Riesdorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Niederer Fläming im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Der Ort gehört dem Amt Dahme/Mark an und war bis zum 31. Dezember 1997 eine eigenständige Gemeinde.

Lage Riesdorf liegt etwa 12 Kilometer südöstlich von Jüterbog im Fläming. Die Gemarkung des Ortes grenzt im Norden an den Ortsteil Jänickendorf der Gemeinde Nuthe-Urstromtal, im Osten an Schlenzer, im Süden an Sernow, im Osten an Fröhden und im Nordosten an Markendorf. Letztere sind Ortsteile der Stadt Jüterbog. Nördlich von Riesdorf liegt das Waldgebiet Riesdorfer Heide, welches ein Teil des Naturschutzgebietes Heidehof-Golmberg ist. Riesdorf grenzt im Nordwesten anteilig an die wüsten Feldmark Wendemark und grenzt im Südwesten an die wüste Feldmark Zippelsdorf.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 425.

Riesdorf liegt an der Landesstraße 715. Die Bundesstraße 115, die im Norden kurzzeitig auch auf der Gemarkung Riesdorfs liegt, ist etwa fünf Kilometer vom Ortszentrum entfernt.

Geschichte und Etymologie Etymologie Riesdorf, ein Sackgassendorf mit Dorfanger, wurde erstmals im Jahr 1221 als Risdorp urkundlich erwähnt. Bereits 1225 erschien die Form Ristorp, die in einer um 1540 gefertigten Kopie eines Magdeburger Copialbuchs erhalten ist. Im Jahr 1229 wurde ein Heinricus de Ristorp genannt, der als Pleban in Magdeburg belegt ist und damit zugleich einen frühen Hinweis auf die kirchliche Organisation des Ortes liefert. Im Jahr 1342 erschien die Namensform Rysdorf in einer Urkunde aus dem Umfeld der Herrschaft Stülpe. Die spätere Überlieferung zeigt eine allmähliche Stabilisierung des Namens: Im Jahr 1534 wurde der Ort als Ristorff bezeichnet, während die Form Riesdorf 1775 in Büschings Topographie begegnet.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 426. Der Ortsname leitet sich von dem niederdeutschen Wort „ris“ für Gebüsch ab.

Besitzgeschichte Riesdorf befand sich zunächst im unmittelbaren Besitz des Bistums Magdeburg, bevor es 1342 in den Pfandbesitz der Brüder Krull gelangte. Bis 1446 stand das Dorf unter der Herrschaft der von Torgau, Herren zu Zossen, und von 1446 bis 1584 unter der Familie von Schlieben, die über Dorf, Ober- und Untergerichtsbarkeit sowie das Kirchenpatronat verfügten. Danach wurde der Besitz geteilt: Zwischen 1584 und 1597 hielten die von Hacke die eine Hälfte, während die von Schlieben die andere Hälfte behielten. 1597 vereinigten die von Hacke beide Teile und blieben bis 1656 im Besitz des gesamten Dorfes. Anschließend erfolgte erneut eine Teilung: Die eine Hälfte verblieb bis 1695 bei den von Hacke, zeitweise im Pfandbesitz der Frau von Schönermark, geborene von Hacke, und ihrer Töchter, den Frauen von Minckwitz und von Birckholtz. Von 1695 bis 1721 folgten die von Leipzig, danach bis 1774 erneut die von Schlieben, die über ihren Anteil an Ober- und Untergericht sowie am Patronat verfügten. Die zweite Hälfte gelangte 1656 an die von Rochow, die bis 1774 über ihren Anteil mit Gerichtsbarkeit, Patronat beziehungsweise Schulzenamt sowie über drei Hufner, drei Kossäten und die Windmühlenstelle verfügten. 1774 wurden beide Hälften wiedervereint und blieben bis 1872 im Besitz der von Rochow zu Stülpe, die über das gesamte Dorf mit Ober- und Untergericht sowie Patronat herrschten. Ein weiterer Anteil lag bis 1205/1221 bei den von Godenberg, die über einen Hof beziehungsweise die Hebungen daraus verfügten. Zwischen 1205/1221 und vor 1480 gelangte dieser Anteil an das Kloster Zinna, das die Abgaben aus einem Hof bezog; später fiel er an den Landesherrn. Vor 1368 besaßen die Laurenci, später die Wale, die Hebungen aus zwei Höfen, die zusammen sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer erbrachten; auch dieser Besitz fiel nach 1368 an den Landesherrn beziehungsweise das Amt. Vor 1368 bis nach 1383 verfügte der Jüterboger Bürger Engel über die Hebungen aus dreieinhalb Höfen, die insgesamt 31 Scheffel Roggen und 31 Scheffel Hafer lieferten. Ein Teil dieses Besitzes gelangte vor 1397 an den ebenfalls in Jüterbog ansässigen Bürger Schütze, der die Abgaben aus zwei Höfen bezog. Danach fiel auch dieser Anteil an den Landesherrn. Die Familie von Gersdorf besaß vor 1368 bis nach 1383 die Hebungen aus zwei Höfen, die zusammen 24 Scheffel Roggen und 24 Scheffel Hafer erbrachten. Auch dieser Besitz gelangte anschließend an den Landesherrn. Die von Heinrichsdorf verfügten vor 1368 über fünf Höfe, deren Besitz 1378 geteilt wurde: Drei Höfe blieben bis nach 1383 bei der Familie, während zwei Höfe an die Kalandsherren zu Jüterbog übergingen, die sie für den St.-Annen-Altar in der Nikolaikirche nutzten. Vor 1368 bis nach 1383 besaß die Familie Poch (Pach) die Hebungen von drei (1368) bzw. sechs Hufen (1383), die jede neun Scheffel Roggen und neun Scheffel Hafer gaben und anschließend an den Landesherren fielen. Vor 1368 besaß zudem die Familie Wittenberg einen Hof, der später ebenfalls an den Landesherrn fiel. Vor 1383 verfügte der Jüterboger Bürger von Brietzen über drei Höfe, deren Abgaben später ebenfalls an das Amt übergingen. Schließlich hielten die Gebrüder Lindwurm und die Gebrüder Rode zwischen 1446 und nach 1466 die Hebungen aus sieben Höfen, die jeweils drei Scheffel Roggen und drei Scheffel Hafer sowie den Fleischzehnten auf zwei Höfen und zwei Hühner erbrachten; auch dieser Besitz fiel später an den Landesherrn.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 427.

