Körbitz ist ein Ortsteil der Gemeinde Niederer Fläming im Süden des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg. Der Ort gehört dem Amt Dahme/Mark an und war bis zum 31. Dezember 1997 ein Ortsteil von Welsickendorf.
Lage Körbitz liegt im Westen der Gemeinde Niederer Fläming und ist Teil des Fläming. Die Stadt Jüterbog ist zwölf Kilometer entfernt. Die Gemarkung von Körbitz grenzt im Norden an Langenlipsdorf, einen Ortsteil der Gemeinde Niedergörsdorf, im Osten an Welsickendorf, im Süden an den Ortsteil Linda (Elster) der Stadt Jessen (Elster) in Sachsen-Anhalt im Süden sowie an Zellendorf, wiederum ein Ortsteil von Niedergörsdorf, im Westen. Die Wohnbebauung konzentriert sich um den historischen Dorfanger, der sich in Nord-Süd-Richtung erstreckt. Um ihn herum befindet sich ein Meliorationsgraben, der jedoch keinen Abfluss besitzt. Die übrigen Flächen werden vorzugsweise landwirtschaftlich genutzt. In der Nähe von Körbitz befand sich im Mittelalter die wüst gefallene Siedlung Alten Daltzow. Südwestlich von Körbitz lag die Feldmark Beiersdorf, deren Flur später vollständig in der Feldmark von Körbitz aufging.
Durch den Nordteil von Körbitz führt die Kreisstraße 7209. Die Landesstraße 715 liegt drei Kilometer westlich, die Bundesstraße 101 (Jüterbog–Herzberg) zwei Kilometer östlich des Ortes. Der nächste Bahnhof befindet sich in Zellendorf an der Bahnstrecke Jüterbog–Riesa.
Geschichte und Etymologie 12. bis 15. Jahrhundert Erstmals erwähnt wurde Körbitz im Jahr 1186, nach anderen Quellen im Jahr 1221, mit der Schreibweise Caruwiz. Die heutige Schreibweise wird seit dem Jahr 1648 verwendet. Sie hatte sich von Katwitz im Jahr 1307 zu Kerwicz im Jahr 1388 und Kerwitz im Jahr 1534 verändert. Der Ortsname ist vom sorbischen „krowa“ abgeleitet und bedeutet „Kuh“. Das Straßendorf war ursprünglich eine wendische Ortsgründung. Körbitz war ursprünglich im Besitz des Klosters Nienburg, bevor im Jahr 1225 de villa Carwitz vom Kloster Zinna gekauft wurde und als solches zum Herzogtum Magdeburg gehörte. Als Lehnsherr erschienen in dieser Zeit bis 1205/1221 die von Lindow, anschließend bis 1307 das Kloster Zinna und von 1307 bis 1388 die Herren von der Dahme. Diese hatten bereits schon 1368 einen verlehnten und unverlehnten Besitz in Körbitz; andererseits war auch schon ein Anteil der Vogtei bzw. des Amtes Jüterbog nachweisbar. Das Dorf sowie die Ober- und Untergerichtsbarkeit ging anschließend im Jahr 1390 an die Herren von der Dahme und von dort 1405 an das Amt Jüterbog, die es bis 1447 verwalteten. Bis nach 1493 sind die Familie Stotz nachgewiesen (siehe auch zweiter Anteil), bevor von 1509 bis 1817 erneut das Amt Jüterbog das Dorf übernahm. Die von Stotz hielten neben der Gerichtsbarkeit auch Hebungen von sieben Einwohnern. Der Schulze gab dabei 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Hafer und Geld. Drei Einwohner gaben je 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Hafer und Geld, ein Einwohner gab 2 Scheffel Roggen, 2 Scheffel Hafer und Geld, während zwei nur Geld gaben (1447). Der Stotzsche Anteil lag bis 1509 beim Jüterboger Geleitsmann Meineke. Dies betraf aber nur Hebungen (14 Scheffel Roggen, 14 Scheffel Hafer und Geld, 1493) und ging von 1509 bis 1611 an die Familie Jungermann, ein Bürger aus Jüterbog. Dieser zweite Anteil wurde anschließend geteilt: Die Hebungen aus dem Hafer (1615) lagen von 1611 bis 1658 bei der Familie von Hagen und gingen anschließend an den Landesherren