Horizont Europa (englisch: Horizon Europe) ist das wissenschaftliche Nachfolgeforschungsrahmenprogramm von Horizont 2020 der Europäischen Union, unter Federführung der Europäischen Kommission. Die primären Ziele von Horizont Europa sind es, die Forschung in den Bereichen Klimawandel, der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) der Vereinten Nationen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Entstehungsgeschichte 2019 erarbeitete und genehmigte die Europäische Kommission Horizont Europa, das darauf abzielt, die Wissenschaftsausgaben der EU in den Jahren 2021–2027 um 50 % auf rund 100 Mrd. EUR anzuheben. Das Europäische Parlament fordert eine Erhöhung des Budgets auf 120 Mrd. EUR, um zu den Forschungsausgaben der USA und China aufzuschließen. Unabhängige Beobachter gingen davon aus, dass die endgültig genehmigte Finanzierung nach langen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten deutlich niedriger ausfallen würden. Der EU-Kommissar Carlos Moedas hatte zusammen mit vielen Interessengruppen versucht, einen umfangreicheren EU-Wissenschaftshaushalt auszuarbeiten. Um politische Unterstützung für die Budgeterhöhung zu schaffen, wollte er amerikanische Marketing-Ideen von Moonshots nutzen, um die Forschungsanstrengungen zu bündeln und das öffentliche Interesse zu steigern.
Programmaufbau Die Struktur von Horizont Europa ist angelehnt an den Aufbau von Horizont 2020 und umfasst ebenfalls drei Säulen sowie den Teil „Widening participation and strengthening the European Research Area“. Die drei Säulen spiegeln den Prozess von der Idee zum marktfähigen Produkt und damit das Leitprinzip des Programms, eine forschungs- und wissenschaftsbasierte Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union, wider.
Die verschiedenen Programmteile von Horizont Europa sind keine voneinander unabhängigen Förderlinien, sondern bauen aufeinander auf und ergänzen sich. Erstmals gibt es Programm „Missionen“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt: Europäische Missionen – ein neuer Ansatz im EU-Rahmenprogramm. Webseite des Programms Horizont Europa, ohne Datum, abgerufen am 28. März 2026. und Partnerschaften, die Programmteile thematisch miteinander verbinden und programmübergreifende Aktivitäten fördern sollen.
1. Säule „Excellent Science“ Die wissenschaftliche (Grundlagen-)Forschung auf allen Ebenen wird vorrangig in der Säule „Excellent Science“ unterstützt. Zudem werden hier die dafür erforderlichen Einrichtungen auf Weltniveau bereitgestellt. Dabei werden die themenoffenen (bottom-up) Förderprogramme innerhalb von Horizont Europa gebündelt. Darunter angesiedelt sind die Programmlinien des Europäischen Forschungsrates (European Research Council – ERC), die Marie Skłodowska-Curie Maßnahmen (Marie Skłodowska-Curie Actions – MSCA) sowie die Förderung von Forschungsinfrastrukturen (Research Infrastructures).
Europäischer Forschungsrat (European Research Council – ERC) In fünf wettbewerbsorientierten Programmlinien fördert der ERC innovative Grundlagen- und Pionierforschung in Europa. Dabei wird insbesondere darauf abgezielt, dass herausragende Wissenschaftler in hohen Maße innovative oder im positiven Sinne risikobehaftete Projekte durchführen können. Dabei ist die wissenschaftliche Exzellenz sowohl des Projekts als auch des Principal Investigators (PI) das alleinige Auswahlkriterium.
Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) Seit 1997 gibt es als europäische Mobilitätsmaßnahmen die Marie Skłodowska-Curie Actions. Sie zielen darauf ab, die Forschenden in Forschung und Innovation in Europa in qualitativer und quantitativer Weise zu stärken, d. h. die individuelle Karriereentwicklung hin zu innovativen Forschenden zu fördern. Dabei kommt der Mobilität eine zentrale Rolle zu: es wird internationale, interdisziplinäre und intersektorale Wissenschaft/Projekte gefördert, wodurch individuelle Forschungskompetenzen erweitert und vertieft wie auch institutionelle strukturierende Effekte erzielt werden.
