Sernow ist ein Ortsteil der Gemeinde Niederer Fläming im südlichen Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg. Der Ort gehört dem Amt Dahme/Mark an und war bis zum 31. Dezember 1997 eine eigenständige Gemeinde.
Lage Sernow liegt zwölf Kilometer südöstlich der Stadt Jüterbog im Fläming. Die Gemarkung des Ortes grenzt im Norden an die Gemarkung von Riesdorf, im Osten an Waltersdorf, im Südosten an Nonnendorf und Reinsdorf, im Süden an Lichterfelde, im Westen an Werbig sowie im Nordwesten an Fröhden. Westlich von Sernow liegt die Sernower Heide. Nordwestlich von Sernow befand sich im Spätmittelalter die Wüstung Pule.
Durch Sernow verläuft die Landesstraße 715, von dieser aus sind die zwei Kilometer südwestlich liegende Bundesstraße 102 und die sieben Kilometer nördlich verlaufende Bundesstraße 115 erreichbar.
Geschichte und Etymologie Etymologie Sernow wurde erstmals 1205/1232 als de certis mansis Inn Sernow urkundlich erwähnt. Der aus dem Slawischen stammende Ortsname bedeutet „Siedlung bei der Wassermühle“. Eine weitere Erwähnung findet sich im Jahr 1213 in der Form in villa Sernowe. Im Jahr 1227 erscheint der Ort als uille Sarnowe in einer Urkunde des Marienklosters Jüterbog. Für 1238/1241 ist ein Jo(hannes) plebanus in sernow belegt, der als Pfarrer des Ortes genannt wurde. Eine spätere Nennung stammt aus dem Jahr 1407, in dem die Formulierung villam dietarn Zernow in territorio Juterbuccensi sitarn überliefert ist. Im 15. Jahrhundert erscheint der Ortsname im Jahr 1480 in der Schreibweise SERNOW. Im Jahr 1774 wurde er schließlich als Sernow aufgeführt.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 489.
Landesherrschaft Der Ort unterstand bis 1566 dem Erzbischof von Magdeburg beziehungsweise bis 1680 den Administratoren des Erzstifts. Von 1680 bis 1701 lag die Landesherrschaft beim Kurfürsten von Brandenburg und von 1701 bis 1815 beim König in beziehungsweise von Preußen, bis 1773 zugleich in seiner Eigenschaft als Herzog von Magdeburg.
Grundherrschaft Die grundherrlichen Verhältnisse waren stark zersplittert und lassen sich in mehrere Anteile gliedern. Bis 1407 verfügte der Erzbischof von Magdeburg vermutlich über 24 Hufen, die anschließend bis 1553 an das Kloster Zinna gelangten. Dieses besaß bereits seit 1218 den zweiten Anteil sowie seit 1205/1232 auch den dritten Anteil, sodass es spätestens 1407 das gesamte Dorf mit allen Rechten und dem Kirchenpatronat innehatte. Seit 1478 kam zudem der zwölfte Anteil hinzu, seit vor 1568 auch der sechste Anteil. Nach der Reformation lag die Verwaltung von 1553 bis 1872 beim Amt Zinna. Bis 1218 besaß die Familie von Wesenstede acht Hufen, die anschließend mit dem ersten Anteil vereinigt wurden. Bis 1205/1232 hielten die Vikare zu Magdeburg, darunter Graf Otto von Hallermund, vier Hufen, die danach ebenfalls in den ersten Anteil eingingen. Vor 1213 verfügte Marschall Wichmann über Hebungen (zwölf Wispel Roggen‑ und Haferpacht sowie Geld), die nach 1213 an den Landesherrn beziehungsweise das Kloster Zinna fielen. Bis 1227 besaßen die von Tuchheim Rechte über die Hebung einer Hufe, die im Jahr 1227 an den Altar der Maria Magdalena in der Nikolaikirche zu Jüterbog gelangten; diese Hufe gab einen Wispel gemischtes Getreide und Geld. Erheblich vor 1480 bis vor 1568 verfügte das Zisterzienserinnenkloster Jüterbog über die Hebung einer Hufe, die 1480 belegt ist und später mit dem ersten Anteil vereinigt wurde. Vor 1368 bis nach 1383 hielten die von Gersdorf die Hebung von drei Hufen, die 1368 jeweils 15 Scheffel Roggen und 15 Scheffel Hafer, 1383 jeweils 18 Scheffel Roggen und 18 Scheffel Hafer gaben; anschließend gelangten diese Rechte an den Landesherrn beziehungsweise das Amt. Ebenfalls vor 1368 bis nach 1383 besaß der Jüterboger Bürger Mönch die Hebung von zwei Hufen, die jeweils sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer lieferten; auch diese fielen später an den Landesherrn. Gleiches gilt für die Jüterboger Familie Römer, die vor 1368 bis nach 1383 die Hebung einer Hufe innehatte, die ebenfalls sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer gab. Vor 1368 bis nach 1383 verfügten zudem die von