bzw. das Amt. Die Hebungen aus dem Roggen und Geld bezog von 1611 bis 1613 die Familie Jungermann und ging anschließend für zwei Jahre in den Besitz des Administrators. Von dort gingen sie von 1615 bis 1654 an die Familie von Löben, danach an den kurfürstlich-brandenburgischen Hof- und Konsistorialrat Reinhardt und Erben, die es bis 1769 hielten. Ein dritter Anteil über die Hebungen von vier Hufen (zusammen 2 Wispel Roggen und 2 Wispel Hafer, 1368) lagen vor 1386 bei der Familie von Leipzig(er). Ein vierter Anteil lag vor 1368 bei der Familie Mortitz, die Geldhebungen und den dritten Anteil des Guts von Körbitz besaßen (1368). Auch dieser Anteil, fiel wie alle weiteren, an den Landesherren bzw. das Amt. Ein fünfter Anteil lag vor 1368 bis nach 1383 bei der Familie Poch(Pach), die Hebungen aus einer Hufe erhielten ( Wispel Roggen und Wispel Hafer, 1368). Ein sechster Anteil war von vor 1386 bis nach 1414 im Besitz des Bürgers Römer aus Jüterbog, teilweise als Afterlehen der Herren von der Dahme. Der Anteil kam im Jahr 1447 bis 1484 an die Familie von Staupitz, für drei Jahre in den Besitz der Familie von Schlieben über Geldhebungen (1386) bzw. Geldhebungen und Hebungen von drei kleinen Hufen, bei denen es sich eventuell um die wüste Feldmark Beiersdorf gehandelt haben könnte. Die Erträge belieben sich zusammen auf 13 Scheffel Roggen, 13 Scheffel Hafer und Geld bzw. Hebungen von zwei Hufen (jede gab 12 Scheffel Roggen, 12 Scheffel Hafer und Geld) sowie drei kleinen Hufen (jede gab 3 Scheffel Roggen und 3 Scheffel Hafer, 1447). Ein Teil hiervon wurde neu verlehnt. Die Hebungen aus einer Dorfhufe mit 6 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Hafer (1487) lag von 1487 bis 1598 an den Barbier Rahn und seine Erben, Bürger aus Calbe (Saale), der im Jahr 1598 vom Magister Moritz, einem Richter aus Jüterbog bzw. dessen Erben bis 1641 übernommen wurde. Anschließend hielt der Rittmeister Junack und seine Erben den Anteil bis 1708, der bis 1742 bei der Familie Wollersheim und von 1742 bis 1759 bei der Familie Flemming lag. Ein siebter Anteil lag vor 1383 bis nach 1399 beim Bürger von Brietzen aus Jüterbog und bestand aus den Hebungen aus einer Hufe, die 25 Scheffel Hafer, Gerste und Weizen ergaben (1383). Der achte Anteil war vor 1383 im Besitz des Bürgers Künecke aus Jüterbog und bestand aus Hebungen von einer Hufe, die 7 Scheffel Roggen, 8 Scheffel Hafer und 4 Scheffel Gerste beliefen. Der Bürger Schütze aus Jüterbog besaß vor 1383 bis nach 1389 einen achten Anteil. Er bestand aus Hebungen ( Wispel Roggen, 8 Scheffel Hafer, 4 Scheffel Gerste, 1383) bzw. Pacht und Schoß von zwei Hufen (1389). Der zehnte Anteil in Höhe von vier Hufen lag bis 1389 bei den Ottersleben und kam im genannten Jahr an die von Richenheim. Der elfte Anteil lag von 1454 bis 1504 beim Bürger Brambalg aus Wittenberg und kam bis 1515 an den Ritter Eitelwolf von Stein. Von dort ging er von 1515 bis 1527 an die Familie von Pack, anschließend von 1527 bis 1558 an den Bürger Freudemann aus Jüterbog sowie von 1558 bis nach 1699 an die von Schönermark. Es handelte sich dabei um Hebungen aus einem Hof mit zwei Hufen, die 1 Wispel halb Roggen, halb Hafer gaben (1454, 1515). Der zwölfte Anteil lag vor(?) 1466 beim Bürger Felgentreu aus Jüterbog und kam 1482 bis nach 1487 an den Kanzleischreiber Freudemann. Es handelte sich um Hebungen aus einer Hufe, die 6 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Hafer betrugen (1466). Der 13. Anteil lag vor(?) 