Gefördert werden Projekte aus der Grundlagenforschung bis hin zur Markterschließung. Zudem sind die Förderlinien für alle Forschungsbereiche offen. Es gibt fünf spezifische Förderlinien: Doctoral Networks (strukturierte Doktorandenausbildung) Staff Exchanges (Personalaustauschprogramm) Postdoctoral Fellowships (individuelles Forschungsprojekt) COFUND (Kofinanzierung von Postdoktoranden und auch Doktorandenprogrammen) Citizens (Öffentlichkeitswirksames Outreach-Event)
Die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) sind mit einem Budget von 24,9 Mrd. EUR über die gesamte Laufzeit von Horizont Europa ausgestattet.
Forschungsinfrastrukturen Im Programmteil Forschungsinfrastrukturen steht die Weiterentwicklung der Europäischen Forschungsinfrastrukturlandschaft im Vordergrund. Dabei geht es zum einen um die Vorbereitungen zum Aufbau neuer Forschungsinfrastrukturen von paneuropäischem Interesse, zum anderen enthält der Programmteil auch die Förderung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen und deren Services innerhalb eines verstärkt interdisziplinären Ansatzes. Außerdem wird auch die weitere Ausgestaltung der European Open Science Cloud (EOSC) in diesem Programmteil unterstützt.
Zudem ist die stärkere Anbindung der Unterstützungsmaßnahmen an gesellschaftliche Herausforderungen und Prioritäten der Kommission, wie z. B. grüne und digitale Transformation, Gesundheit sowie eine bessere Krisenresilienz von zunehmender Bedeutung innerhalb der Forschungsinfrastrukturen.
2. Säule „Global Challenges & European Industrial Competitiveness“
Die zweite Säule fasst die beiden Themenbereiche der aus Horizont 2020 bekannten Säulen „Industrial Leadership“ und „Societal Challenges“ in einer gemeinsamen Säule mit dem Titel „Global Challenges & European Industrial Competitiveness“ zusammen. Die themengebundenen (top-down) Ausschreibungen sind in der Struktur von sechs thematischen Clustern festgehalten: Health Culture, Creativity and Inclusive Society Civil Security for Society Digital, Industry and Space Climate, Energy and Mobility Food, Bioeconomy, Natural Resources, Agriculture and Environment
In ihnen wird die Schaffung und bessere Verbreitung neuer Erkenntnisse, Technologien und nachhaltiger Lösungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gebündelt, um zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen beitragen zu können. Die Ziele der Maßnahmen orientieren sich dabei an der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, den Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen. Die Fragestellungen werden daher nicht in getrennten thematischen Silos bearbeitet, sondern mit disziplin- und sektorenübergreifenden Ansätzen, die alle relevanten Akteure einbinden.
Die zu fördernden Maßnahmen sollen neues Wissen generieren und zur Entwicklung vom Labor zum Markt von erstklassigen Innovationen in der EU beitragen und damit den gesamten Innovationszyklus bis zum Technology Readiness Level 8 (Demonstratoren, Pilotlinien) abdecken. Neben Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen Wissenschaftskommunikation, Standardisierung, sozio-ökonomische und Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit eine Rolle spielen.
Für die Ausschreibungen und Finanzierungsinstrumente im Rahmen der Cluster steht in Horizont Europa ein Budget von 53,8 Mrd. EUR zur Verfügung, dies sind rund 56 % des Gesamtbudgets.
