Der UN-Menschenrechtsrat bzw. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen praktiziert seit dem Jahr 2007 ein Prüfverfahren, dem sich alle Mitgliedsländer regelmäßig unterziehen sollen: den sog. Universal Periodic Review (UPR). Grundlage für diese Überprüfung der Menschenrechtslage in den beteiligten Ländern sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vom jeweiligen Mitgliedsland ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie ggf. auch das Humanitäre Völkerrecht, welches in bewaffneten Konflikten gilt.
Situation in Deutschland Im aktuell dritten UPR-Zyklus (2017–2021) wurde das Prüfverfahren zu Deutschland zeitlich in das Jahr 2018 gelegt. Die Bundesrepublik Deutschland wurde bereits in den Jahren 2013 und 2009 jeweils in ähnlicher Weise überprüft.
Das Grundgesetz (GG) garantiert grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte, die dem Einzelnen in Deutschland gegenüber dem Staat, aber auch allgemein in der Gesellschaft zustehen (Art. 1–17, 33, 101–104 GG). Die meisten dieser Grundrechte sind zugleich Menschenrechte, das bedeutet, nicht nur deutsche Staatsbürger können sich auf sie berufen, sondern alle Menschen, die in Deutschland leben.
Siehe auch Portal: Vereinte Nationen Menschenrechte Charta der Grundrechte der Europäischen Union Europäische Menschenrechtskonvention Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Menschenrechtskommissar des Europarates Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Deutsches Institut für Menschenrechte
Weblinks
Deutscher Bundestag – Rechtliche Grundlagen – Grundgesetz Deutsches Institut für Menschenrechte – Offizielle Website Bundeszentrale für politische Bildung – Offizielle Website
Fußnoten
Kategorie:Vereinte Nationen Kategorie:Prüfverfahren