Zeuden, Richter beziehungsweise Bürger zu Jüterbog, über die Hebung von fünf Hufen, die 1368 jeweils sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer gaben; 1383 ist die Hebung von drei Hufen belegt. Auch dieser Besitz fiel später an den Landesherrn beziehungsweise das Amt. Vor 1446 bis 1488 hielten die Gebrüder Lindwurm und die Gebrüder Rode Rechte über die Hebung von vier Hufen, die jeweils sechs Scheffel Roggen und sechs Scheffel Hafer gaben; außerdem besaßen sie den Fleischzehnten auf zwei Erben (1446, 1459). Von 1488 bis 1520 folgten die von Kotze zu Germersleben, von 1520 bis 1699 die Familie (von) Schütz zu Dahme, von 1699 bis 1710 das Amt Jüterbog und von 1710 bis 1715 die Familien Abitsch, Dathe und Bretnütz. Von 1715 bis nach 1754 lag der Besitz bei den von Flemming. Die Dauer dieses Besitzes ist jedoch unsicher; nach Hoppe war dieser Anteil bereits im 16. Jahrhundert vom Kloster Zinna erworben worden. Vor 1446 bis 1478 besaßen schließlich die von Torgau, Herren zu Zossen, die Hebung von einer halben Hufe, die 1472 jedoch als eine ganze Hufe erscheint und sechs Scheffel Roggen sowie sechs Scheffel Hafer gab. Dieser Anteil wurde anschließend mit dem ersten Anteil vereinigt.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 489.
13. bis 15. Jahrhundert Der Ort erschien 1213 erstmals ausdrücklich als villa (Dorf); dieselbe Bezeichnung findet sich erneut 1218 und 1227. Für 1238/1241 ist er als Kirchdorf überliefert. Im Jahr 1383 wird der Ort wiederum als villa bezeichnet, ebenso 1407. Eine besonders detaillierte Beschreibung stammt aus dem Jahr 1480. Zu diesem Zeitpunkt verfügte der Schulze über zwei Lehnhufen und eine Zinshufe sowie über zwei wüste Hufen in Pule und einen Garten neben der Stube. Ein weiterer Besitzer hielt drei Dorfhufen, dazu eine Dorfhufe der Nonnen in Jüterbog sowie zwei wüste Hufen zu Pule. Insgesamt werden acht Dreidorfhufner genannt: der Krüger sowie sieben weitere, von denen jeder zwei wüste Hufen besaß; einer verfügte über eineinhalb wüste Hufen in Pule. Hinzu kamen vier Kossäten, darunter einer mit drei Dorfhufen und einer wüsten Hufe in Pule. Der Müller entrichtete dem Kloster zwölf Scheffel Roggen. Der Pfarrhof verfügte über eine Zinshufe und zwei Lehnhufen. Insgesamt umfasste die Gemarkung 36 Hufen. Davon hielt der Schulze zwei Lehnhufen, der Pfarrer zwei Hufen, und die Nonnen zu Jüterbog besaßen eine Hufe.
16. Jahrhundert Im Jahr 1534 betrug die Abgabe des Dorfes 13 Rheinische Gulden 20 Groschen 1 Pfennig zum 50. Pfennig. Für 1562 sind 15 Hauswirte nachgewiesen. Im genannten Jahr verfügte der Pfarrer über zwei Hufen im Dorf sowie eine Hufe auf der dortigen wüsten Feldmark. Zu seinen Einkünften gehörten die 30. Mandel vom Getreide, die 30. Botte vom Flachs und Hanf, ein Drittel des Fleischzehnten sowie fünf Rauchhühner. Das Kloster besaß zu dieser Zeit eine Hufe auf der wüsten Feldmark Pule und erhielt vom Müller der Windmühle sechs Scheffel Roggen. Hinzu kamen fünf Morgen Acker auf der Hohendorfer Mark, die noch 1733 nachweisbar waren. Der Küster erhielt 38 Scheffel Korn, zwei Brote von jedem Hufner, ein Brot von jedem Kossäten sowie zwei Eier von jedem Hauswirt.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 492. Eine detaillierte Beschreibung der Besitzverhältnisse stammt aus dem Jahr 1568. Der Schulze verfügte über zwei Lehnhufen und eine Zinshufe, dazu über zwei wüste Hufen in Pule sowie einen Garten neben der Stube. Der Krüger besaß vier Dorfhufen und zwei wüste Hufen in Pule. Insgesamt werden acht Dreidorfhufner genannt: Vier von ihnen hatten jeweils zwei wüste Hufen, einer eineinhalb wüste Hufen, zwei jeweils eine wüste Hufe in Pule, und einer besaß zusätzlich den Platz, den „weiland der Müller innegehabt hat“. Ein weiterer Dreihufenhof war verfallen; die zugehörige Hufe lag bei einem der Dreidorfhufner. Zudem bestanden vier Kossätenstellen, darunter eine neulich aufgebaute. Der Pfarrhof verfügte über zwei Dorfhufen sowie eine Zinshufe in Pule. Für das Jahr 1583 wurden 15 Hauswirte und der Pfarrer genannt. Die Abgaben betrugen acht Taler zum 70. Pfennig im Jahr 1586.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 491.
