Der Warschauer Pakt – eine im Westen gebräuchliche Bezeichnung, im offiziellen Sprachgebrauch der Teilnehmerstaaten Warschauer Vertrag bzw. Warschauer Vertragsorganisation genannt – war ein von 1955 bis 1991 bestehendes Militärbündnis des sogenannten Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion.
Er wurde mit dem Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand (kurz: Warschauer Vertrag – WV) gegründet und bildete im Kalten Krieg das Gegenstück zum US-amerikanisch geprägten NATO-Bündnis, dem Nordatlantikpakt. Wirtschaftlich waren die Ostblockstaaten bereits seit 1949 im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe zusammengeschlossen. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs erodierten die strengen Strukturen des Warschauer Paktes zunehmend, woraufhin sich dieser 1991 offiziell auflöste.
Vorgeschichte und Gründungskonferenz mini|links|Der Ministerpräsident der DDR, Otto Grotewohl, bei der Vertragsunterzeichnung in Warschau
Der Warschauer Pakt war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den Alliierten des Zweiten Weltkrieges sowie zwischen Westdeutschland und der UdSSR. Im Westen wurden die Expansion der Sowjetunion und die Bildung von Satellitenstaaten als massive Bedrohung für die westlichen Demokratien empfunden, die man durch die Gründung der NATO im April 1949 einzudämmen versuchte. Die Staaten des späteren sozialistischen Lagers in Europa standen seit dem Ende des Krieges und dem Verbleib sowjetischer Truppen 1944/45 unter dem Einfluss der UdSSR.
Die Mitglieder des Brüsseler Paktes und Italien unterzeichneten mit der Bundesrepublik Deutschland am 23. Oktober 1954 die Pariser Verträge, die das Besatzungsstatut in Westdeutschland beendeten und zur Gründung des kollektiven militärischen Beistandspakts der Westeuropäischen Union (WEU) führten. Die Westalliierten unterstrichen den Alleinvertretungsanspruch der Bundesregierung für Deutschland und traten zugleich für die von der Bundesregierung für notwendig erachtete Wiederbewaffnung Westdeutschlands ein.
Die Sowjetunion ihrerseits fürchtete ein Wiederaufleben des Militarismus in Deutschland und wollte den Beitritt der Bundesrepublik zur NATO verhindern,Bei der Außenministerkonferenz in Berlin 1954 hatte Wjatscheslaw Molotow tatsächlich den Beitritt der Sowjetunion zur NATO erfolglos vorgeschlagen. zumal sie ein System kollektiver Sicherheit, wie es die Charta der Vereinten Nationen vorsah, vorzog und Systemen kollektiver Selbstverteidigung im Prinzip eher ablehnend gegenüberstand. Nach mehreren diplomatischen Noten und Erklärungen reagierte sie mit einer Sicherheitskonferenz in Moskau,Dazu z. B. Wolfgang Mueller: Die Gründung des Warschauer Pakts und der österreichische Staatsvertrag, in: Manfried Rauchensteiner: Zwischen den Blöcken: NATO, Warschauer Pakt und Österreich, Böhlau, 2010, S. 143 ff. die vom 29. November bis 2. Dezember 1954 tagte und an der neben der sowjetischen Delegation Regierungsvertreter aus Albanien, Bulgarien, der DDR, den Volksrepubliken Polen und Rumänien, der Tschechoslowakei und der Volksrepublik Ungarn teilnahmen. Zum Abschluss der Konferenz wurde die Moskauer Erklärung (auch: Moskauer Deklaration) verabschiedet. Darin warnten die Unterzeichner vor einer Ratifizierung der Pariser Verträge und gaben bekannt, ein eigenes Militärbündnis gründen zu wollen. Entsprechende Absichtserklärungen zur gemeinsamen Organisation der Streitkräfte sollten folgen. Um die DDR in das Bündnis aufnehmen zu können, wurde der Kriegszustand formell zum 21. Januar 1955 beendet.
