Das deutsche VIS-Zugangsgesetz (VISZG) bestimmt die Behörden, die Zugang zum Visa-Informationssystem der Europäischen Union haben und benennt die Straftaten, die einen Zugang rechtfertigen.

Gliederung Das Gesetz hat folgende Gliederung:

Unmittelbare Anwendbarkeit Zugangsberechtigte Behörden und zentrale Zugangsstellen Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten Datenschutzkontrolle Protokollierung Inkrafttreten

Inhalt In VISZG werden die Bestimmungen des Beschlusses 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 für anwendbar erklärt. Das Gesetz regelt in VISZG die zugangsberechtigten Stellen. Der Zugang darf gemäß VISZG nur zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten erfolgen. Dies stellt eine Eingriffsermächtigung dar. Die Datenschutz­kontrolle obliegt gemäß VISZG dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bzw. den Datenschutzbeauftragten der Länder. VISZG bestimmt, dass jede Abfrage und Übermittlung von Daten durch das Bundesverwaltungsamt protokolliert wird.

Das Gesetz trat gemäß VIZSG erst über vier Jahre nach Verkündung, am 1. September 2013, in Kraft; an dem Tage, ab dem der Beschluss 2008/633/JI vom 26. Juni 2008 nach seinem Artikel 18 Abs. 2 gilt. Das Bundesministerium des Innern gab den Tag des Inkrafttretens am 8. August 2013 im Bundesgesetzblatt bekannt. Diese ungewöhnliche Regelung koppelte das Inkrafttreten indirekt an die Betriebsbereitschaft des Visa-Informationssystems.

Zugriffsbehörden Folgende deutsche Visabehörden sind zugriffsberechtigt:. In: EUR-Lex. Bund Auswärtiges Amt Bundespolizeipräsidium Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Länder die 16 Innenressorts der Länder Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen der Freien Hansestadt Bremen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Zudem sind zahlreiche deutsche Sicherheitsbehörden zugriffsberechtigt. Dazu zählen:. In: EUR-Lex.

Bund Nachrichtendienste des Bundes Bundesnachrichtendienst Bundesamt für Verfassungsschutz Militärischer Abschirmdienst Bundeskriminalamt Bundespolizeidirektionen und -inspektionen Zollkriminalamt Länder Landesbehörden für Verfassungsschutz Landeskriminalämter, weitere Landespolizeibehörden Staatsanwaltschaften

Terroristische und sonstige schwerwiegende Straftaten Zugang zum Visa-Informationssystem wird gem. § 3 VISZG insbesondere gewährt zur Bekämpfung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland, von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten,Navid Aliabasi: Die staatsgefährdende Gewalttat. Eine Analyse der §§ 89a, 89b und 91 StGB. Peter-Lang-Verlag, 2017, ISBN 978-3-631-73028-7. Terrorismusfinanzierung sowie Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit.

Literatur Hartmut Aden: VIS-Zugangsgesetz in:

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