Die New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten (englisch: New York Declaration for Refugees and Migrants), die auch kurz als New Yorker Erklärung bezeichnet wird, ist eine Resolution der UNO-Generalversammlung, welche am 19. September 2016 von den 193 Mitgliedsländern einstimmig angenommen wurde.New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten Resolution der Generalversammlung, verabschiedet am 19. September 2016 (pdf, deutsch)New York Declaration UNO Refugees and MigrantsTowards a global compact on refugees UNHCR

Sie befasst sich mit der Frage, wie die internationale Gemeinschaft am besten mit dem wachsenden globalen Phänomen großer Flüchtlings- und Migrationsströme umgehen soll.New Yorker Erklärung siehe S. 1, Ziff. 2 Diesbezüglich wurde festgehalten: Im Jahr 2015 gab es mehr als 244 Millionen Migranten, und ihre Zahl wächst schneller als die Weltbevölkerung. Doch gibt es auch etwa 65 Millionen Vertriebene, davon mehr als 21 Millionen Flüchtlinge, 3 Millionen Asylsuchende und über 40 Millionen Binnenvertriebene.New Yorker Erklärung siehe S. 1, Ziff. 3

Wesentliche Teile der New Yorker Erklärung sind die Erstellung eines umfassenden Rahmenplans für Flüchtlingshilfemaßnahmen einerseits, der den ersten Teil des Globalen Pakts für Flüchtlinge (UNO-Flüchtlingspakt) bildet, und eines komplementären Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt) andererseits. Dadurch sollen die bestehenden internationalen Verpflichtungen verstärkt und gleichzeitig eine bessere weltweite Koordination und Kooperation sichergestellt werden.

Die Unterzeichnerstaaten bekräftigten darin ihre Verpflichtung, die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten im vollen Umfang zu respektieren und sagten Unterstützung für Länder zu, die von großen Fluchtbewegungen betroffen sind.Internationale Vereinbarungen zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten UNO-Flüchtlingshilfe Deutschland

Diese Resolution gehört zur Umsetzung der gesetzten Ziele in der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (englisch: Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development)UNO General Assembly (2015): Transforming our world: the 2030 Agenda for Sustainable Development (pdf, englisch)UN Dok. A/RES/70/1 (pdf, englisch)

Hintergrund Am 1. Januar 2016 wurden die von der UNO im Jahr 2000 gesetzten Millenniums-EntwicklungszieleReport 2015 German.pdf United Nations (2015b): Millenniums-Entwicklungsziele Bericht 2015. New York. (pdf, deutsch) (engl. Millennium Development Goals, MDG) durch das Abkommen der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ersetzt, in welcher das Ziel 10.7Global Compact for Migration IOM International Organization for Migration, Zitat:‘’The Global Compact is framed consistent with target 10.7 of the 2030 Agenda for Sustainable Development‘’. lautet: Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik.Die Agenda 2030 Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung, S. 99, Ziel 10 Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Ausgangspunkte für die Agenda 2030 und ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung waren zum einen die Rio-Konferenz 1992 mit der dort verabschiedeten Agenda 21, zum anderen der Millenniumsgipfel des Jahres 2000 und die im Anschluss formulierten MDGs. Bei der UN-Konferenz für nachhaltige Entwicklung (Rio+20) im Juni 2012 griffen die Regierungen die Kritik am begrenzten Fokus der Millenniums-Entwicklungsziele auf und beschlossen, in der Agenda 2030 umfassendere Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu formulieren.New Yorker Erklärung siehe S. 4, Ziff. 16

Bereits im Jahr 2007 wurde das Globale Forum für Migration und Entwicklung (Global Forum on Migration and Development, GFMD) geschaffen.Internetseite des Global Forum on Migration and DevelopmentDeutsches GFMD Engagement Medienmitteilung Globales Forum für Migration und Entwicklung: Deutsch-marokkanischer Ko-Vorsitz 2017–2018 des Auswärtigen Amt vom 09.01.2017