Nach der Ratifizierung der Pariser Verträge durch alle Mitgliedstaaten traten diese am 5. Mai 1955 in Kraft. Daraufhin wurde im polnischen Staatsratsgebäude in Warschau zum Abschluss der zweiten „Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit Europas“ vom 11. bis 14. Mai 1955 durch Albanien, Bulgarien, die DDRErklärung des Ministerpräsidenten der DDR, Otto Grotewohl, auf der ersten Sitzung der Warschauer Konferenz vom 11. Mai 1955 (Bundesarchiv; PDF)., die VR Polen, die VR Rumänien, die VR Ungarn, die Sowjetunion und die Tschechoslowakei der Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand durch die Ministerpräsidenten unterzeichnet; er bestand aus einer Präambel und elf Artikeln. Für die Volksrepublik China nahm Verteidigungsminister Peng Dehuai als Beobachter an der Konferenz teil.Bundesarchiv (PDF; 0,3 MB) Durch die Gründung des Militärbündnisses sicherte die Sowjetunion ihren Hegemonialanspruch in Ost- und Ostmitteleuropa. Nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Unterzeichnerstaaten bei der Regierung der Volksrepublik Polen trat der Warschauer Vertrag am 4. Juni 1955 in Kraft.GBl. DDR 1955 S. 381, 392.
Die DDR war zunächst vom militärischen Teil des Bündnisses ausgenommen. Sie trat diesem am 28. Januar 1956 bei, zehn Tage nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur Gründung der Nationalen Volksarmee.Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 18. Januar 1956 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 8 vom 24. Januar 1956, S. 81ff., Digitalisat.
Bezeichnung Der Organisation lag der multilaterale Vertrag von 1955 zugrunde und das Militärbündnis hieß im Sprachgebrauch der DDR „Warschauer Vertrag“ (WV).BI-Universallexikon A–Z, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1988, ISBN 3-323-00199-0. Gegebenenfalls wurde auf die Formulierung Staaten des Warschauer Vertrages zurückgegriffen, um den Organisationscharakter zu verdeutlichen.Vgl. unter anderem: Zentraler Ausschuß für Jugendweihe der DDR (Redaktionskollegium), Verlag Neues Leben, Berlin 1983, ISBN 3-355-00493-6. Die dafür gegründete Warschauer Vertragsorganisation (WVO) verstand sich als politisches Bündnis mit dem Auftrag zur Koordination der Außenpolitik (Artikel 3). In der Bundesrepublik und vielen anderen westlichen Staaten wurde von „Warschauer-Pakt-Organisation“ gesprochen, so dass sich „Warschauer Pakt“ als Bezeichnung in der wissenschaftlichen Literatur durchgesetzt hat,Oliver Bange, Bernd Lemke: Einleitung. In: dies. (Hrsg.): Wege zur Wiedervereinigung: Die beiden deutschen Staaten in ihren Bündnissen 1970 bis 1990 (= Beiträge zur Militärgeschichte, Bd. 75). Oldenbourg, München 2013, S. 1–29, hier S. 1, Fn. 1. auch wenn der Zeithistoriker Wolfgang Mueller darauf hinweist, „dass im allgemeinen Sprachgebrauch der Terminus ‚Pakt‘ oft pejorativ auf die ‚gegnerische‘ Allianz angewendet wurde und auch heute wird.“Wolfgang Mueller: Der Warschauer Pakt und Österreich 1955–1991. In: Manfried Rauchensteiner (Hrsg.): Zwischen den Blöcken. NATO, Warschauer Pakt und Österreich. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, S. 135–191, hier S. 135, Anm. 1.
Die offizielle Bezeichnung in den Sprachen der Mitgliedstaaten war: Albanisch: Pakti i miqësisë, bashkpunimit dhe i ndihmës së përbashkët, kurz Pakti i Varshavës Bulgarisch: Договор за дружба, сътрудничество и взаимопомощ, kurz Варшавски договор Deutsch: Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, kurz Warschauer Vertrag Polnisch: Układ o Przyjaźni, Współpracy i Pomocy Wzajemnej, kurz Układ Warszawski Rumänisch: Tratatul de prietenie, cooperare și asistență mutuală, kurz Tratatul de la Varșovia bzw. Pactul de la Varșovia Russisch: Договор о дружбе, сотрудничестве и взаимной помощи, kurz Варшавский договор Slowakisch: Zmluva o priateľstve, spolupráci a vzájomnej pomoci, kurz Varšavská zmluva Tschechisch: Smlouva o přátelství, spolupráci a vzájemné pomoci, kurz Varšavská smlouva Ungarisch: Barátsági, együttműködési és kölcsönös segítségnyújtási szerződés, kurz Varsói Szerződés
Vertragsbestimmungen und -partner mini|hochkant|Signet der Warschauer Vertragsorganisation
Bestimmungen Der Wortlaut des zugrundeliegenden Vertrags ähnelt in weiten Teilen dem des Nordatlantikvertrages. Die Mitgliedstaaten des Warschauer Vertrages versicherten einander ihren Willen zur Friedenssicherung und zur gegenseitigen militärischen Hilfeleistung im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere der Teilnehmerstaaten (Artikel 4). Ein gemeinsames Kommando der nationalen Streitkräfte sollte die Effektivität des Bündnisses sichern (Art. 5). Man hatte sich sofort zu beraten, wenn ein Angriff vorhersehbar war (Art. 3). Für den Fall des Abschlusses eines kollektiven Sicherheitspaktes für ganz Europa sollte der Vertrag seine Gültigkeit verlieren (Art. 11).