3. Säule „Innovative Europe“
Eine Neuerung stellt die Säule „Innovative Europe“ dar. In ihr werden Maßnahmen gebündelt, die dezidiert die Innovationsfähigkeit der Europäischen Union stärken sollen, unter anderem auch durch eine Verbesserung der Innovationsfinanzierung. Folgende Förderinstrumente gehören dazu: European Innovation Council (EIC) European Innovation Ecosystems Knowledge and Innovation Communities (KICs) des European Institute of Innovation and Technology (EIT)
Weiterer Programmteil „Widening Participation and Strengthening the European Research Area“
Neben den drei Säulen des Rahmenprogramms gibt es in Horizont Europa mit „Widening Participation and Strengthening the European Research Area“ einen Programmteil, der sich der Unterstützung des Europäischen Forschungsraums als Ganzem und insbesondere der Verringerung der Kluft zwischen forschungsstarken und forschungsschwächeren EU-Mitgliedstaaten widmet.
Beteiligungsregeln und Antragstellung An Horizont Europa können alle juristischen und natürlichen Personen teilnehmen. Eines der Ziele von Horizont Europa ist die Förderung der Zusammenarbeit von Einrichtungen aus Wissenschaft, Bildung und Industrie. Daher gelten für alle Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sowie Innovationsmaßnahmen bestimmte Mindestbeteiligungsregeln. So sind für Kooperationsvorhaben mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Staaten notwendig, darunter mindestens eine Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat. Für Einzelmaßnahmen wird die Teilnahme einer Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder Assoziiertem Staat vorausgesetzt. In den jeweiligen Arbeitsprogrammen findet man nähere Informationen.
In der Regel werden nur Einrichtungen aus den folgenden Ländergruppen gefördert: EU-Mitgliedstaaten, Staaten, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU zur Teilnahme am Programm abgeschlossen haben, sog. Assoziierte Staaten, Staaten mit geringem oder mittlerem Einkommen.
Eine Liste der förderfähigen Staaten wird mit der Veröffentlichung des Arbeitsprogramms von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können in Einzelfällen auch Projektpartner aus Ländern gefördert werden, die nicht regulär förderfähig sind. Bedingung dafür ist, dass die Beteiligung des entsprechenden Partners für die erfolgreiche Durchführung des Projekts unbedingt erforderlich ist. Zwingende Gründe für die Förderung eines Partners aus einem nicht-assoziierten Drittstaat können z. B. technologischer und geografischer Natur sein.
Im jeweiligen Arbeitsprogramm und in der Ausschreibung selbst ist die Art und Höhe der Förderung definiert. Diese richtet sich vorrangig nach dem Maßnahmentyp. Förderfähige Kosten in Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (Research and Innovation Action) werden zu 100 % erstattet. Gleiches gilt für Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen. Kosten in den etwas marktnäheren Innovationsmaßnahmen werden dagegen zu maximal 70 % erstattet. Nicht-gewinnorientierte Einrichtungen wie Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen erhalten auch „Innovation action“ eine Förderung von 100 %. Förderfähige Kosten sind zum Beispiel Personalkosten, Anschaffungskosten (wie Reisekosten, Gerätekosten usw.), Kosten für Unteraufträge oder für interne Leistungsverrechnung. Indirekte Kosten werden pauschal erstattet. Die Höhe der Pauschale beträgt 25 % der förderfähigen direkten Kosten. Im Vergleich zu Horizont 2020 können in speziellen Fällen die aktuellen indirekten Kosten berichtet werden. In Projekten der Marie Skłodowska-Curie Actions (MSCA) wiederum und bei Ausschreibungen, für die eine Lump-sum-Förderung vorgesehen ist, erfolgt die Förderung in Form von Pauschalen pro Forschermonat bzw. pro abgeschlossenem Arbeitspaket.
Im Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa können Projektvorschläge nur im Rahmen entsprechender Ausschreibungen eingereicht werden. Diese werden in Arbeitsprogrammen veröffentlicht, welche u. a. die thematischen und strukturellen Vorgaben, die jeweiligen Daten für Öffnung und Schließung der Ausschreibungen, die Begutachtungskriterien sowie Informationen zum vorgesehenen Budget enthalten. Während der Laufzeit eines Rahmenprogramms werden die jeweiligen Arbeitsprogramme regelmäßig aktualisiert.