Gegenstand der New Yorker Erklärung Bislang existiert als internationales Abkommen zum Umgang mit Menschen, die ihr Heimatland verlassen, nur die Genfer Flüchtlingskonvention der UNO von 1951. Sie regelt den Schutz und die Rechte von Menschen, die wegen ihrer Verfolgung aus politischen, rassischen und sonstigen Gründen in andere Länder fliehen. Die Genfer Konvention wurde in den letzten Jahrzehnten zwar nicht in ihrem Wortlaut verändert, aber in der Anwendungspraxis auf Menschen ausgeweitet, die in Folge von Kriegen und anderen Gewaltkonflikten ihre Heimat verlassen. Das gilt aktuell etwa für die rund 5,5 Millionen syrischen Flüchtlinge im Ausland. Für Menschen, die ihre Geburtsländer aus anderen Gründen emigrieren – zumeist in der Hoffnung, im Ausland Arbeit und ein besseres Leben zu finden – gab es bislang keine internationalen Regeln und Vereinbarungen. Doch die Zahl dieser Migranten ist nach UN-Angaben vom Dezember 2017 seit 2000 um 49 Prozent gestiegen auf fast 260 Millionen. Das sind rund 3,4 Prozent der Weltbevölkerung.Fabian Schmidt: Streit um Migrationspakt: So hart geht ein CDU-Politiker die AfD an. In: Der Spiegel am 8. Nov 2018

Große Flüchtlings- und Migrantenströme haben politische, wirtschaftliche, soziale, entwicklungsbezogene, humanitäre und menschenrechtliche Auswirkungen, die alle Grenzen überschreiten. Es handelt sich um globale Phänomene, die globale Herangehensweisen und globale Lösungen erfordern. Kein Staat kann derartige Ströme im Alleingang bewältigen. Nachbar- oder Transitländer, zumeist Entwicklungsländer, sind unverhältnismäßig stark betroffen. Ihre Kapazitäten werden in vielen Fällen bis aufs Äußerste beansprucht, was sich auf ihre eigene soziale und wirtschaftliche Kohäsion und Entwicklung auswirkt.

Hinzu kommt, dass Langzeitflüchtlingskrisen heute an der Tagesordnung sind, mit den entsprechenden Langzeitfolgen für die Beteiligten und ihre Aufnahmeländer und -gemeinschaften. Es bedarf größerer internationaler Zusammenarbeit zur Unterstützung der Aufnahmeländer und -gemeinschaften.New Yorker Erklärung siehe S. 2, Ziff. 7

Große Flüchtlings- und Migrantenströme müssen von umfassender politischer Unterstützung, Hilfe und Schutz im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten begleitet werden.New Yorker Erklärung siehe S. 3, Ziff. 11

Flüchtlinge oder Migranten zu verteufeln rüttelt an den Grundfesten der Würde und Gleichheit aller Menschen – Werte, denen sich die Vereinten Nationen, der Wiege und Hüterin dieser universellen Werte, verpflichtete, missbilligt zutiefst alle Erscheinungsformen von Fremdenfeindlichkeit, Rassendiskriminierung und Intoleranz. Die Vereinten Nationen werde eine Reihe von Schritten unternehmen, um derartigen Einstellungen und Verhaltensweisen entgegenzuwirken, insbesondere gegenüber Hasskriminalität, Verhetzung und rassistischer Gewalt.New Yorker Erklärung siehe S. 3, Ziff. 14

Auch wenn ihre Behandlung separaten Rechtsrahmen unterliegt, haben Flüchtlinge und Migranten dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten.New Yorker Erklärung siehe S. 3, Ziff. 14

Alle Flüchtlinge und Migranten sind Träger von Rechten. Namentlich erwähnt sind die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die grundlegenden internationalen Menschenrechtsverträge.New Yorker Erklärung siehe S. 2, Ziff. 5

Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und gewährleistet werden müssen. Dennoch handelt es sich bei ihnen um verschiedene Gruppen, die separaten Rechtsrahmen unterliegen. Lediglich Flüchtlinge haben ein Anrecht auf den spezifischen internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht.UNO-Migrationspakt siehe Präambel S. 2, Ziff. 4

Anhang I enthält einen umfassenden Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen und benennt Maßnahmen zur Erreichung eines globalen Paktes für Flüchtlinge im Jahr 2018, während in Anhang II Maßnahmen zur Erreichung eines globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration im Jahr 2018 dargelegt sind.New Yorker Erklärung siehe S. 5, Ziff. 21. Der Rahmenplan des Anhang I stellt den ersten Teil des Globalen Pakts für Flüchtlinge dar.