Die Interpretation dieser Bestimmungen unterschied sich jedoch grundlegend von denen des Nordatlantikvertrages. So unterstanden zum einen die Truppen des Warschauer Pakts fast vollständig dem Vereinten Oberkommando, welches wiederum vollständig dem Kommando des sowjetischen Generalstabes unterstand. Zum anderen wurden die Bestimmungen auch nach innen restriktiv interpretiert und mit Hilfe dieses Vertrages die sowjetische Kontrolle der Vertragsstaaten auch mit militärischen Mitteln durchgesetzt.
Im Unterschied zum Nordatlantikvertrag, welcher in Artikel 2 auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit festschrieb, war im Warschauer Vertrag die militärische Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten geregelt, die zivilwirtschaftliche Zusammenarbeit wurde indes im 1949 gegründeten Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) koordiniert.
Zielsetzungen Der Warschauer Pakt diente als Stützpfeiler der offiziellen Politik der Sowjetunion durch die Bündnispartner. Die Stationierung sowjetischer Truppen in fast allen Mitgliedstaaten und das Vereinte Oberkommando unter sowjetischer Kontrolle sorgten dafür, dass die Herrschaft der jeweiligen Kommunistischen Partei und die Treue gegenüber der Sowjetunion nicht in Frage gestellt werden konnten. Offiziell galten die Armeen dieser Länder als sozialistische Waffenbrüder.
In Fällen, bei denen einzelne Teilnehmerstaaten den von Moskau vorgegebenen Kurs verlassen wollten, wurde dies als Angriff von außen auf das sozialistische Staatensystem ausgelegt und mit einer militärischen Intervention geahndet: Beispielsweise in Ungarn (Ungarischer Volksaufstand, 1956) und in der ČSSR (Prager Frühling, 1968) schlugen Truppen des Warschauer Pakts nationale Aufstände nieder. Bereits vor der Unterzeichnung des Vertrags war der Aufstand des 17. Juni in der DDR von der Sowjetarmee niedergeschlagen worden. Theoretisch und ideologisch untermauert wurde ein solches Vorgehen nach 1968 durch die Breschnew-Doktrin.
Mitgliedstaaten mini|hochkant=1.3| NATO und Warschauer Pakt im Kalten Krieg
Sozialistische Volksrepublik Albanien (einseitiger Austritt am 13. September 1968 wegen der ČSSR-Krise) Volksrepublik Bulgarien Deutsche Demokratische Republik (Austritt 1990 mit der deutschen Wiedervereinigung) Volksrepublik Polen Sozialistische Republik Rumänien Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Tschechoslowakische Sozialistische Republik Volksrepublik Ungarn
Militärdoktrin Zu den wichtigsten Prinzipien der Militärdoktrin des Warschauer Vertrages gehörten:Lothar Schröter: Bedrohungsvorstellungen in der DDR-Führung in den 50er Jahren - Theorieansätze, Reflexionen in der Militärdoktrin und Sichtweisen im historischen Prozeß. In: Jürgen Rohwer (Hrsg.): Feindbilder und Militärstrategien seit 1945. Referate einer Tagung des Arbeitskreises für Wehrforschung in Bonn-Bad Godesberg am 28. und 29.11.1990. Bremen 1992, S. 94 f.
die Forderung nach der Überlegenheit des sozialistischen Lagers gegen jeden denkbaren Aggressor, um die Gegenseite durch Abschreckung zum Frieden zu zwingen. Dies galt auch für Kernwaffen. Chruschtschow verkündete 1960 die These von einem „Untergang des Imperialismus“ als Gesellschaftssystem in einem Raketen-Kernwaffenkrieg, die besagte, dass die Sowjetunion über genug Kernwaffen verfüge, um könne, während gleichzeitig die Sowjetunion auch viele Opfer erleiden würde, aber es überstehen würde.