der politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen zur Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert verloren zwar viele Fürsten durch die Mediatisierung ihre Souveränität, jedoch behielten und benutzten sie vielerorts weiterhin ihre herrschaftlichen Privilegien, auf fremdem Grund und Boden zu jagen. Neben den unmittelbar betroffenen Bauern verlangte nun auch das erstarkende, liberale Bürgertum die freie Verfügungsgewalt an privatem Grundbesitz, die rechtliche Unabhängigkeit des Einzelnen sowie den Schutz des produktiven Eigentums.
Deutsche Revolution 1848/1849 mini|Jubelnde Revolutionäre nach Barrikadenkämpfen am 18. März 1848 in der Breiten Straße in Berlin mini|Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 mit Titelblatt und § 169 Abs. 1 Jagdrecht Die deutsche Revolution von 1848/49 stellte eine Zäsur dar und brachte grundlegende Veränderungen für die Jagd in den Ländern des deutschen Bundes. Das Gesetz zur Aufhebung des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden und über die Ausübung der Jagd vom 31. Oktober 1848, dessen Inhalt in Art. 8, § 37 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die Grundrechte des Deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 bekräftigt und mit § 169 in die Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849 aufgenommen wurde, stellte eine jagdrechtliche Zeitenwende dar, indem es das Jagdregal des Adels sowie alle Jagdfrondienste ohne Entschädigung aufhob und das Recht zur Jagd an das Eigentum von Grund und Boden band. Jeder Grundeigentümer dürfte nun auf seinen Besitz jagen, egal wie groß dieser war. Eine Ausnahme davon bildeten die Großherzogtümer Mecklenburg-Strelitz und Mecklenburg-Schwerin, die bis zum Ende der Monarchie 1918 ihre Feudalverfassung behielten. Im Gegensatz zu anderen Errungenschaften überdauerte der Grundsatz der Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum die Niederschlagung der Revolution sowie die darauf folgende Ära der politischen Reaktion und hat sich in Deutschland bis heute erhalten.
Als Folge der freien Jagd, die es den Bauern erlaubte, den Wildschaden auf ihren Äckern und in ihren Wäldern durch Abschüsse zu begrenzen, wurde der Schalenwildbestand insbesondere in gemeindenahen Gebieten stark dezimiert.Haseder, S. 426 ff. „Innerhalb kurzer Zeit war zumindest in den gemeindenahen Gebieten der Schalenwildbestand stark dezimiert.“ Die positive Wirkung auf die Waldverjüngung, die diese Reduktion hatte, lässt sich an vielen aus der Zeit stammenden, vielfältigen Laubmischwäldern ablesen.Ammer (2010), Der Wald-Wild-Konflikt. S. 5, 9. Zugleich stieg durch die unreglementierte Jagd die Zahl der Jagdunfälle drastisch an. Die intensive Verfolgung ließ das Rotwild aus manchen Regionen verschwinden, obgleich die vielzitierte Gefahr einer großflächigen Ausrottung von Schwarz-, Reh- und Rotwild angesichts beschränkter Transportmöglichkeiten und wenig erschlossener, großer Waldgebiete nicht bestand.
Zu einer bedeutenden Korrektur der durch die freie Jagd hervorgerufenen zersplitterten Jagdausübung kam es durch später erlassene Regelungen, wie das 1850 erlassene preußische Jagdpolizeigesetz (JPolG), die das Jagdrecht, das weiterhin jedem Grundeigentümer zusteht, vom Jagdausübungsrecht, das Grundeigentümer nur ausüben dürften, wenn ihr zusammenhängender Grundbesitz eine festgelegte Mindestgröße erreichte, trennten und so das bis heute bestehende sogenannte Revierjagdsystem begründeten. Eigentümer kleinerer Flächen wurden von Gesetzes wegen in Jagdgenossenschaften zusammengeschlossen und mussten das Jagdausübungsrecht an der so entstandenen Genossenschaftsfläche, in der Regel einer Gemarkung, an einen Jäger verpachten oder gemeinsam ausüben. In vielen Orten gründeten sich daraufhin Jagdvereine, in denen sich die örtlichen Landwirte zu sogenannten Bauernjagden zusammenschlossen, um gemeinschaftlich die Jagd auszuüben. Dies geschah meist durch ein bis zwei Treibjagden, während das Wild im Rest des Jahres ungestört blieb.
Der Zugang zum Jagdausübungsrecht entwickelte sich zum Instrument zur politischen Gestaltung der Jagdpraxis. Um 1860 wurden in den Jagdpolizeigesetzen erstmals behördliche Jagdscheine eingeführt, mit deren Hilfe man als unzuverlässig geltende Personenkreise von der Jagd ausschließen wollte.
Deutsches Kaiserreich