1466 bis 1478 bei einem Herrn Grosse und kam anschließend an die Familie von Schleinitz. Es handelte sich um Hebungen, die 8 Scheffel Roggen und 8 Scheffel Hafer betrugen (1466). Den 14. Anteil besaß vor(?) 1466 bis 1655 der Bürger Heinrichsdorf aus Treuenbrietzen und kam 1655 an den Rittmeister Junack und seine Erben. Sie gaben ihn 1691 an die Wollersheim weiter; von dort kam er bis nach 1813 zur Familie Flemming. Es waren Hebungen aus zwei Hufen, die jede 3 Scheffel Roggen und 3 Scheffel Hafer betrugen. Der 15. Anteil lag von 1467 bis 1482 beim Bürger Künecke aus Jüterbog und kam von 1482 bis 1515 an den Bürger Heintz aus Jüterbog. Anschließend übernahmen von 1514 bis 1534 die Familie Öhna den Anteil, der anschließend bis nach 1546 zur Familie Brand kam. Es handelte sich dabei um Hebungen aus einer Hufe, die je 6 Scheffel Roggen und Hafer gaben. Der 16. Anteil war bis 1467 im Besitz der Familie Molrendorf und kam von 1467 bis 1470 zur Familie Puntzel. Anschließend übernahm der Bürger Wilmersdorf bzw. dessen Erben den Anteil bis 1858. Es handelte sich um Hebungen aus dem Gericht, die sich auf 4 Malter Korn, halb Roggen, halb Hafer und den Fleischzehnten (1467) bzw. Hebungen aus zwei Hufen auf dem Gericht und zwei Hufen bei den Bauern beliefen. Diese gaben jede 6 Scheffel Roggen, 6 Scheffel Hafer und den Fleischzehnten (1478) bzw. noch 12 Scheffel Roggen und 12 Scheffel Hafer (1848). Den 17. Anteil besaß bis 1491 der Diener Prötling, der ihn an den Kanzleischreiber Freudemann weitergab, der wiederum ihn bis vor 1524 hielt. Es handelte sich um Hebungen aus einer Dorfhufe, die 6 Scheffel Roggen und 6 Scheffel Hafer gaben sowie Hebungen aus zwei kleinen Hufen, die vermutlich die wüste Feldmark Beiersdorf betrafen. Von diesen beiden Hufen gab jede 3 Scheffel Roggen und 3 Scheffel Hafer (1491). Der 18. Anteil lag von 1504 bis 1538 bei der Familie von Rautschütz und lag von 1538 bis 1687 bei der Familie von Klitzing bzw. seit 1647 von den Schwestern von Klitzing. Er kam 1687 bis nach 1689 an die von Lüttichau und belief sich aus Hebungen aus zwei Hufen, die zusammen 1 Wispel halb Roggen, halb Hafer gaben (1504). In dieser Zeit erschien das Dorf (villa) im Jahr 1221 mit einer Größe von 25 Hufen; ebenso erschien das Dorf in den Jahren 1368 und 1386 (auch 1388). Im 13. Jahrhundert entstand im Dorfzentrum eine Feldsteinkirche. 1494 musste das Kloster den Ort an das Amt Jüterbog abtreten.
16. Jahrhundert Die Bewohner zahlten um 1500 insgesamt Schock 29 Groschen (gr) zur Anlage. Im Jahr 1516 waren es 12 Rheinische Gulden (fl) zur Steuer; 1534 waren es 13 fl 20 gr 10 Pfennig (d) zum 50. Pfennig. Im Jahr 1547 wurde das Dorf von den Spaniern im Schmalkaldischen Krieg niedergebrannt. Im Jahr 1562 besaß der Pfarrer zwei Hufen. Er erhielt außerdem die 30. Mandel vom Getreidezehnten, den 3. Teil vom Fleischzehnten, zwei Hühner und den Fleischzehnten vom Pfarrhof. Die Kirche besaß einen Hof von zwei Gehren, der mit 2 Scheffel Roggen besät wurde. Vier weitere Gehren waren offenbar nur von geringer Qualität und wurden um sechs und neun Jahre besät. Die Kirche erhielt weiterhin 2 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Hafer von einem Bauern sowie zwei Scheffel Roggen und den Fleischzehnten aus der Mühle. Der Küster erhielt von der Gemeinde 13 Scheffel Roggen sowie 16 Brote. Bei einer Visitation im Jahr 1584 wurden 18 Hauswirte festgestellt. Sie zahlten 7 Taler 21 gr zum 70. Pfennig (1586).
17. Jahrhundert