13. bis 15. Jahrhundert Riesdorf erschien bereits 1229 als Kirchdorf. In weiteren Erwähnungen wurde von einem Dorf (1342) und Dorf (villa) im Jahr 1383 berichtet. Eine Schulzin von Riesdorf erschien 1404 in Jüterbog. Diese Erwähnung verweist auf eine weibliche Amtsinhaberin und zeigt zugleich die rechtliche oder wirtschaftliche Einbindung des Dorfes in den Einflussbereich der Stadt Jüterbog oder deren Herrschaftsstrukturen. Im Jahr 1457 hatten verschiedene Einwohner des Dorfes an das Leibgedinge der Frau von Schlieben zu leisten. Der der Richter und die ganze Gemeinde mussten unterschiedliche Mengen an Korn und Hafer sowie Geflügel- und Eierabgaben leisten. Ein Einwohner zahlte 18 Scheffel Korn, 18 Scheffel Hafer, zwei Hühner und zwei Eier, ein weiterer 7½ Scheffel Korn und 7½ Scheffel Hafer. Drei weitere Einwohner gaben jeweils sechs Scheffel Korn, sechs Scheffel Hafer, ein Huhn und sechs Eier.

16. Jahrhundert Um 1500 wurden für den Ort 1½ Schock und 16½ Groschen zur sogenannten Anlage verzeichnet, einer finanziellen Leistung, die häufig im Zusammenhang mit landesherrlichen Umlagen oder besonderen Abgaben stand. Im Jahr 1516 entrichtete das Dorf sechs Gulden zur Steuer, während 1534 eine Zahlung von 8 Gulden und 17½ Groschen zum 50. Pfennig dokumentiert ist. Für die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts liegen vor allem Angaben zur Bevölkerungsstruktur vor. Sowohl 1562 als auch 1584 wurden 13 Hauswirte genannt, was auf eine stabile dörfliche Größe schließen lässt. Für 1562 ist festgehalten, dass der Pfarrer zwei Hufen besaß, die jedoch von der Familie von Schlieben „um Zins ausgetan“ worden waren und dem Pfarrer wieder eingeräumt werden sollten. Der Pfarrer erhielt zudem den dritten Teil des Fleischzehnten. Der Küster erhielt 14 Scheffel Roggen, einen Brotgang und hatte 22 Brote auszutragen. Darüber hinaus verfügte der Küster über zwei Morgen Acker, auf denen „ums andere Jahr“ zwei Scheffel Korn gesät werden konnten, sowie über zwei Endlein Acker, die „ums sechste Jahr“ mit zwei Scheffel Korn bestellt wurden.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 428. Im Jahr 1586 sind erneut finanzielle Verpflichtungen überliefert: Das Dorf hatte vier Taler und sieben Groschen zum 70. Pfennig zu leisten. Zusätzlich wurde vermerkt, dass 20 gute Groschen bei den Erben der Familie von Schlieben „außen stehen“, also noch nicht beglichen waren.