Umsetzung der New Yorker Erklärung Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen wurde beauftragt, basierend auf dem im Anhang I der New Yorker Erklärung aufgeführten Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen einen Entwurf eines globalen Paktes für Flüchtlinge zu schaffen, damit dieser an der Generalversammlung im Jahr 2018 behandelt werden kann.New Yorker Erklärung siehe S. 22, Ziff. 19

Basierend auf den im Anhang II der New Yorker Erklärung aufgeführten Maßnahmen zur Erreichung eines globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration, wurde der UNO-Migrationspakt vom UNO-Botschaftern der Schweiz und Mexikos und der Sonderbeauftragten für Internationale Migration, Louise Arbour, im Auftrag des Präsidenten der UN-Generalversammlung zwischen Frühjahr 2017 und Sommer 2018 und unter Einbindung der UN-Mitgliedstaaten erstellt."Verhandlungen über ein Rahmenwerk für die globale Koordination der Migration erfolgreich abgeschlossen" Schweizer Bundesrat auf admin.ch vom 13. Juli 2018"‘Historic moment’ for people on the move, as UN agrees first-ever Global Compact on migration" UN-News vom 13. Juli 2018 Damit dieser dann auf einer zwischenstaatlichen Konferenz im Jahr 2018 angenommen werden kann.New Yorker Erklärung siehe S. 12, Ziff. 63 und

Aufgrund der Annahme des UNO-Flüchtlingspakts wird ab 2019UNO-Flüchtlingspakt S. 5, Ziff. 19 zur Koordination alle vier Jahre in Genf ein Globales Flüchtlingsforum (Global Refugee Forum) hochrangiger Beamter tagen, bei dem Regierungen Hilfsvorschläge einbringen, finanzielle und andere Zusagen machen. Zusagen und Beiträge würden durch jeden Staat selbst bestimmt werden können. Dazu wird der Hochkommissar einen Jahresbericht zuhanden der Generalversammlung erstellen.UNHCR Towards a global compact on refugeesGlobal Compact on Refugees

Der UNHCR arbeitet mit den Mitgliedsstaaten, dem Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Migrationsfragen, IOM und dem UN-Sekretariat zusammen, um sicherzustellen, dass es eine Kohärenz und Eindeutigkeit zwischen den beiden Pakten gibt. Dies betrifft vor allem themenübergreifende Bereiche wie Menschenschmuggel, Seenotrettung und Datenanalysen.

UNO-Migrationspakt

Der Anhang II der New Yorker Erklärung sind Maßnahmen zur Erreichung eines globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration im Jahr 2018 dargelegt, den UNO-Migrationspakt.

Es ist das erste zwischenstaatlich, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, ausgehandelte Abkommen, welches alle Dimensionen internationaler Migration ganzheitlich und umfassend regelt.

Der Pakt enthält eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten zur internationalen Migration. So sollen die Voraussetzungen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration geschaffen werden.Was ist der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (UNO-Migrationspakt)? UNHCR Deutschland, UNO-Flüchtlingspakt und UNO-Migrationspakt

Dieser Pakt umfasst drei Kernziele: Die Neuausrichtung der nationalen Entwicklungspolitik und internationalen Entwicklungszusammenarbeit in Bezug auf Migration. Die Stärkung der internationale Zusammenarbeit gegen Schleuser und Menschenhändler und der Schutz ihrer Opfer. Die Aufforderung an alle Staaten weltweit, die Möglichkeiten legaler Migrationswege auszuweiten.