Hitzefrei, auch Hitzeferien, bezeichnet den Ausfall von Schulstunden und die Verkürzung der Arbeitszeit bei hohen Außentemperaturen.
An manchen Schulen gibt es einen sogenannten Hitzeplan. In diesem ist festgelegt, unter welchen Umständen Unterrichtsstunden verkürzt werden, also etwa von 45 auf 30 Minuten oder eine Doppelstunde auf eine Unterrichtsstunde oder 60 Minuten, und ab wann Stunden komplett ausfallen.
Allgemeines Die Verkündung von Hitzefrei setzt meist voraus, dass an einem schattig angebrachten Thermometer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Außentemperatur erreicht oder überschritten ist, oder aber die Raumtemperatur einen Grenzwert erreicht.
Regeln könnten zum Beispiel sein: Wenn das Thermometer in einer Pause mehr als einen gewissen Wert anzeigt, dann kann ab dem nächsten Stundenende Hitzefrei gegeben werden. Wenn das Innenthermometer einer Flachdach-Werkshalle vormittags zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Grenztemperatur erreicht oder überschreitet, dann endet die Frühschicht früher, und die Spätschicht beginnt verspätet.
Letzteres könnte im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden, um Produktionsausfall infolge Hitzelast für die Mitarbeiter oder Schäden an temperaturempfindlichen Materialien oder Maschinen zu vermeiden, oder den Einbau einer Klimatisierung vermeiden zu wollen. Oder es kann das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsschutz-Institutionen sein, z. B. wenn es infolge von Hitze mehrfach zu Kreislaufkollapsen gekommen war (Verbesserung oder Wahrung der Arbeitssicherheit).
Geschichte mini|Erlass des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal=Angelegenheiten vom 16. Juni 1892 über das Ausfallen des Nachmittagsunterrichtes mit Rücksicht auf große Hitze
Hitzefrei vom Schulunterricht wurde nicht, wie häufiger behauptet, von Adolf Baginsky erfunden,Adolf Baginsky, mit Unterstützung von Otto Janke: Handbuch der Schulhygiene: zum Gebrauche für Ärzte, Sanitätsbeamte, Lehrer, Schulvorstände und Techniker. 3. Auflage. Enke, Stuttgart 1898, S. 78 (). aber doch zumindest von ihm zur Lehrmeinung erhoben. Bereits Jahrzehnte zuvor erließ der Leiter der Dresdner Gewerbeschule Karl Wilhelm Clauß am 11. August 1863 die vorübergehende Aussetzung des Unterrichts aufgrund von Hitze.Carola Pönisch: Erfinder des „Hitzefrei“ war ein Dresdner. In: DAWO! Dresdner Wochenzeitung, 22. August 2024, abgerufen am 31. August 2024.Dresdner Nachrichten, 12. August 1863, (S. 2).
Als landesweite rechtliche Norm geht Hitzefrei auf einen Ministerialerlass vom 16. Juni 1892 des preußischen Kultusministers Robert Bosse zurück.
Rechtslage Deutschland Für Schulen in Deutschland gibt es in manchen Ländern Erlasse.
In Baden-Württemberg entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Dafür gelten folgende Empfehlungen:
In Hessen enthält der Erlass derzeit unter anderem folgende Regelungen:
In Niedersachsen enthält der Runderlass „Unterrichtsorganisation“ des Niedersächsischen Kultusministeriums in den Nrn. 4.5 bis 4.11 Regelungen zum Unterrichtsausfall bei hohen Temperaturen (Hitzefrei):
In Nordrhein-Westfalen gibt es aktuell die Regelung:
In Rheinland-Pfalz war bis 31. Dezember 1990 eine konkrete Hitzefrei-Regelung gegeben.Rundschreiben des Kultusministeriums vom 17. April 1991 942 A – Tgb.Nr. 389/91 – (Amtsbl. S. 320 bzw. GAmtsbl. S. 78), sowie Verwaltungsvorschrift vom 9. Juni 1980. Seitdem gilt:
In Schleswig-Holstein gab es bis 1998 eine Richtlinie, die besagte, dass hitzefrei gegeben werden kann, wenn bis 11 Uhr 25 Grad im Schatten erreicht werden. Abschn. B X des Erl. vom 20. Mai 1976 (NBl. KM. Schl.-H. S. 160) geändert durch Erl. vom 16. Juni 1980 (NBl. KM. Schl.-H. S. 220). Seitdem gilt: In Brandenburg formuliert eine Verwaltungsvorschrift eine Soll-Regelung. Letztendlich entscheidet jede Schule selbst. Für die Sekundarstufe II, Zweiter Bildungsweg und Fachschulen gibt es kein Hitzefrei.
Österreich Gemäß Arbeitsstättenverordnung gilt 25 °C als Richtwert der Innentemperatur für Büroräume.
Einen Rechtsanspruch auf „hitzefrei“ gibt es aber weder am Arbeitsplatz noch an Schulen.APA, zit. n. Auch gibt es keinerlei Anspruch auf Installation einer Klimaanlage. Gibt es jedoch eine, muss diese auch funktionieren und die Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsgrenzen müssen dann eingehalten werden.
Schweiz Für die Schulen in der Schweiz gibt es keine behördliche Regelung für ein Hitzefrei. Die Planbarkeit des Schulalltags sei für berufstätige Eltern wichtig, die sich auf die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch die Schule verlassen. In der Stadt Zürich habe es bis in die 1980er Jahre eine Regelung gegeben, wonach die Kinder nach Hause geschickt wurden, wenn die Temperatur um 10 Uhr 30 Grad erreichte, dies sei auch andernorts ein Gewohnheitsrecht gewesen.Florian Schoop: Hitzefrei? Von wegen! In: NZZ. 4. Juli 2015, S. 34.
Einzelnachweise
Kategorie:Schulunterricht Kategorie:Arbeitswelt