17. Jahrhundert Für 1606 wurden ein Lehnschulze, acht Hufner, drei Kossäten sowie ein Müller genannt. Im Jahr 1642 wurden sieben Hufner und zwei Kossäten erwähnt, wobei die Quelle ausdrücklich anmerkt, dass diese Zahlen „wohl im Frieden“ gelten – ein Hinweis darauf, dass die Angaben sich auf die Zeit vor den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges beziehen könnten. Der Pfarrer verfügte weiterhin über zwei Hufen und erhielt zusätzlich die 30. Mandel. Der Küster erhielt nun 10 Scheffel Korn, 20 Brote und 20 Eier. Für 1656 ist überliefert, dass die Herrschaft aus drei Bauernhöfen eine Vorwerk- und Schäfereianlage errichten wollte. Die detaillierteste Beschreibung stammt aus dem Jahr 1686 und bezieht sich auf die verschiedenen Anteile der Grundherren, insbesondere der Familien von Rochow, von Hacke und von Minckwitz. Der Anteil der von Rochow umfasste den Schulzen, drei Bauern und drei Kossäten, wobei zwei der Kossätenstellen unbesetzt waren. Der Schulze verfügte über vier gute und vier Sandhufen, mit einer Aussaat von 62 Scheffeln beziehungsweise 14 Scheffeln, sowie über Wohnung, Garten, Hütung und Viehzucht. Zwei der Bauern besaßen jeweils drei gute und vier Sandhufen mit 46½ Scheffeln beziehungsweise sechs Scheffeln Aussaat, ebenfalls mit Wohnung, Garten, Hütung und Viehzucht. Ein weiterer Bauer hatte 2½ Dorfhufen und vier Sandhufen mit 36¼ Scheffeln beziehungsweise zwei Scheffeln Aussaat. Ein Kossät verfügte über zwei Scheffel Aussaat im Garten und eine Wohnung, die jedoch „nichts wert“ gewesen sei. Die Sandhufen lagen nicht im Hufenschlag des Dorfes, sondern auf den Wüstungen Wendemark und Zippelsdorf und waren „niemals versteuert worden“. Der Anteil der Familie von Hacke umfasste einen Bauern mit drei Dorfhufen und einer Sandhufe zu 45 Scheffeln Aussaat sowie Wohnung, Garten, Hütung und Viehzucht. Hinzu kamen vier Bauerngüter, die von von Minckwitz bewirtschaftet wurden und zusammen 232 Scheffel Aussaat erreichten; alle verfügten über Gärten, Hütung und Viehzucht. Der Freischmied leistete Abgaben aus seinem Handwerk. Zusammenfassend verfügte der Anteil der von Rochow über 12½ Mittelhufen und vier Sandhufen, während der Anteil der von Hacke drei bewohnte und zwölf unbewohnte Dorfhufen sowie vier bewohnte und sechzehn unbewohnte Sandhufen umfasste.

18. Jahrhundert Für 1749 werden zwei große Herrschaftsanteile genannt: Der Anteil der Familie von Rochow umfasste vier Vollspänner und drei Kossäten sowie insgesamt 28 Hufen und 15 Morgen Land. Der Anteil der Familie von Schlieben bestand aus fünf Vollspännern, einem Kossäten und vier Häuslern; dazu gehörten 19 Hufen und 15 Morgen. Für das Jahr 1791 liegen zwei getrennte statistische Erfassungen vor. Unter a) wurden sechs Bauern, drei Kossäten, fünf Büdner, drei Hausleute oder Einlieger, ein Müller und ein Schmied genannt; zusammen verfügten sie über 17 Feuerstellen, also Haushalte oder Herdstellen. Unter b) erschienen ein Hausmann oder Einlieger sowie ein Beamter, die gemeinsam eine Feuerstelle (= Haushalt) bildeten. Diese doppelte Erfassung deutet auf unterschiedliche Verwaltungsbereiche oder Besitzanteile hin, möglicherweise getrennt nach den Herrschaftsanteilen der von Rochow und der von Schlieben.

19. Jahrhundert