Das Steuerrecht ist der Teil des Abgabenrechts, der die Steuern betrifft. Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu. Rechtsnormen, die sich mit der Verteilung des Steueraufkommens befassen – in Deutschland sind dies Teile des Grundgesetzes, das Zerlegungsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz –, zählt man dagegen nicht zum Steuerrecht.

Nationales Steuerrecht Siehe dazu die folgenden Artikel: Steuerrecht (EU) Steuerrecht (Bulgarien) Steuerrecht (Deutschland) Steuerrecht (Österreich) Steuerrecht (Russland) Steuerrecht (Schweiz) Steuerrecht (Slowakei) Steuerrecht (Ukraine)

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