17. Jahrhundert Um 1600 lebten im Dorf 16 Hauswirte. Im Jahr 1601 war Sernow aufgrund seiner Lage an der Straße von Jüterbog nach Dahme ein Nebenzollamt von Luckenwalde, bis dieses im Jahr 1680 nach Jüterbog verlegt wurde. Für das Jahr 1609 sind der Schulze, elf Hufner und drei Kossäten belegt. Im Jahr 1642 wohnten nach den Kriegsverlusten im Dreißigjährigen Krieg noch sechs Hufner und zwei Kossäten im Ort; in Friedenszeiten umfasste die Dorfgemeinschaft jedoch 15 besessene Männer, darunter ein Lehnmann, neun Hufner, ein Halbhufner und vier Kossäten. Der Schulze verfügte über zwei ganze Lehnhufen und eine Erbhufe. Ein Vier‑Erbhufner (der Krüger), acht Drei‑Erbhufner, ein Zwei‑Erbhufner, drei Gärtner (einer mit einem Garten hinter dem Haus, einer mit einem kleinen Stück Land und ebenfalls einer Erbhufe, ein weiterer mit einem „Endichen Land“ bei der Mühle) sowie der Müller werden ebenfalls genannt. Insgesamt umfasste die Feldmark 37 Hufen, darunter zwei Lehnhufen und drei Pfarrhufen. Über diese 37 Hufen lag eine wüste Feldmark, die „Pfuhlische Mark“ genannt wurde, die den Dorfbewohnern eingeräumt war. Für 1642 ist eine Erweiterung der Pfarrgüter belegt: Der Pfarrer verfügte nun über drei Hufen: zwei Dorfhufen und eine Hufe auf der wüsten Feldmark Pule. Außerdem erhielt er nach wie vor die 30. Mandel und zusätzlich sechs Pachthühner. Der Küster erhielt zu diesem Zeitpunkt 47 Scheffel Roggen, 26 Brote und 32 Eier. Für das Jahr 1684 sind 15 Güter überliefert: der Schulze, neun Ganzhufner, ein Halbhufner und vier Kossäten. Eine ähnliche Struktur zeigt sich 1686 mit elf Hufnern und vier Kossäten. Der Schulze bewirtschaftete drei Hufen mit 38 Scheffeln Aussaat, gab von der wüsten Feldmark Pule und besaß Wohnhaus, Garten, Weide und Viehzucht. Sieben Hufner verfügten jeweils über drei Hufen zu 30 Scheffeln Aussaat, dazu ein Scheffel Aussaat im Garten, gaben ebenfalls von der wüsten Feldmark Pule und hatten Wohnhaus, Garten, Weide und Viehzucht. Ein weiterer Hufner bewirtschaftete drei Hufen zu 35 Scheffeln Aussaat, ein anderer vier Hufen zu 38 Scheffeln Aussaat, ein weiterer zwei Hufen zu 14 Scheffeln Aussaat – jeweils mit denselben Rechten und Pflichten gegenüber der wüsten Feldmark Pule. Ein Kossät hatte vier Scheffel Aussaat im Garten, gab von der wüsten Feldmark Pule und verfügte über Haus, Garten, Weide und Viehzucht. Ein Schneider, der auch als Kossät arbeitete, besaß ebenfalls vier Scheffel Aussaat im Garten, gab von der wüsten Feldmark Pule, hatte Wohnhaus, Garten, Weide und Viehzucht und leistete zusätzlich Abgaben aus seinem Handwerk. Der Windmüller verfügte über drei Scheffel Aussaat im Garten, gab von der wüsten Feldmark Pule, hatte Wohnhaus, Garten, Weide und Viehzucht und entrichtete Abgaben aus dem Mühlenbetrieb. Ein weiterer Kossät besaß eine Hufe zu elf Scheffeln Aussaat, gab von der wüsten Feldmark Pule und hatte Wohnhaus, Garten, Weide und Viehzucht. Insgesamt bestanden 34 bewirtschaftete Hufen.
18. Jahrhundert