Das Umgangsbestimmungsrecht ist in Deutschland ein Teil der elterlichen Sorge. Die Inhaber des Umgangsbestimmungsrechts legen nach § 1632 Abs. 2 BGB fest, welche Personen wann und wie lange Umgang mit den minderjährigen Kindern bzw. Jugendlichen haben unter anderem auch unter Berücksichtigung des Umgangsrechts etwa für Großeltern und nahestehende Personen.Michael Langhans: Umgangsbestimmungsrecht, was ist das? 31. Juli 2017Michael Langhans: Das Umgangsbestimmungsrecht. 31. Dezember 2017
Das Umgangsbestimmungsrecht ist nicht mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht gleichzusetzen, denn es stellt einen anderen Bereich (Wirkungskreis) dar, wie der Bundesgerichtshof 2016 betonte: Bundesgerichtshof, Urteil vom 6. Juli 2016, Az. XII ZB 47/15Jürgen Soyka: Verhältnis zwischen Aufenthalts- und Umgangsbestimmungsrecht. In: Familienrecht kompakt (FK), April 2017 Das Familiengericht hat gemäß §§ 1684, 1685 BGB die Kompetenz, eine Regelung bezüglich Häufigkeit, Dauer, Ort und Zeit, Umgangsbegleitung oder Umgangsausschluss zu treffen.Elterliche Konflikte – und der Entzug des Umgangsbestimmungsrechts. In: Rechtslupe, 31. August 2016Stefan Heilmann: Die Ergänzungspflegschaft mit dem Aufgabenkreis „Regelung des Umgangs“ (Umgangsbestimmungspflicht). In: FamRZ, 2014, Heft 21, Seiten 1753–1756 (Kurznachricht) Für die Umsetzung dieser Regelungen kann eine Umgangspflegschaft eingerichtet werden.
Einzelnachweise
Kategorie:Familienrecht (Deutschland)